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Verbandsgemeindebürgermeister will die freiwilligen Feuerwehren zur Absicherung von Umzügen einsetzen Erben unterstützt Egelner Forderung

01.07.2014, 01:27

Die Verbandsgemeinde bekommt Unterstützung aus der SPD-Landtagsfraktion in der Frage einer einheitlichen Regelung für Straßenumzüge. Die Feuerwehren sollen die Umzüge absichern dürfen, fordert Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr.

EgelnerMulde l Die Egelner Mulde bekommt prominente Unterstützung in der Forderung nach einer einheitlichen Regelung für die Absicherung von Umzügen. Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr hatte in der vergangenen Woche gefordert, dass der Einsatz der freiwilligen Feuerwehren zur Sicherung von Straßenumzügen in einer Verordnung geregelt werden soll. Bislang bewege sich die Feuerwehr in einem rechtsleeren Raum, machte der Bürgermeister deutlich. Zwar sind die Wehren mit den großen Fahrzeugen in der Regel bei Umzügen zur Absicherung dabei. Doch in den Straßenverkehr eingreifen dürfen die Blauröcke nicht.

Keinen Regelungsbedarf sieht das Innenministerium auf Anfrage der Volksstimme. Und auch der Landesfeuerwehrverband, lässt er wissen, halte nichts von einer Sonderregelung. Dem widerspricht gestern auf Volksstimme-Nachfrage Erich Wassertal. Der Vize-Chef des Landesfeuerwehrverbandes würde sich schon eine Regelung wünschen, die den Wehren eindeutig aufzeigt, welche Befugnisse sie bei einer Absicherung eines Straßenumzuges haben.

In das Gespräch will außerdem der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, eine Sonderreglung bringen. Erben beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema und habe das Innenministerium immer wieder aufgefordert, eine Regelung herauszubringen, sagt er.

Thüringen und Bayern haben eine entsprechende Regelung erlassen, schildert er. Während in Thüringen die Feuerwehr erklären kann, ob sie die Absicherung von Umzügen wahrnehmen wolle, sei die Regelung in Bayern noch weitreichender, hat sich der Landespolitiker tief mit der Materie beschäftigt. Dort dürfen auch Mitglieder des Technischen Hilfswerkes an der Absicherung von Umzügen mitwirken, erzählt er. Die bayrische Regelung strebe er auch für Sachsen-Anhalt an, kündigt er an.

Das Magdeburger Innenministerium hatte in der vergangenen Woche eine Sonderregelung für die Feuerwehren abgelehnt. Unter anderem führte das Ministerium einen hohen Schulungsbedarf für die Feuerwehrleute an, sollten sie künftig Umzüge absichern dürfen.

Dabei hatte Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr nur eine einheitliche Regelung gefordert, die die Rechtssicherheit der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute erhöhe, sagte er. In der Praxis lässt der Bürgermeister die Feuerwehren an den Umzügen in den Orten teilnehmen. Diese Verfahrensweise werde seit Jahren angewandt, schildert er. Besser wäre es aber für alle Beteiligten, wenn die Frage nach der Absicherung eindeutig für die Feuerwehren geregelt wäre. Auch weil es immer wieder Nachfragen aus der Feuerwehr gibt, meint er. Das Argument des Innenministeriums, die Absicherung von Umzügen stelle eine "merkliche Mehrbelastung" für die Feuerwehrleute dar, will der Bürgermeister nicht gelten lassen. In der Egelner Mulde habe er die Erfahrung gemacht, dass die Feuerwehren gern die Absicherung übernehmen. Eine ähnliche Erfahrung bestätigt ebenfalls Erich Wassertal vom Landesfeuerwehrverband, der einst langjähriger Bürgermeister war.

Warum das Innenministerium nicht auf die Hinweise aus den Kommunen reagiert, bleibt für Rüdiger Erben rätselhaft. "Ich habe bereits vor rund zweieinhalb Jahren einen Anlauf unternommen", schildert er. "Es ist eine Illusion zu glauben, dass irgendwann die Polizei für die Absicherung von Umzügen zur Verfügung steht", sagt er.

In den Kommunen sei es längst Praxis, dass die Feuerwehr die Umzüge in den Orten absichert, hat er beobachtet. Davor dürfe sich das Ministerium nicht verschließen. Erben wolle einen neuen Anlauf im Landtag unternehmen und im Landesparlament eine Regelung für die Feuerwehren und das Technische Hilfswerk einfordern, kündigte er an. Die Erklärung des Innenministeriums, warum es bislang keine Regelung gibt, halte er für nicht stichhaltig, sagte er weiter.

Außerdem sei es ja nicht so, das es an jedem Wochenende einen Umzug gebe. Traditionell sind es vor allem Umzüge zum Erntedank oder zum Martinstag in den Gemeinden, die abgesichert werden müssen, erinnert Michael Stöhr. "Ich würde mich sehr freuen, wenn das Innenministerium die Anregungen aus den Gemeinden aufgreifen und umsetzen würde", meinte er.