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Neue Kriterien für die Förderrichtlinie zur Jugendarbeit im Salzlandkreis ab 2012 geplant Gleiches Recht für alle und nicht nur für Leuchttürme

Von Angelika Adam 23.05.2011, 04:42

Schönebeck/Staßfurt. Die Entscheidung wird jetzt fallen. Nach ausgiebiger Diskussion wird sie der Unterausschusses Jugendhilfeplanung des Kreistages am kommenden Dienstag fällen.

Es geht um eine weit reichende Entscheidung für die Jugendlichen im Salzlandkreis. Denn Inhalt ist die neue Richtlinie, die ab 2012 die Aufteilung der verfügbaren Mittel auf die Jugendeinrichtungen im Landkreis regeln und die Übergangsrichtlinie ablösen soll.

In mehreren Sitzungen hatten die Mitglieder des Unterausschusses beraten und diskutiert, wie die bisherigen Regelungen in den drei Altlandkreisen Aschersleben-Staßfurt, Bernburg und Schönebeck vereinheitlicht werden können.

Dazu liegen jetzt zwei Varianten vor, zwischen denen sich die Ausschussmitglieder entscheiden müssen:

- Variante 1: Die vorliegende Finanzierung von Festbeträgen, die vom Kreistag beschlossen wurden, werden für die Träger der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit fortgeführt (siehe Kasten). Die Verteilung der Mittel in der sonstigen Kinder- und Jugendarbeit sowie im Fachkräfteprogramm erfolgt für die Personalkosten in den Jugendzentren und in der Landjugendarbeit. Die pädagogische Fachkraft im Jugendzentrum kann nach dem Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss jeweils Mittel von 28 000 Euro erhalten. Die pädagogische Fachkraft in der Landjugendarbeit kann ebenfalls nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses entsprechend des Bedarfs - Anzahl der Kinder und Jugendlichen, zu betreuende Jugendräume und Jugendklubs - ebenfalls 28 000 Euro erhalten. Eine Entscheidung müsste über die Förderung des Projektes Streetsoccer der Sportjugend im Kreissportbund, die Schulsozialarbeit im Projekt Navigator des Rückenwind e.V. Bernburg, die Schulsozialarbeit des Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrum und die Streetworker der Stadt Aschersleben erfolgen, da die Mittel nicht mehr in voller Höhe zur Verfügung stehen. Eine Förderung von Betriebs- und Sachkosten, Anschaffungen und Ausgaben zur Erhaltung der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, die Pauschalisierung entsprechend der Anzahl der Kinder und Jugendlichen kann nicht mehr gesichert werden. Ebenfalls nicht gesichert werden kann eine Förderung einzelner Maßnahmen und Projekte.

In konkreten Zahlen heißt das: 955 000 Euro könnten für die Personalkosten der Jugendzentren und der Landjugendarbeit ab 2012 zur Verfügung stehen. 504 000 Euro würden dann für die zehn Jugendzentren im ländlichen Raum bereit gestellt. Je 84 000 Euro erhalten Aschersleben und Bernburg für fünf Jugendzentren. 140 000 Euro werden für fünf Zentren in Schönebeck und 112 000 Euro für vier Zentren in Staßfurt eingeplant. Für 19 Jugendzentren stehen damit 420 000 Euro zur Verfügung. So könnten mit 924 000 Euro 24 Jugendzentren in den Städten und im ländlichen Raum und neun pädagogische Fachkräfte der Landjugendarbeit - insgesamt 33 - gefördert werden.

Das bedeutet, dass für die Förderung wie Streetsoccer, Schulsozialarbeit und Streetworker nur Mittel von 31 000 Euro zur Verfügung stehen. Gebraucht würden aber 88 000 Euro. Die Zahl der Mitarbeiter müsse reduziert werden.

- Variante 2: Die Festbetragsfinanzierung, für die es Verträge und Vereinbarungen gibt, wird beibehalten. Ebenso bleibt die derzeitige Personalkostenförderung in der Jugendarbeit (Jugendpauschale) und im Fachkräfteprogramm erhalten. Eine Förderung der Betriebs- und Sachkosten entsprechend der Anzahl der Kinder und Jugendlichen wird gewährleistet. Dafür erhalten Jugendzentrum eine Förderung von 5000 Euro, Jugendklubs von 2400 Euro und Jugendräume 500 Euro. Auch Maßnahmen und Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit könnten gewährleistet werden.

In konkreten Zahlen heißt das: Bei der Beibehaltung der geförderten Personalkosten würden die Mittel für Betriebs- und Sachkosten für Aschersleben/Staßfurt 378 000 Euro, für Bernburg 339 000 Euro und für Schönebeck 261 000 Euro betragen.

Nach der Variante 2 könnten für Betriebskosten pauschal 267 200 Euro verteilt werden. Für die 29 Jugendzentren ständen 145 000 Euro, für die 48 Jugendklubs 115 200 Euro und für die 14 Jugendräume 7000 Euro zur Verfügung. Hinzukommen 73 000 Euro für Maßnahmen und Projekte, 24 000 Euro für die Jugendfeuerwehr sowie 35 400 Euro für die Sportjugend.