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Neue Satzung soll im April auf den Weg gebracht werden Gierslebener halten beim Straßenbau an regelmäßig wiederkehrenden Beiträgen fest

Von René Kiel 19.03.2014, 02:21

Giersleben l Die Grundstücksbesitzer der Gemeinde wollen, dass die Kommune beim Straßenausbau an der Satzung mit regelmäßig wiederkehrenden Beiträgen festhält. Das wurde bei einer Befragung von rund 200 Teilnehmern, die der Einladung von Bürgermeister Peter Rietsch (Freie Bürger) zu einer Einwohnerversammlung gefolgt waren, mehr als deutlich. "Das ist gelebte Demokratie: Die Mehrheit der Bürger will keine Umstellung. Das werden wir berücksichtigen, denn wir sind eine Solidargemeinschaft. Die Möglichkeiten, die wir haben, sollten wir nutzen", freute sich Rietsch über diese Zustimmung.

Die Abstimmung kam nicht von ungefähr, denn zurzeit verfügt die Gemeinde über keine gültige Satzung mehr, um die Bürger an den Kosten beteiligen zu können. "Wir würden gern auf eine Beteiligung der Grundstücksbesitzer verzichten. Wir müssen es aber tun, weil der Gesetzgeber das von uns fordert", sagte der Bürgermeister.

Kommunalaufsicht schlägt Ratschläge in den Wind

Seinen Worten zufolge sei der Gemeinderat von der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises vor Monaten aufgefordert worden, den Entwurf einer Satzung zu beschließen, obwohl schon zu diesem Zeitpunkt klar gewesen sei, dass dieser fehlerhaft sei. Die fehlende Rechtswirksamkeit hätten die anschließenden Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht bestätigt.

Eine Neufassung ist nun für den kommenden Monat vorgesehen, kündigte der Bürgermeister an. "Unser Ziel ist es, den Bürgern nur das abzuverlangen, was wirklich notwendig ist. Da sind wir auf einem guten Weg", fügte Rietsch hinzu.

Im Gegensatz zum Gemeinderat und zu den Bürgern wollte die Verwaltung zumindest die drei Straßen im Bereich um die Schierstedter Straße gesondert behandeln. "Wir müssen diesen Bereich aus dem Abrechnungsgebiet Giersleben herausnehmen und eine andere Abrechnungsvariante wählen, zum Beispiel einmalige Beiträge", sagte Bauamtsleiter Ronald Funke unter Berufung auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Danach müssen die Straßen in einem Abrechnungsgebiet zusammengehören und dürften nicht wie im Gierslebener Fall 260 Meter entfernt sein.

Das Vorhaben der Verwaltung stößt auch beim Rechtsanwalt der Gemeinde, Frank Rose, auf Unverständnis. "Das funktioniert nicht. Man kann nicht für eine Gemeinde mehrere Straßenausbaubeitragssatzungen erlassen. Das verstößt gegen die Abgabengerechtigkeit", sagte er.

Bei regelmäßig wiederkehrenden Beiträgen zahlen alle Grundstücksbesitzer, egal ob sie in einer reinen Anliegerstraße oder in einer Kreis-, Landes- oder Bundesstraße wohnen, jedes Jahr gemeinsam für die in ihrem Abrechnungsgebiet angefallenen Investitionen. Dabei handelt es sich um relativ kleine, überschaubare Beträge. Bei einmaligen Beiträgen werden die Ausbaukosten nach Fertigstellung der Straße auf alle dort wohnenden Hausbesitzer umgelegt. Die Anlieger von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen müssen in diesem Fall nur für die Erneuerung der Nebenanlagen bezahlen.