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Unklare Regelung auf Landesebene sorgt für Diskussion im Egelner Hauptausschuss Fraktionen lehnen Senkung der Aufwandsentschädigung strikt ab

Von Thomas Höfs 15.10.2014, 03:08

Egeln l Kaum hatte der Egelner Stadtrat zu Beginn der Legislaturperiode neue Aufwandsentschädigungen für Stadträte und Bürgermeister beschlossen, reagierte die kreisliche Kommunalaufsicht auf den Beschluss. Die Kreisbehörde wies Bürgermeister Reinhard Luckner (UWGE) darauf hin, dass die Kommune regelmäßig Liquiditätszahlungen vom Land erhalte und sich deshalb auch an die Bedingungen des Landes für die Hilfe halten müsse.

Im April hatte das Finanzministerium einen neuen Runderlass für die Zahlung von Liquiditätshilfen beschlossen. Danach müssen die Beamten des Finanzministeriums nun auch darauf achten, dass die notleidenden Kommunen Aufwandsentschädigungen an ihre Kommunalpolitiker nur im unteren Bereich der vom Innenministerium vorgegebenen Spanne ausreichen.

Dabei hatte das Innenministerium erst mit der jüngsten Kommunalwahl die Sätze für die Aufwandsentschädigungen nach vielen Jahren unveränderter Höchstsätze, die Beträge nach oben verändert. In den Stadt- und Gemeinderäten wurde die Entscheidung durchgängig begrüßt. Zukünftig sollte außerdem ebenso nicht mehr die Kommunalaufsicht den Stadt- und Gemeinderäten vorschreiben können, wie hoch die Aufwandsentschädigungen sein dürfen, wenn der Etat der Kommune nicht ausgeglichen ist. Denn in Paragraf 35 des neuen Kommunalverfassungsgesetz heißt es hierzu: "Aufwandsentschädigungen unterliegen nicht den Zwecken der Haushaltskonsolidierung."

So mag der Hinweis der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises an den Egelner Bürgermeister zwar dem Runderlass des Finanzministeriums entsprechen. Ob die Forderung mit dem neuen Kommunalverfassungsgesetz im Land in Einklang zu bringen ist, bleibt fraglich.

Die Egelner Stadträte reagierten auf die Frage die Bürgermeisters, ob die Aufwandsentschädigungssatzung erneut diskutiert und mit neuen Aufwandsentschädigungen beschlossen werden solle, eindeutig. "Für unsere Fraktion ist die Kommunalverfassung maßgebend und nicht ein Runderlass", sagte CDU-Fraktionschef Friedrich Bollmann. Er sehe in dem Runderlass des Finanzministeriums eine "Diskriminierung Ehrenamtlicher", fuhr er fort. Ein Runderlass könne nach seinem Rechtsverständnis nicht ein Gesetz aushebeln, ist für ihn das Thema beendet. Der Meinung schloss sich die SPD-Fraktionschefin Rosemarie Schmidt an. Gegenteilig äußerte sich ebenso nicht Jürgen Riehl von der UWGE-Fraktion.

Auf Volksstimme-Nachfrage erklärt das Finanzministerium, wie der Runderlass, auf den sich die kreisliche Kommunalaufsicht stützt, zu verstehen sei: "In Paragraf 35 Absatz 2 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt wird die Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale für die Ausübung eines Ehrenamtes erwähnt. Nach Satz 4 dieser Vorschrift, um die der Gesetzestext im Innenausschuss ergänzt wurde, darf sie nicht den Zwecken der Haushaltskonsolidierung der betroffenen Gemeinde unterliegen. Im Runderlass ist die Aufwandsentschädigung als eine mögliche Komponente zur Ausgaben- und Aufwandsreduzierung erwähnt, jedoch steht es im Ermessen der Gemeinde andere Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen, um das Konsolidierungsziel zu erreichen", heißt es aus dem Finanzministerium. Und wenn die Kommune die Aufwandsentschädigung unverändert lässt, wird dann die Liquiditätshilfe gestrichen? Offenbar nicht, wie das Finanzministerium weiter mitteilt: "Bei einer Aufwandsentschädigung, die die Vorgaben des neuen Erlasses des Innenministeriums vom 16.6.2014-3121.10041 überschreitet, besteht die Möglichkeit diesen Betrag von der zu gewährenden Liquiditätshilfe in Abzug zu bringen."

Allerdings hat der Egelner Stadtrat die Grenzen der Aufwandsentschädigung nicht überschritten. Die Stadträte haben sich innerhalb der zulässigen Entschädigungshöhen bewegt, teilt die Verbandsgemeinde auf Nachfrage mit.

Interessant ist das Thema längst nicht mehr nur für die Stadt Egeln. Auch andere Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde haben gleichlautende Schreiben der Kommunalaufsicht erhalten, heißt es aus der Verwaltung der Verbandsgemeinde.

Der Ärger im Egelner Stadtrat über die verworrene Vorschriftenlage im Land ist allerdings groß. Doch spätestens beim nächsten Liquiditätshilfeantrag werde sich zeigen, ob das Kommunalverfassungsgesetz beim Thema Aufwandsentschädigung stärker als der Runderlass ist, meint Luckner.