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Keine Steuer für Nacktrodler

26.02.2014, 17:01

Cochstedt (ok). Der Veranstalter des "Nacktrodelns" muss keine Steuern an die Stadt Hecklingen zahlen, weil die Kommune es versäumt hat, eine Vergnügungssteuersatzung für die gesamte Stadt zu erlassen. Das soll jetzt nachgeholt werden. Mehr dazu lesen Sie am Donnerstag in Ihrer Ausgabe der Volksstimme sowie im E-Paper.