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Hecklingen und Egelner Mulde wollen Bürger nicht zweimal mit Beiträgen belasten Räte geschlossen gegen Nachveranlagung

Von Thomas Höfs 13.09.2014, 03:10

Der Hecklinger Stadtrat will eine Nachveranlagung der Hauseigentümer vom Abwasserzweckverband verhindern. Mit einem entsprechenden Beschluss verpflichteten die Stadträte ihren Verbandsvertreter.

Hecklingen l Der Wasser- und Abwasserzweckverband Bode-Wipper (WAZV) beschäftigte auf der jüngsten Sitzung des Hecklinger Stadtrates die Volksvertreter. Konkret ging es um die Frage, welche Grundeigentümer bei einer Nachveranlagung von Herstellungsbeiträgen herangezogen werden sollen.

Zu einer Nachveranlagung kommt es nun, weil Verwaltungsgerichte immer wieder geurteilt hatten, dass Satzungen des Zweckverbandes unwirksam seien. Zuletzt hatte das Magdeburger Verwaltungsgericht eine Beitragssatzung aus dem Jahr 1995 für wirkungslos erklärt, weil die Tiefenbegrenzungsregelung darin unwirksam sei.

Damit verschiebt sich der Zeitraum für die erste wirksame Beitragssatzung des WAZV in das vergangene Jahr. Zwar haben die Bürger entsprechend der vom Zweckverband verschickten Bescheide bereits vor vielen Jahren ihre Herstellungsbeiträge entrichtet. Die Bescheide, obwohl auf einer unwirksamen Satzung beruhend, bleiben dennoch gültig, wenn die Betroffenen keinen Widerspruch seinerzeit eingelegt haben.

Unterm Strich beginnt allerdings für den WAZV erst 2013 der Zeitraum, Herstellungsbeiträge rechtlich sauber zu verlangen. Betroffen von einer Nachveranlagung noch offener Herstellungsbeiträge in Höhe von 11,4 Millionen Euro sind rund 4350 Grundstücke. Darunter sind auch diejenigen Grundstücke, deren Eigentümer bereits die Herstellungsbeiträge vor Jahren an den WAZV gezahlt haben.

Die Volksvertreter in Hecklingen wollen nun verhindern, dass es zu einer zweiten Rechnung für die Bürger kommt. Sie haben in ihrem Beschluss ihren Verbandsvertreter beauftragt, dafür zu stimmen, diejenigen Grundstücksbesitzer nicht erneut zu veranlagen, die bereits bezahlt haben.

Denn irgendwann müsse auch mal Schluss sein mit der Frage der Nachforderungen, meinen die Hecklinger. Die Bürger könnten nicht dauernd durch neue Forderungen oder Zahlen aufgeschreckt werden.

Die Nachveranlagung soll nach dem Willen des Hecklinger Stadtrates diejenigen Grundstücksbesitzer treffen, die bislang noch keine Zahlung geleistet haben. Eine große Zahl von Grundstücken sei bislang überhaupt noch nicht veranlagt worden, heißt es aus der Verbandsversammlung. Offen ist, ob diesen Grundstückseigentümern die gesamte Summe der Nachveranlagung aufgebürdet werden kann.

In einem Anfang September vom WAZV verschickten Schreiben weist der Verbandsgeschäftsführer Andreas Beyer die Verbandsmitglieder darauf hin, dass er verpflichtet sei, die Beschlüsse der Verbandsversammlung dahingehend rechtlich zu prüfen, ob sie mit dem geltenden Recht in Einklang stünden.

Zweifel könnten an dem Hecklinger Beschluss angebracht sein. Denn der im Grundgesetz verankerte Gleichheitsgrundsatz könnte verletzt sein, wenn ein Teil der Grundstücksbesitzer deutlich mehr bezahlen müsste als ein anderer Teil. Neutral muss der Zweckverband die Situation betrachten, weist der Geschäftsführer des WAZV deshalb in seinem Schreiben ausdrücklich hin. So verweist er auf die allgemeine Beitragserhebungspflicht, "die zwischen Recht, Moral und politischem Willen nicht differenziert". "Im Falle der Beschlussfassung wäre ich verpflichtet, den Beschluss zu beanstanden", schreibt er in einem Brief.

Eine Verteilung der Lasten auf die Grundstücke, die bislang noch keine Beiträge geleistet haben, dürfte einige Betroffene außerdem erneut zu einer juristischen Auseinandersetzung bringen, vermuten einige Volksvertreter. Die bisherigen Ergebnisse der rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Verband haben das Thema allerdings nicht beendet, sondern immer weiter verkompliziert.

Einen Tag nach dem Hecklinger Beschluss hat ebenso der Verbandsgemeinderat der Egelner Mulde sich dem Votum angeschlossen. Der Verbandsgemeinderat verpflichtete Bürgermeister Michael Stöhr, gegen eine Nachveranlagung derjenigen Grundstückseigentümer zu stimmen, die bereits bezahlt haben. Stöhr begründet dies mit der Rechtssicherheit, auf die der Bürger nach so vielen Jahren einen Anspruch habe.

Er erwähnte ebenso, dass es zarte Signale der Aufsichtsbehörde gegeben habe, dass das Verfahren nicht beanstandet werden könnte. Allerdings gebe es eine genaue Prüfung, sollte der Beschluss gefasst werden. In diesem Fall müsse der Zweckverband die Auswirkungen prüfen und abwägen. Unklar sei noch, sagte Stöhr, wie sich Staßfurt in der Frage entscheidet. Hiervon hänge ab, wie die Verbandsversammlung das Thema abschließend behandelt, sagte er.