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Sieben Kandidaten zur Wahl zugelassen

29.11.2014, 08:00

Staßfurt l Der Wahlausschuss der Stadt Staßfurt hat für die Nachwahlen zum Ortschaftsrat Hohenerxleben drei und für den Ortschaftsrat Rathmannsdorf insgesamt vier Wahlvorschläge zugelassen.

In Hohenerxleben handelt es sich um die Erzieherin Birgit Heldt, die ehemalige Leiterin des Fachdienstes für Schule, Jugend und Kultur der Stadtverwaltung Staßfurt, Marianne Nebel, und um den Servicetechniker Andreas Stallbaum. Sie waren vor kurzem vom SPD-Ortsverein Staßfurt nominiert worden, sind aber parteilos.

Bei den Rathmannsdorfer Kandidaten handelt es sich um vier Einzelbewerber. Das sind der Elektronikfacharbeiter René Honscha, die Lehrerin Regina Newig, die Kosmetikerin Corina Sonnabend und der Kampfmittelberger Stefan Stange.

Die Nachwahl wurde von der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises angeordnet, da beide Ortschaftsräte bei der Kommunalwahl im Mai dieses Jahres ihre Sitze nicht voll besetzen konnten.

In Rathmannsdorf, wo laut Kommunalverfassung neun Ortschaftsräte möglich sind, hatten sich nur fünf Kandidaten zur Kommunalwahl im Mai gestellt. Sie erhielten alle das Vertrauen der Bürger. Damit hat der Ortschaftsrat vier Sitze weniger als gesetzlich vorgeschrieben.

In den siebenköpfigen Ortschaftsrat Hohenerxleben wollten bei der Kommunalwahl im Mai dieses Jahres nur fünf Kandidaten. Davon wurden jedoch nur vier gewählt, denn bei der Liste der Bürger für Hohenerxleben reichten die abgegebenen Stimmen nur für ein Mandat.

Als Wahltermin für beideOrte 11. Januar festgelegt

Der SPD-Kandidat Sven Wagner hingegen erhielt so viele Stimmen, dass die Partei damit eigentlich drei Sitze hätte besetzen können. Mangels Bewerber blieb jedoch nur Wagner übrig, der erneut zum Ortsbürgermeister gewählt wurde.Ähnlich sah das beim CDU-Kandidaten Siegfried Klein aus. Er zog Stimmen für zwei Mandate. Eines bleibt dadurch unbesetzt. Der Paragraf 42 der neuen Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt vor, dass in einem solchen Fall, also wenn bei der Neuwahl weniger als zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl in die Vertretung gewählt wurden, eine Ergänzungswahl durchgeführt werden muss.

Als Wahltermin wurde für beide Ortsteile der 11. Januar 2015 festgelegt. Die Kommunalaufsicht hatte ursprünglich in Abstimmung mit der Stadt Staßfurt den 16. November 2014 vorgegeben. Doch dieses Datum war aus Sicht der Stadtverwaltung nicht zu halten, weil es im Rathaus zu einem Versäumnis bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ergänzungswahl im Amtsblatt gekommen war.