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Schönebeck führt im gesamten Stadtgebiet Zweitwohnungssteuer ein 5000 Euro mehr für das Stadtsäckel

Von Kathleen Radunsky-Neumann 24.05.2011, 06:36

Mehr Geld für Schönebeck. Das könnte eintreten, wenn der Schönebecker Stadtrat die Einführung der Zweitwohnungssteuer im gesamten Stadtgebiet beschließt. In den Ortsteilen Plötzky und Pretzien wird diese Steuer bereits seit 1998 erhoben. Nun soll sie aufgrund der Gemeindeordnung ausgeweitet werden. Am Donnerstag beschäftigt sich als erstes städtisches Gremium der Ortschaftsrat Pretzien mit der Beschlussvorlage. Am 30. Juni entscheidet der Stadtrat.

Schönebeck. Jetzt ziehen sie nach. Während andere Städte schon seit langem eine Zweitwohnungssteuer erheben, will nun auch Schönebeck diese Abgabepflicht nutzen, um den städtischen Haushalt aufzubessern. Am Donnerstag wird sich der Ortschaftsrat Pretzien als erster von neun städtischen Ausschüssen mit diesem Vorhaben beschäftigen, bevor am 30. Juni der Stadtrat darüber befinden wird.

Ganz neu ist die Idee mit der Zweitwohnungssteuer in der Elbestadt nicht. Denn gängige Praxis ist es in den Schönebecker Ortsteilen Plötzky und Pretzien bereits seit 1998. Hier wurde diese Abgabe vor allem eingeführt wegen des Naherholungsgebietes und den zahlreichen Bürgern, die ihren Bungalow zunehmend als Wohnort nutzen.

"Die Stadt darf auf keine Einnahmen verzichten"

"Die Berechtigung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird auch aus dem erhöhten Aufwand abgeleitet, den die Gemeinden mit Zweitwohnungen haben", erklärt Stadtpressesprecher Hans-Peter Wannewitz in Abstimmung mit dem Steueramt. Das gelte insbesondere für so genannte Vorhaltekosten wie beispielsweise Wasser oder Abwasser. Demnach lägen nicht selten die Kosten für das Zur-Verfügung-Stellen höher als "der eigentliche geringe Verbrauch", erklärt Wannewitz weiter.

Aktuell sind im städtischen Steueramt für die Ortsteile Plötzky und Pretzien 1654 Steuerfälle registriert. Würde diese Abgabe im gesamten Stadtgebiet eingeführt, rechnet die Verwaltung mit 100 weiteren Fällen, in denen die Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Die Stadt rechnet daher mit rund 5000 Euro Mehreinnahmen. Ein Tropfen auf den heißen Stein? Stadtsprecher Wannewitz will sich nicht näher äußern. "Wir befinden uns in der Konsolidierung", begründet er die Ausweitung der Zweitwohnungssteuer auf das gesamte Stadtgebiet. Aus diesem Grund sei es für die Stadt ein Muss, die Möglichkeit, auf diesem Weg Mehreinnahmen zu generieren, zu nutzen. "Außerdem", erklärt der Stadtsprecher, im gleichen Atemzug, "darf die Stadt bei ihrer derzeitigen Haushaltslage nicht auf bisherige Einnahmen verzichten." Die Steuerabschaffung in den Ortsteilen wäre damit also grundsätzlich vom Tisch. Und da nach der Eingemeindung der beiden Orte gleiches Recht für alle im gesamten Stadtgebiet gelten müsse, habe man nun die Beschlussvorlage vorbereitet. Die Satzung zur Zweitwohnungssteuer soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

"Die Zweitwohnungsteuer ist eine zulässige örtliche Aufwandssteuer", fügt Wannewitz erklärend hinzu. Demnach wird diese Abgabe auf Sachverhalte der Einkommensverwendung berechnet. Dies grenzt sie von Steuern wie der Einkommenssteuer oder Ertragssteuer ab, die auf den Vermögenszufluss oder die Vermögenssteuer abstellen. Laut Beschlussvorlage wird die Zweitwohnungssteuer in Schönebeck nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet. Der Steuersatz beträgt zehn Prozent vom jährlichen Mietaufwand. "Damit liegen wir im Durchschnitt", sagt der Stadtsprecher mit Blick auf andere Städte, die ebenfalls eine Zweitwohnungssteuer erheben. "In mehreren Gerichtsverfahren wurde dieser Steuersatz als zulässig bestätigt."

Da der überwiegende Teil der Bungalows in Plötzky und Pretzien eigengenutzt wird, also kein jährlicher Mietaufwand in dem eigentlichen Sinn gezahlt werden muss, hat die Stadtverwaltung je nach Ausstattungsgrad eine so genannte übliche Miete ermittelt und festgelegt. So gilt beispielsweise für Wohnungen, die mit Bad und/oder Dusche, Innen-WC und Heizung ausgestattet sind, je Quadratmeter Wohnfläche ein Preis von 2,60 Euro im Monat. Preiswerter sind Wohnungen ohne fest installierte Heizung. Hier kostet der Quadratmeter Wohnfläche im Monat 1,60 Euro. Und jene Mietsachen, die unter "alle übrigen" fallen, werden mit 1,10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche pro Monat berechnet.

"Dieser Steuersatz wurde als zulässig bestätigt"

Kleckerweise sollen so also rund 5000 Euro zusammenkommen, die direkt in den Haushalt der Stadt fließen sollen. Damit das am Ende auch wirklich eintritt, beinhaltet die vorgeschlagene Satzung selbstverständlich auch einige Absätze, die sich mit den Ordnungswidrigkeiten befassen. Das liest sich dann unter anderem so: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig im Gemeindegebiet der Stadt Schönebeck Inhaber einer Zweitwohnung wird, eine Zweitwohnung aufgibt oder bei Inkrafttreten dieser Satzung eine Zweitwohnung innehat und dies der Stadt nicht innerhalb von zwei Wochen nach diesem Zeitpunkt anzeigt." In solchen Fällen müssen die ordnungswidrig handelnden Personen mit einer Geldbuße von bis zu 10000 Euro rechnen.

Der Ortschaftsrat Pretzien kommt am Donnerstag, 26. Mai, um 19.30 Uhr zu seiner 13. Sitzung zusammen. Die Mitglieder treffen sich dazu im Dorfgemeinschaftshaus "Alter Krug", in der Pretziener August-Bebel-Straße 24.