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Einwohnerfragestunde im Hecklinger Stadtrat ist nicht mehr auf 30 Minuten begrenzt Reden, ohne auf die Uhr zu schauen

Von Nora Stuhr 17.10.2014, 03:06

Bürger, die sich künftig in einer Beratung des Hecklinger Stadtrates zu Wort melden, müssen nicht mehr auf die Uhr schauen. Die Einwohnerfragestunde ist zeitlich nicht mehr auf 30 Minuten begrenzt. Außerdem erhält der Bürgermeister einen zweiten Stellvertreter. Neureglungen wie diese haben Stadträte am Dienstag mit einer novellierten Hauptsatzung auf den Weg gebracht.

Hecklingen l Die Hauptsatzung der Stadt Hecklingen ist überarbeitet worden. Neue Passagen sind dazu gekommen, andere wurden gestrichen. Stadträte haben sich eingebracht. Fraktionsübergreifend wurde im Vorfeld mehrere Wochen diskutiert und beraten. Das Ergebnis ist ein Papier mit 20 Paragrafen. "Die Hauptsatzung ist das Regelwerk, das die Arbeit zwischen der Stadt, dem Stadtrat, dem Bürgermeister und den Ausschüssen regelt", erklärte Hecklingens Bürgermeister Hans-Rüdiger Kosche (CDU) den anwesenden Bürgern gleich zu Beginn.

Eine wichtige Neuregelung betrifft den Rathauschef selbst. Die Änderung wurde per Antrag von den Fraktionen der Wählergemeinschaft Hecklingen (WGH) und der CDU/FDP eingearbeitet.

Die Stadträte sind dafür, dass Hans-Rüdiger Kosche künftig ein zweiter Stellvertreter zur Seite steht. "Der Stadtrat wählt aus dem Kreis der Beschäftigten der Stadt Hecklingen einen ersten Vertreter und einen zweiten Vertreter des Bürgermeisters für den Verhinderungsfall." So lautet die Neuregelung in der Hauptsatzung (Paragraf 4, Ab- satz 4).

Derzeit ist Hauptamtsleiterin Heike Möwes als Vize-Chefin erste Ansprechpartnerin, wenn Hans-Rüdiger Kosche nicht erreichbar ist. Frau Möwes befindet sich seit längerer Zeit im Krankenstand. Das heißt: Im Moment muss der Bürgermeister in seinem Verhinderungsfall extra einen Mitarbeiter benennen, der ihn vertritt. Das ist mit der neuen Hauptsatzung nicht mehr nötig, wenn diese von der Kommunalaufsicht bestätigt wurde und rechtskräftig ist. Dann werde die Verwaltung Vorschläge für den Posten des zweiten Vizechefs einbringen, sagte Kosche gestern. WGH-Fraktionschefin Ethel Maria Muschalle-Höllbach erklärte, dass sich die Stadträte, dann wenn die Hauptsatzung rechtskräftig ist, ebenfalls über die Besetzung der ersten und der zweiten Stelle Gedanken machen. Wichtig sei in jedem Fall, dass beide Stellvertreter zeitlich für den Bürger im Rahmen einer richtigen Vollzeit-Stelle auch zur Verfügung stehen.

"Angelegenheiten des öffentlichen Teils der Sitzung gehören zur Einwohnerfragestunde."

Eine weitere wichtige Änderung in der Hauptsatzung betrifft die Einwohnerfragestunde. Neu ist, dass Bürger sich öffentlich zu Themen äußern können, die Gegenstand der öffentlichen Beratung sind. Das war vorher nicht der Fall. "Zugelassen werden Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen. Angelegenheiten des öffentlichen Teils der Sitzung gehören somit zum Gegenstand der Einwohnerfragestunde", heißt es (Paragraf 12/ Ab- satz 4).

Und: Bürger müssen sich in der Einwohnerfragestunde künftig nicht mehr kurz fassen, denn die Fragestunde ist nicht mehr auf 30 Minuten begrenzt. Eine entsprechende Regelung wurde gestrichen.

Außerdem stärkt der Stadtrat mit dem überarbeiteten Regelwerk die Bedürfnisse älterer Bürger. Die Weichen zur Gründung eines Seniorenbeirates wurden gestellt. "Zur Wahrnehmung der Interessen der älteren Einwohner (Senioren) kann in der Stadt Hecklingen ein Seniorenbeirat gegründet werden", heißt es in der neuen Hauptsatzung (Paragraf 7). Er soll aus höchstens acht Mitgliedern bestehen, die vom Kultur- und Sozial- auschuss vorgeschlagen werden. Die neue Hauptsatzung wurde vom Hecklinger Stadtrat mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Das Papier geht jetzt zur Komunalausicht der Landkreisverwaltung. Erst wenn die Behörde das Regelwerk genehmigt hat, ist es rechtskräftig.