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In Güsten entsteht ein Problem um die Sanierung der Grundschule / Formalien verlangen in der Praxis Unmögliches Zu kurze Wege für Fördermittel?

Von Franziska Richter 24.10.2014, 03:05

Kurze Weg für kurze Beine? In Güsten sind die Wege offenbar zu kurz. Denn das räumliche Nebeneinander der Gebäude für Grundschule, Sekundarschule, Bibliothek, Verwaltung und Turnhalle könnte Probleme bei der Sanierung der Grundschule mit sich bringen.

Güsten l Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper möchte zwei Grundschulen, Alsleben und Güsten, und die Kita Ilberstedt umfangreich sanieren lassen. Durch das Programm "Stark III" ist die Förderung von energetischen Sanierungen möglich, die das betreiben der Gebäude langfristig effektiver gestalten.

Fast alle Gemeinden sind auf solche Förderprogramme, wo ein Großteil der Gelder für den Umbau "gesponsert" wird, angewiesen. Allein die Sanierung der Grundschule Alsleben würde zwischen ein und zwei Millionen Euro kosten. Daher will die Verwaltung der Verbandsgemeinde diese Chance unbedingt nutzen und hat dem Salzlandkreis gemeldet, dass es für die Sanierung der beiden Grundschulen Bedarf gibt.

Aber um die Fördermittel zum Beispiel für die Sanierung der Grundschule Güsten zu bekommen, muss diese auch den "richtigen" Eigentümer haben. Denn bisher sind die Gebäude der Grundschule Güsten als auch Alsleben in Besitz der Gemeinden Güsten und Alsleben. Aber zuständig für Grundschulbetrieb ist eigentlich die Verbandsgemeinde Saale-Wipper.

Deshalb dürfen die Fördermittel nicht an die Gemeinden gegeben werden. Andersherum darf die Verbandsgemeinde Saale-Wipper keine Fördermittel für diese Schulen beantragen, wenn sie auf dem Papier nicht ihr gehören. Diese "Zuständigkeiten" hätten bereits nach Gründung der Verbandsgemeinde 2010 geklärt werden müssen, kommen aber erst jetzt, wo es um etwas Konkretes, die Fördermittel, geht, auf den Tisch.

Schulgebäude müssen übertragen werden

Damit die Grundschulen offiziell zur Verbandsgemeinde gehören und die Fördermittel fließen können, müssen sogenannte Erbbaupachtverträge her. Diese regeln, dass die Schulen für eine bestimmte größere Zeitspanne der Verbandsgemeinde übertragen werden. Ein Erbbaupachtvertrag wird für das alte Schulgebäude in Alsleben zwischen der Gemeinde Alsleben und der Verbandsgemeinde ohne weitere Probleme geschlossen werden können.

Der Erbbaupachtvertrag für die Grundschule Güsten ist komplizierter. Für den Vertrag muss die Grundschule genau vermessen werden, erklärte eine Verwaltungsmitarbeiterin auf der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde am Mittwoch. Die Grundschule befindet sich aber auf einer Ecke mit der Sekundarschule, einem Gebäude für die Verwaltung, der Bibliothek und der Turnhalle. Den Mitgliedern von Verwaltung und Ausschuss war nicht ganz klar, wie diese Gebäude überhaupt vermessungstechnisch voneinander getrennt werden können. Der Schulhof wird von Sekundarschule und Grundschule gemeinsam genutzt. Wie soll man diesen aufteilen? Prozentual nach Schülern? Da blickten sich auch die Ausschussmitglieder etwas ratlos an. "Über kurz oder lang wird uns diese Sache noch auf die Füße fallen", resümierte Verbandsgemeindebürgermeister Steffen Globig.

Trennung der Gebäude scheinbar unmöglich

"Die Umkleidekabine der Turnhalle ist auch sehr alt, wobei die Turnhalle selbst in einem guten Zustand ist. Die Sanierung der Umkleide wird aber bald nötig. Da müssen wir auch überlegen, ob man für die Stark III-Sanierung auch die Turnhalle mit beantragt", erklärte Globig. Das würde aber nur gehen, wenn auch die Turnhalle per Vertrag der Verbandsgemeinde übertragen würde. Die Stadt Güsten würde dann aber auch die "Hoheit" über ihre Turnhalle verlieren.

Nun geht das Problem aber bei der Turnhalle weiter: Teile des Gebäudes der Turnhalle ragen in das Gebäude der Verwaltung hinein. Die bauliche Nähe im Stadtzentrum ist so verzwickt, dass "alles schwer trennbar ist", resümiert der Vorsitzende des Ausschusses Siegfried Westphal (Fraktion Saale-Wipper).

Aber die Formalien verlangen eine Trennung. Es gibt nun mehrere Lösungen: "Am einfachsten wäre es natürlich, wenn das gesamte Flurstück der Verbandsgemeinde übertragen wird. Aber das wird die Stadt Güsten nicht wollen", so Globig. Damit würde der ganze Komplex mit Schulen, Turnhalle und Verwaltung der Verbandsgemeinde übertragen. "Das kann ich mir nicht vorstellen, dass die Stadt Güsten da zustimmt", so Globig.

Andere Möglichkeit: Nur die Grundschule wird an die Verbandsgemeinde übertragen. "Damit würde man der Stadt Güsten aber auch die Chance nehmen, die Turnhalle über Stark III teilsanieren zu lassen", so Globig. Variante Nummer Drei wäre das Übertragen von Schule, Turnhalle und Verwaltungsgebäude. Ob die Stadt das mitmacht? Das schien einigen Räten kaum vorstellbar.

"Wir müssen hier auf jeden Fall die Stadt Güsten einbeziehen", sagte Westphal. Daher soll das Problem in den nächsten Sitzungen besprochen werden, im Güstener Bauausschuss am 4. November und Stadtrat am 12. November.