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Ulrich Biermann reicht Klage gegen die Wahl der Egelner Volksvertretung ein Egelner Stadtrat weist Beschwerde erneut ab

Von Thomas Höfs 27.08.2014, 03:17

Die Beschwerde gegen die Kommunalwahl Ende Mai bei der Stadtratswahl in Egeln hat der Stadtrat erneut abgelehnt. Nun landet die Angelegenheit vieleicht vor dem Verwaltungsgericht.

Egeln l Mitten in der Sommerpause traf sich der Egelner Stadtrat. Vorrangig hatte Bürgermeister Reinhard Luckner (UWGE) die Stadträte eingeladen, weil es Aufträge zu vergeben gab.

Der Termin eignete sich aber ebenfalls, eine andere Angelegenheit zu behandeln, die nun schon seit Wochen die Bürger der Kleinstadt beschäftigt. Dabei geht es um den Wahleinspruch des Verbandsgemeinderates und Wolmirslebener Gemeinderates Ulrich Biermann (Linke). Biermann hatte innerhalb der gesetzlichen Frist des Wahlgesetzes einen Widerspruch zur Stadtratswahl in Egeln eingelegt. Dabei geht es ihm darum, dass der gewählte Stadtrat Ernst Arenkens nicht zur Wahl hätte antreten dürfen. Denn Biermann zweifelt am angegebenen Hauptwohnsitz des langjährigen Lokalpolitikers.

Bereits bei der ersten Sitzung des neuen Egelner Stadtrates kam die Beschwerde in den Stadtrat, als dieser über die Gültigkeit der Kommunalwahl zu entscheiden hatte. Ohne große Diskussion beschlossen die Stadträte die Gültigkeit der Stadtratswahl und verwarfen damit die Beschwerde. Bürgermeister Reinhard Luckner fiel bei der Abstimmung nicht auf, dass mit Ernst Arenkens der Stadtrat an der Abstimmung teilnahm, gegen den sich die Wahlbeschwerde richtete.

Einige Tage später ging Verwaltungschef und Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr in Widerspruch zu der Entscheidung des Stadtrates. Also musste sich das Gremium nun erneut mit der Causa befassen. Diesmal erhielt Ulrich Biermann sogar das Rederecht, um seinen Wahlwiderspruch öffentlich zu begründen.

Biermann nutzte die Gelegenheit, um zahlreiche Schreiben aus der Vergangenheit vorzutragen. Denn das Thema über den Wohnsitz des vormaligen Verbandsgemeinderates Ernst Arenkens beschäftigt Ulrich Biermann seit einigen Jahren.

Biermann forderte dabei unter anderem eine Meldeauskunft bei der Stadt Magdeburg ab. Hier ist der Egelner Lokalpolitiker ebenso mit einer Adresse gemeldet. Bislang erklärte Ernst Arenkens, dass es sich hierbei um eine Nebenwohnung handele. Sein Hauptwohnsitz liege in Egeln an der bekannten Adresse.

Erhebliche Zweifel meldet Ulrich Biermann gegenüber Ernst Arenkens hier an. So habe er jahrelang keine Müllgebühren an den Salzlandkreis entrichtet, hatte Biermann in Kleinarbeit herausgefunden. Wie das denn gehe, wenn der Hauptwohnsitz in Egeln sei, wollte er wissen. Mit einen Übertragungsfehler der Datenbestände zwischen den Verwaltungen wurde offiziell begründet, dass der Egelner Lokalpolitiker offenbar jahrelang die sonst für jeden Bürger fälligen Müllgebühren nicht zahlen musste. Bis zum Landesverwaltungsamt beschäftigten sich Beamte mit der Frage, wo der Egelner Lokalpolitiker seinen Hauptwohnsitz habe. Im Ergebnis gab es weder eine Bestätigung noch eine Ablehnung der Vorwürfe durch die Verwaltung der Verbandsgemeinde. Er könne nicht jeden Tag überprüfen, wo Ernst Arenkens übernachte, ließ der Verbandsgemeindebürgermeister wissen.

Im Egelner Stadtrat sind die Stadträte davon überzeugt, dass Ernst Arenkens in Egeln seinen Hauptwohnsitz hat. Einstimmig bestätigten sie erneut die Kommunalwahl und wiesen damit den Wahleinspruch zurück.

Der Wahleinspruch von Ulrich Biermann sei nicht zulässig, heißt es. Denn Biermann habe seinen Wohnsitz nicht in Egeln. Damit sei er kein wahlberechtigter Bürger der Stadt. Ernst Arenkens nahm diesmal an der Abstimmung nicht teil, bestätigte Reinhard Luckner.

Ulrich Biermann will sich mit dem Ergebnis der Abstimmung nicht zufrieden geben. Diesmal will er den Fall vor ein Verwaltungsgericht bringen, hatte er zuvor bereits angekündigt. "Ich habe die Angelegenheit einem Anwalt mit dem Auftrag übergeben, Klage einzureichen", sagte er gestern. Vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg wolle er eine Feststellungsklage erheben, erklärte er weiter. Auch wenn er als Bürger des Nachbarortes Wolmirsleben nicht wahlberechtigt zum Stadtrat von Egeln sei, müsse die Verwaltung doch ernsthafte Hinweise zur Gültigkeit der Wahl aufgreifen, fordert er.

"Ich wünsche mir natürlich, dass sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigt und dass Herr Arenkens handfeste Beweise für seinen Hauptwohnsitz vorlegen muss", fordert Ulrich Biermann. Mit Rechnungen solle er beweisen, dass er wirklich in Egeln regelmäßig seinen Hauptwohnsitz habe, verlangt Biermann. Deshalb wolle er das Verfahren vor Gericht anstrengen, um endlich Klarheit zu bekommen, begründete er.