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  7. Nachspiel von Globigs Hausverbot noch nicht vom Tisch

Nach gegenwärtigem Stand sollen 20 000 Euro dem Ex-Verbandsgemeinderats-Vorsitzenden angelastet werden Nachspiel von Globigs Hausverbot noch nicht vom Tisch

Von Falk Rockmann 25.04.2014, 03:16

Güsten l Das finanzielle Nachspiel des Hausverbots gegen Verbandsgemeinde-Bürgermeister Steffen Globig und die folgende Sicherung von Daten vor zwei Jahren ist noch nicht vom Tisch. Abgesehen davon, das Globig vom Oberverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des Vorgehens durch den Verbandsgemeinderat bestätigt bekommen hat.

Momentan sieht es so aus, als würde der damalige Verbandsgemeinderats-Vorsitzende Harald Lütkemeier (Bürgerfraktion) die Zeche zahlen müssen, da er die entsprechenden Aufträge unterschrieben hatte. Es geht inzwischen um rund 20 000 Euro.

Bei der Verbandsgemeinderatssitzung vergangene Woche war deutlich geworden, dass sich die Räte mit Lütkemeier solidarisieren. Lothar Jänsch (Bürgerfraktion) meinte, wenn es dazu kommen sollte, dass die Verbandsgemeinde nicht alles bezahlt, könne man den ehemaligen Verbandsgemeinderats-Vorsitzenden nicht im Regen stehen lassen. "Das war auch der allgemeine Tenor im Verbandsgemeinderat", so Lütkemeiers Nachfolger Ernst-Hermann Brink (Linkspartei) gestern auf Nachfrage der Volksstimme. Brink war übrigens vom Rat mit einer Stimme Mehrheit zu Helmut Zander (Bürgerfraktion) gewählt worden, nachdem Lütkemeier sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte.

"Alle stehen zumindest in der moralischen Pflicht"

Auch Wolf Beinroth (Bürgerfraktion) ist der Meinung, dass alle Mitglieder des Verbandsgemeinderats dem Hausverbot und der Festplattensicherung zugestimmt hätten und somit "alle zumindest in der moralischen Pflicht stehen". Man sei aber dennoch dabei, die Möglichkeit einer Art Amtshaftpflichtversicherung zu prüfen.

In der Schwebe befinden sich zudem noch zahlreiche Widersprüche des Verbandsgemeinderats Saale-Wipper zu Entscheidungen des Verbandsgemeinde-Bürgermeisters und Leiters der Verwaltung Steffen Globig sowie des Salzlandkreises.

Dabei geht es unter anderem um die Einsetzung des Teilbeauftragten für die Verwaltung Ingo Kleinwächter, dessen Zeit in Güsten jetzt sogar verlängert wurde (Volksstimme berichtete). Auch wer diese Kosten bezahlt, ist bislang ungeklärt.

"Die Beschlüsse zur Beauftragung der Rechtsanwaltskanzleien wurden durch diverse Widersprüche inzwischen vom Landesverwaltungsamt beanstandet", erklärte Steffen Globig zur jüngsten Verbandsgemeinderatssitzung. Der Bescheid sei rechtskräftig geworden. "Deshalb sind diese Beschlüsse nichtig. Nun wollte Ingo Kleinwächter diese Beschlüsse aufheben, um sauber zu sein. Das wurde aber von der Mehrheit abgelehnt."

Die am 25. Mai stattfindende Verbandsgemeinderatswahl hat übrigens auch eine Neuwahl des Verbandsgemeinderats-Vorsitzenden zur Folge. Den wählen die Abgeordneten dann aus ihren Reihen.

Im nächsten Jahr steht die Wahl eines neuen Bürgermeisters für die Stadt Güsten an.

Ein neuer Verbandsgemeinde-Bürgermeister (Verwaltungsleiter) Saale-Wipper wird erst 2016 gewählt.