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Gutachterliche Stellungnahme des technischen Sachverständigen zur Funktionstüchtigkeit der Sprossenwand in Förderstedt steht aus Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen

Von Rene Kiel 20.03.2014, 01:21

Magdeburg l Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Ursache des Unfalls vom 18. Januar in der Sporthalle Förderstedt, bei dem drei Kinder verletzt wurden, wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung, dauern an. Das teilte Pressesprecher Frank Baumgarten der Staßfurter Volksstimme gestern auf Anfrage mit. Man warte auf eine gutachterliche Stellungnahme durch einen technischen Sachverständigen zur Funktionstüchtigkeit der defekten Sprossenwand.

"Derzeit richten sich die Ermittlungen gegen keine bestimmte Person", sagte Baumgarten. Er verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft lediglich die strafrechtliche Seite im Hinblick auf die Frage zu prüfen habe, ob Personen Straftatbestände, die sich aus dem Strafgesetzbuch oder anderen Gesetzen ergeben, erfüllt haben und deswegen anzuklagen sind. "Daher war für eine ,Verwaltungsanordnung` durch die Staatsanwaltschaft zur Durchführung von Sportveranstaltungen in der Halle kein Raum", so Baumgarten.