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Verbandsgemeinde wartet auf die Zuarbeit des Landkreises bei der Berechnung der Kosten für die Kinderbetreuung Amtsleiterin erwartet steigende Beiträge

Von Thomas Höfs 14.11.2014, 02:13

In der Egelner Mulde kommen die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung auf den Prüfstand. Die Verwaltung rechnet mit steigenden Kosten für die Familien.

Egelner Mulde l Die Verwaltung der Egelner Mulde bereitet die Überprüfung der Betreuungskosten in den Kindertagesstätten und Horten vor. Grundlage dafür ist das Auslaufen einer Sonderregelung, sagte Hauptamtsleiterin Dagmar Witzke. Am Mittwochabend stellte sie ihren Arbeitsstand dem neuen Ausschuss für Kultur und Soziales vor. Es war noch nicht einmal Zeit geblieben, sachkundige Einwohner für den Ausschuss zu benennen. Nachdem die Wählergemeinschaft den Ausschussvorsitz aus Zeitgründen ablehnte und die SPD-Fraktion vorschlug, die ebenfalls den Vorsitz nicht übernehmen wollte, stellt die Fraktion der Linken mit Marion Schuster die Vorsitzende.

Einige Eltern des Stadtelternrates verfolgten die Sitzung. Weit holte Amtsleiterin Dagmar Witzke dabei aus. Mit dem neuen Kinderförderungsgesetz, welches im August 2013 in Kraft getreten war, änderte sich vor allem verwaltungstechnisch sehr viel. Die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung wechselte von den Kommunen zum Landkreis. Nun muss der Landkreis die Betreuung sicherstellen.

In den vergangenen Monaten nutzte der Landkreis eine im Kinderförderungsgesetz vorgesehene Ausnahmeregelung. Und in den vergangenen Monaten reichten die Träger der Kindertagesstätten und Horte ihre Konzeptionen beim Landkreis ein. Zusammen mit den Trägern muss der Landkreis Vereinbarungen schließen. Bei mehr als 170 Kindereinrichtungen im Kreis und individuell auszuhandelnder Vereinbarungen rechnet Dagmar Witzke nicht damit, dass die Kreisverwaltung die Vereinbarungen bis zum Jahresende abschließen wird.

Für die Ermittlung der Kosten benötigt die Verbandsgemeinde aber das Ergebnis der Vereinbarungen, sagte sie am Mittwochabend. Denn erst wenn bekannt sei, was der Landkreis bei den Kindereinrichtungen an Kosten anerkenne, sei klar, was der Landkreis nach dem Kinderförderungsgesetz für die Einrichtungen überweisen muss. Die Finanzierung der Kinderbetreuung finanziert sich nämlich aus Landes- und Kreiszuschüssen. Die Fehlbeträge, die dann noch übrig bleiben, teilen sich Kommune und Familien. Allerdings sollen die Eltern nicht mehr als 50 Prozent der Kosten bezahlen müssen. Ohne konkrete Zahlen seien die Vorhersagen aber, was die Kinderbetreuung im kommenden Jahr kosten werde, kaum möglich, meinte sie. Auch von den Trägern liegen der Verwaltung nach ihren Angaben noch nicht alle Zahlen vor.

Noch komplizierter werde die Beitragskalkulation, weil die Kommune die Gesamtkosten auf die unterschiedlichen Nutzungszeiten der Betreuung runterrechnen müsse, schilderte sie. Zwischen fünf und zehn Stunden könne die tägliche Inanspruchnahme der Kinderbetreuung liegen. Je nach Zeit koste die Betreuung dann unterschiedlich viel.

Dabei muss die Kalkulation so angelegt sein, betonte sie, dass der Träger aus den Einnahmen auch seine tatsächlich anfallenden Kosten decken könne. Ob das auf Anhieb gelingen könne, bleibe abzuwarten, sagte sie. Einige Diskussionspunkte wurden am Mittwochabend bei der Gestaltung der neuen Beitragssatzung aber bereits deutlich. So schlägt die Verwaltung vor, einen einheitlichen Tarif für die Hortbetreuung während der Schulzeit und der Ferien zu behalten. Sven Rosomkiewicz (CDU) schlug vor, den Schülern die Nutzung des Hortes nur während der Ferien zu ermöglichen. Dafür müsse ein Tarif eingeführt werden. Denn keine Eltern hätten während der gesamten Ferien Urlaub oder könnten die Ferienwochen abdecken. Er habe sich in anderen Kommunen erkundigt, sagte er. Dort werde dies ebenso angeboten.

Mit den Trägern habe die Verwaltung das Thema ausführlich besprochen, entgegnete Dagmar Witzke. Die Träger lehnen den Vorschlag ab, da sie nicht davon ausgehen, für einige Ferienwochen im Jahr entsprechendes Personal für die Betreuung zu finden. Ebenso wies sie darauf hin, dass die Träger ihr Personal entsprechend nach Tarif bezahlen müssen.

Sie wolle und könne dem Verbandsgemeinderat aber keine Vorschriften machen. Der Verbandsgemeinderat müsse selbst entscheiden, ob die Träger diese Leistung erbringen sollen. Die Kosten müssten dann entsprechend auf die Nutzer verteilt werden.

Unklar sei noch zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wie sich die Kosten für die Eltern entwickeln. Sie gehe aber davon aus, sagte Dagmar Witzke, dass die Beiträge für die Eltern steigen. In welchem Umfang dies geschehen werde, wolle sie im Dezember mit dem Verbandsgemeinderat beraten. Zuvor wolle sie ebenso den Stadtelternrat informieren. Noch habe die Verwaltung aber nicht alle Zahlen für die Berechnung der Beiträge für die Eltern.