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Hecklingen hat die Betreuungskosten bereits überschlägig errechnet Kindergartenbeiträge sollen für Eltern stabil bleiben

Von Thomas Höfs 19.11.2014, 02:14

Hecklingen l Zum Jahresende muss Hecklingen die Beiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten und Horten überprüfen. Der Grund dafür ist ein Auslaufen einer Sonderregelung im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Kinderförderungsgesetzes in Sachsen-Anhalt.

Der Landkreis, der nun für die Bereitstellung der Betreuungsplätze zuständig ist, hatte in den vergangenen Monaten mit den Trägern Vereinbarungen ausgehandelt. Dabei geht es vor allem auch um die Finanzierung der Einrichtung. Feste Standards soll der Kreis nach dem Willen des Gesetzgebers dabei mit den einzelnen Trägern der Kindereinrichtungen aushandeln können. Je nach Verhandlungsergebnis unterscheidet sich dann der Preis mitunter für die Betreuung, den die Kommune noch zu zahlen hat. Neben dem Land und dem Landkreis zahlt ebenso die Kommune für die Kinderbetreuung. Allerdings kann sie je nach Kassenlage bis zu 50 Prozent der ihr entstehenden Kosten auf die Nutzer abwälzen. In Form von Elternbeiträgen werden die Familien an den Betreuungskosten direkt beteiligt.

Obwohl der Landkreis noch nicht die Verträge mit den Kindereinrichtungen abgeschlossen hat, habe die Stadtverwaltung die Kosten bereits durchgerechnet, sagte Bürgermeister Hans-Rüdiger Kosche (CDU) gegenüber der Volksstimme. Die Kosten der Einrichtungen seien bekannt, meinte er. Außerdem wisse die Verwaltung, was das Land erstatte und mit welchem Anteil der Landkreis sich an den Kosten beteiligen müsse. Die überschlägige Rechnung habe ergeben, dass die Betreuungskosten nicht steigen werden, sagte der Bürgermeister weiter.

Mit den Elternvertretern der Einrichtungen sei die Thematik bereits besprochen worden, führte er aus. Formell muss sich auch noch der Stadtrat mit dem Thema befassen.

Kosche schließt allerdings Überraschungen aus. Allerdings warten die Träger der Einrichtungen und die Gemeinden noch auf die Bestätigung ihrer Zahlen durch den Landkreis. Die dortige Fachbehörde muss die von den Trägern errechneten Kosten anerkennen, heißt es aus der Kommunalverwaltung.