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Antrag auf größere Tempo-30-Zone abgelehnt / Landkreis bittet zur Kasse Brumbyer sammeln Unterschriften

Von Franziska Richter 25.04.2014, 03:17

Für ihre Bemühungen um ein ruhigeres Leben der Brumbyer wird die Bürgerinitiative jetzt auch noch zur Kasse gebeten. Nachdem sie einen Antrag stellen wollten, die Tempo-30-Zone zu erweiteren, wurde ihnen gesagt, ein Bürger soll den Antrag stellen. Und der darf jetzt dafür zahlen.

Brumby l Die Bürgerinitiative Brumby kämpft weiter. Da die Planungen für die Ortsumgehung langwierig sind, wollte sie, dass die Tempo-30-Zone erweitert wird und so nah wie möglich nach dem Ortseingang beginnt. "Denn dort ist die Lärmbelästigung richtig groß, hier knallen die Lkws durch", sagt Karl-Heinz Gauditz, der genau dort wohnt.

"Also wollten wir als Bürgerinitiative einen Antrag stellen, dass die Tempo-30-Zone erweitert wird", erklärt der Sprecher der Bürgerinitiative, Hartmut Rüger. Dieser Antrag muss beim Landkreis gestellt werden, der hier für die Beschilderung zuständig ist. "Vom Fachdienst wurde mir gesagt, wir als Bürgerinitiative sollen den Antrag nicht stellen, sondern es muss ein einzelner Bürger tun", erklärt Rüger weiter.

Das taten sie auch. Siegfried Becker aus Brumby erklärte sich bereit, seinen Namen für die Bürgerinitiative unter den Antrag zu setzen. "Und dann kam die Ablehnung seines Antrages vom Landkreis, dazu ein Kostenbescheid. Über 50 Euro soll Siegfried Becker an den Landkreis zahlen, für die Ablehnung", so Rüger.

Die Bürgerinitiative fühlt sich von der Behörde an der Nase herumgeführt. "Erst werden wir vollkommen negiert, und dann wird auch noch ein Bürger in die Pfanne gehauen. Bei der ganzen Sache ging es nur darum, dass die Behörde eine Privatperson hat, der sie dann die Gebühren aufdrücken kann", empört sich Rüger, der das als Abzocke empfindet."Siegfried Becker hatte den Antrag zwar nun als Privatperson gestellt, aber er tat dies für die Bürgerinitiative und damit im Sinne aller Brumbyer, die sich vom Lärm gestört fühlen."

Der Pressesprecher des Salzlandkreises, Timmi Mansfeld, lässt dazu vom Fachdienst Straßenverkehr folgenden Begründung mitteilen: Bürgerinitiativen haben meistens keine eigene Rechtspersönlichkeit. Nur ein betroffener Bürger kann bewirken, dass im Verwaltungsverfahren ein Rechtsweg eröffnet wird. Dies habe auch seine Vorteile: Denn will man gegen die Ablehnung auf Erweiterung der Tempo-30-Zone klagen, kann die Einzelperson auch alle Register der Justiz ziehen, also klagen. Die Bürgerinitiative kann dies nicht. Und einen Antrag kann nur ein Betroffener stellen, der "in seinen eigenen Rechten verletzt ist" - so steht es im Verwaltungsverfahrensgesetz. "Der Antragsteller muss die Durchsetzung oder Wahrung eigener Rechte verfolgen, nicht die Rechte anderer Mitbürger."

Und dieser Betroffene hat dann "auch die Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu bezahlen", auch wenn der Antrag abgelehnt wird.

Diese Kosten fallen nicht etwa an, weil ein neues Gutachten zum Lärmpegel - nach einer neuen Verkehrszählung im November in Brumby - erstellt wurde, sondern wegen des Verwaltungsaktes an sich. Denn das Gutachten hat die Landesstraßenbaubehörde angefertigt und dem Landkreis keine weiteren Kosten verursacht, teilt Mansfeld mit.

Bei der aktuellen Berechnung des Lärmpegels kam heraus, dass der zumutbare Lärmpegel weder tagsüber noch nachts überschritten wurde, deswegen "wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung ... abgelehnt", so Mansfeld.

Das will die Bürgerinitiative so nicht hinnehmen. Um dem Landkreis noch einmal deutlich zu machen, das Siegfried Becker nicht als Privatperson, die eine "Extra-Wurst" möchte, gehandelt hat, sondern im Sinne der Allgemeinheit, hat sie jetzt eine Unterschriftenaktion gestartet. Eine Liste mit 64 Unterschriften hat Rüger per Fax an den Landkreis geschickt. "Es stößt auf unser völliges Unverständnis, dass Sie uns ... einfach negieren", heißt es dort unter anderem.