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Neue Hauptsatzung mit wichtigen Änderungen geplant Kosche soll zweiten Stellvertreter erhalten

Von Nora Stuhr 08.10.2014, 03:04

Die Hauptsatzung der Stadt Hecklingen soll novelliert werden. Wesentliche Änderungen sind geplant. Vorgesehen ist unter anderem, dass ein zweiter Stellvertreter benannt wird, der den Bürgermeister vertritt.

Hecklingen l Wer ist im Rathaus Ansprechpartner, wenn der Bürgermeister der Stadt Hecklingen Hans-Rüdiger Kosche im Urlaub ist oder wegen einer Krankheit fehlt? Bisher war seine Stellvertreterin Heike Möwes die einzige Vize-Chefin im Haus. Das soll sich ändern. Denn würde auch die Hauptamtsleiterin ausfallen, wäre das Rathaus im Verhinderungsfall möglicherweise ohne Führungsspitze. Deshalb soll ein zweiter Vize-Chef her. Das geht aus einem Entwurf der neuen Hauptsatzung hervor, über die der Stadtrat voraussichtlich in der kommenden Woche (Dienstag, 14. Oktober) endgültig entscheiden wird.

"Dieser Änderung kann ich nur zustimmen", sagte Hecklingens Bürgermeister Hans-Rüdiger Kosche (CDU) gestern gegenüber der Volksstimme, dass er einen zweiten Stellvertreter begrüßt. Er merkte aber zugleich an, dass er bisher einen Mitarbeiter beauftragte, der im Verhinderungsfall als Ansprechpartner fungierte. Wer den ersten und zweiten Stellvertreter-Posten des Bürgermeisters künftig übernimmt, wird der Stadtrat festlegen. Abgeordnete besprachen die neue Hauptsatzung mit wesentlichen Änderungen in Vorberatungen ihrer Fraktionen.

Weichen für Seniorenbeirat sollen gestellt werden

Eine weitere vorgesehene Änderung betrifft das Abstimmungsverhalten der Vertreter der Stadt in den Verbandsversammlungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Bode-Wipper" und des Abwasserzweckverbandes "Bodeniederung" in Abwicklung. Darüber soll künftig der Stadtrat entscheiden. Denn dabei handelt es sich um "... Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für die Stadt als Mitgliedskommune...", heißt es dazu unter anderem als Begründung im Entwurf der Hauptsatzung.

Neu soll ebenfalls sein, dass die Einwohnerfragestunde nicht mehr auf höchstens 30 Minuten begrenzt ist. Vorgesehen ist, einen entsprechenden Passus in der Hauptsatzung zu streichen.

Außerdem sollen die Rechte der Ortschaftsräte gestärkt werden. Das sieht das neue Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vor. Vorgeschriebene Änderungen regeln unter anderem die Paragrafen 16 und 17 der neuen Hauptsatzung. Die Zuständigkeiten des Ortschaftrates sind darin fest vorgeschrieben. Darin heißt es unter anderem, dass die Meinung des Ortschaftsrates zu anstehenden Entscheidungen dem Stadrat oder Ausschüssen rechtzeitig mitgeteilt werden.

"Ich denke, dass wir im Sinne der breiten Öffentlichkeit gehandelt haben."

Schließlich stellt die angedachte Hauptsatzung die Weichen zur Gründung eines Seniorenbeirates in der Stadt Hecklingen. "Zur Wahrnehmung der Interessen der älteren Einwohner kann in der Stadt Hecklingen ein Seniorenbeirat gebildet werden", heißt es im Entwurf der Hauptsatzung. Seine Aufgabe bestehe in erster Line darin, "den Belangen der Senioren gegenüber dem Stadtrat, seinen Ausschüssen und der Verwaltung Gehör zu verschaffen". Der Hauptausschuss und die Ortschaftsräte haben dem Entwurf der neuen Hauptsatzung mit den genannten Änderungen bereits mehrheitlich zugestimmt. Auch eine neue Geschäftsordnung, die das Verfahren im Stadtrat und in den Ausschüssen regelt, wurde an den Stadtrat weitergeleitet. Geben die Abgeordneten dafür ebenfalls grünes Licht, werden Stadtratssitzungen in Hecklingen ab sofort nicht mehr 19 Uhr, sondern 18 Uhr beginnen, sodass die Tagung bis spätestens 21 Uhr dauert. Außerdem ist klar geregelt, dass der Stadtrat mindestens einmal im Monat tagt, sodass keine langen Pausen zwischen den Sitzungen liegen.

Was sagen Abgeordnete zum neuen Regelwerk?

Die Novellierung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung war nach den Kommunalwahlen auch in Hecklingen nötig. Weiterhin verlangt das neue Kommunalverfassungsgesetz des Landes Änderungen, die in die Entwürfe einflossen.

"Ich denke, dass wir im Sinne der breiten Öffentlichkeit gehandelt haben und demokratische Möglichkeiten der Kommunalverfassung ausgeschöpft wurden", sagte Stadtratschefin Chrsitine Kern (Wählergemeinschaft Hecklingen) gestern im Volksstimme-Gespräch. Wesentliche Änderungen seien in die Satzungen eingeflossen, um die Interessen der Bürger zu stärken, begründete die Kommunalpolitikerin aus Hecklingen die geplanten Neuregelungen.

Hecklingens Bürgermeister Hans-Rüdiger Kosche schätze die Neufassung der zwei Regelwerke gleichfalls positiv ein. Auf eine zusammenfassende Einschätzung angesprochen, zeigte sich der Rathauschef zufrieden: "Ich denke, uns ist ein guter Wurf gelungen."

Auch von Seiten der CDU-FDP-Fraktion scheinen dem Entwurf voraussichtlich keine Änderungen entgegen zu stehen. Davon geht Stadtrat Günther Hoffmann (CDU) aus Schneidlingen aus. Er begründete seine Stellungnahme mit dem einstimmigen Ergebnis im Hauptausschuss. Acht der anwesenden acht Abgeordneten stimmten in der Vorberatung für die neue Hauptsatzung und die neue Geschäftsordnung. Der Stadtrat hat am Dienstag aber das letzte Wort.