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Kommunalaufsicht mäkelt Egelner Fraktionsvorsitzende winken Hinweise ab

Die erst vom Egelner Stadtrat verabschiedete Hundesteuersatzung stößt auf wenig Freude bei der Kommunalaufsicht. In einem dreiseitigen Schreiben fordert die Behörde eine weitere Erhöhung. Die Fraktionschefs winken ab.

Von Thomas Höfs 28.11.2014, 02:12

Egeln l Die neue Hundesteuersatzung des Egelner Stadtrates hat eine Reaktion der Kommunalaufsicht provoziert. Über drei Seiten schrieben die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde kürzlich an den Egelner Bürgermeister Reinhard Luckner (UWGE). Das sagte er während der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwochabend. Vorausgegangen war am 21. Oktober der Beschluss des Egelner Stadtrates zur Erhöhung der Hundesteuer. Die Bürgermeister hatten sich, so heißt es in der Beschlussvorlage, geeinigt, einen einheitlichen Steuersatz von den Hundehaltern zwischen Borne und Hakeborn zu verlangen. Doch die Gemeinderäte spielten nicht mit und verabschiedeten trotz der Verabredung unterschiedliche Steuersätze.

Egeln verlangte nach der alten Satzung von den Bürgern 30 Euro im Jahr für den ersten Hund. Der zweite Vierbeiner kostete 48 Euro und ein dritter Hund gar 93,60 Euro. Gefährliche Hunde kosteten 60 Euro für den ersten, 96 Euro für den zweiten und 187,20 Euro für den dritten Hund. Wegen der angespannten Haushaltslage, so die Begründung in der dem Stadtrat vorliegenden Beschlussvorlage, sollte die Hundesteuer erhöht werden. Nach langen Diskussionen folgte der Stadtrat einem Vorschlag von CDU-Fraktionschef Friedrich Bollmann. Der hatte vorgeschlagen, künftig für jeden Hund 35 Euro Steuer im Jahr zu verlangen. Gefährliche Hunde solle die Stadt mit 102 Euro pro Jahr besteuern.

Damit steigt das Steueraufkommen in der Stadt, da die Masse der Hundebesitzer nur einen Vierbeiner besitzt. Hundehalter mit mehreren Tieren können sich dagegen über eine Entlastung freuen. Sie zahlen künftig weniger.

Angesichts der großen Defizite in der Kleinstadt beschäftigte sich die Kommunalaufsicht des Landkreises intensiver mit der Steuerproblematik. In einem langen Brief empfehlen die Behördenmitarbeiter dem Egelner Stadtrat die Steuersätze für die Hundehalter deutlich zu erhöhen. Orientiert habe sich die Behörde dabei an den Höchstsätzen, die in einigen Kommunen im Landkreis gelten, erklärte Luckner. So schlage die Kommunalaufsicht für den ersten Hund 50 Euro, 100 Euro für den zweiten und 125 Euro für den dritten Hund vor. Das seien nach Aussage der Behörde die besten Steuersätze im Kreis. Dringend rate die Kommunalaufsicht dem Egelner Stadtrat, die erst im Oktober verabschiedeten Steuersätze zu überdenken, zitierte Luckner aus dem Schreiben.

Die Fraktionsvorsitzenden hatten für den Hinweis der Kommunalaufsicht nur ein müdes Lächeln übrig. Sie können die Aufregung nicht verstehen, meinten sie. Schließlich hatten sie die Steuern grundsätzlich erhöht und so die Steuereinnahmen der Stadt verbessert.

Die Reaktion der Kommunalaufsicht kommentierte der Bürgermeister so: "Die Kreisverwaltung nehme die Entscheidungen in den Kommunen Zurzeit sehr genau. Die Kommunalaufsicht beobachte die Entwicklungen in den Kommunen sehr aufmerksam."

Die im Oktober beschlossene Hundesteuererhöhung war im Stadtrat ein Kompromiss. Ob man den Hundehaltern in einer ländlich geprägten Region wie der Egelner Mulde hohe Hundesteuern abverlangen könne, stellten einige Stadträte infrage. Für viele spielte eine Rolle, dass gerade bei alleinstehenden, älteren Menschen der Hund das einzig verbliebene Familienmitglied ist. Diesen Freund könne die Stadt nicht noch hoch besteuern, begründete seinerzeit Friedrich Bollmann seinen Vorschlag. Diesem Argument konnten die Stadträte folgen.

Dem Hinweis nach noch höheren Steuern der Kommunalaufsicht muss der Stadtrat nicht folgen. Die Kommunalaufsicht kann nur ihre Meinung mitteilen. Denn die Hundesteuersatzung ist anders, als eine Haushaltssatzung nicht genehmigungspflichtig. Routinemäßig schaut die Aufsichtsbehörde sich nur an, ob die Stadt in ihrer Satzung nicht gegen Gesetze im Land verstoßen hat. In der Bestimmung des Steuersatzes für due Hundehaltung sind die gewählten Stadträte aber frei, wissen die Volksvertreter selbst.