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Maßnahmen zum Vernässungsproblem in Güsten hätten offensichtlich schon greifen können Mittel für Pumpwerke schon 2013 verfügbar

Von Falk Rockmann 01.07.2014, 03:33

Um das Vernässungsproblem ist es in Güsten ruhig geworden. Das heißt nicht, dass es gelöst ist. Liegt es etwa an der Kommunikation im Rathaus?

Güsten l "130 000 Euro hatten wir im Haushalt 2013 eingeplant, unter anderem, um zwei Pumpwerke am Siechstalteich und an der ,Ertenkuhle` zu bauen", erinnert Helmut Zander, nach dem Stand der Dinge gefragt. "Wir hatten auch die Fördermittel sicher. Leider hat die Verwaltung Saale-Wipper ein Jahr verschlafen." Nach wie vor brauche die Stadt diese Pumpwerke, mahnt Zander. Jetzt liege es an einer denkmalpflegerischen Prüfung der geplanten Entwässerungsleitung zwischen Siechstalteich und Rathmannsdorfer Straße, die über den Alten Friedhof verlaufen soll. "Wir fangen wieder von vorn an. Die Verwaltung schafft es einfach nicht", meint Zander.

"Herr Bürgermeister Zander scheint die Zusammenhänge selbst nicht mehr zu durchschauen. Seit 19. November 2013 liegt die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Maßnahme Friedhof vor", empört sich Steffen Globig über die Schuldzuweisung. "Die Verwaltung hat sich dafür ins Zeug gelegt, dass diese Maßnahme realisiert werden kann. Auch die Überlegung des Landes, das ursprünglich die Anwohner finanziell beteiligen wollte, konnten wir abwenden."

Bei den Pumpwerken habe Helmut Zander selbst "das Weiterkommen der Maßnahme durch eigenmächtiges Handeln blockiert". Da der Güstener Haushalt 2014 noch nicht vorliegt, habe die Verwaltung für den Stadtrat Güsten im Mai einen Beschluss vorgelegt, der dazu führen sollte, die Investition auch ohne Haushalt vorzuziehen. "Hätte der Stadtrat diesen Beschluss gefasst, wäre die Baumaßnahme genehmigt", so Globig. Die Kommunalaufsicht habe ihm derweil mitteilt, dass sie die Baumaßnahme ohne Beschluss nicht befürworten werde. "Bürgermeister Zander hat ohne Rücksprache aus der Beschlussvorlage eine ,Informationsvorlage` gemacht und somit die Umsetzung verhindert. Bevor der neue Stadtrat nun nicht entscheidet, kann es nicht weitergehen", erklärt Steffen Globig die Situation.

Wer bringt jetzt was durcheinander? Der Landkreis teilt nämlich mit: "Die Grundwasserregulierung in Güsten ist in zwei Teilen geplant. Für die Maßnahme im Bereich des Freiheitsdammes (,Ertenkuhle`, d.A.) erteilte die untere Denkmalschutzbehörde bereits am 19. November 2013 eine denkmalrechtliche Genehmigung." Es seien unmittelbar archäologische Belange betroffen, so die Begründung, wozu die Prüfung überhaupt nötig war.

"Für die Teilmaßnahme im Bereich Siechstalstraße/Rathmannsdorfer Straße liegen keine konkreten Kenntnisse über die Existenz archäologischer Kulturdenkmale vor, aber es wurde seitens des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie angeführt, dass es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass in diesem Maßnahmebereich bisher nicht bekannte archäologische Kulturdenkmale entdeckt werden könnten", heißt es weiter in der Stellungnahme des Landkreises.

Somit sei auch für diesen Bereich ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung zu stellen. Ein solcher liege der unteren Denkmalschutzbehörde bisher aber noch nicht vor.

Wenn das so wäre, hätte die untere Denkmalschutzbehörde gemäß Denkmalschutzgesetz zwei Wochen Zeit, den Antrag zu bearbeiten. Dies setze natürlich "entsprechend qualifizierte und vollständige Antragsunterlagen voraus".

Spätestens bei der nächsten Stadtratssitzung am Dienstag, 15. Juli, ab 18 Uhr, dürfte wieder (Er-)Klärungsbedarf bestehen.