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Mitwirkungsverbot trifft ein Drittel des Stadtrats / Wiederbelebung der Bezuschussungs-Richtlinie dringend Saal leert sich bei Themen zu Vereinen

Von Falk Rockmann 18.12.2014, 02:05

Wenn es im Stadtrat Staßfurt um Beschlüsse geht, die Vereine betreffen, leert sich der Sitzungssaal beträchtlich. Etwa ein Drittel der Räte sind in solchen Fällen vom Mitwirkungsverbot betroffen, weil sie oder deren Ehepartner leitende Funktionen in Vereinen haben.

Staßfurt l Ein Antrag der ZLG Atzendorf auf Bezuschussung war der springende Punkt bei der jüngsten Stadtratssitzung. Gerhard Wiest (Linke) sah Günter Döbbel (FDP) als Vorsitzenden des Atzendorfer Sportvereins als befangen. Daraufhin verwies Döbbel auf ein Mitwirkungsverbot für alle Vereinsvertreter im Raum. Gerhard Wiest ergänzte: "Sie haben in Ihrer Eigenschaft als Vereinsvorsitzender den Antrag gestellt, sind also direkt betroffen. Sie sind in diesem Fall nicht der Vertreter aller Vereine, sondern eines Vereins."

Antje Herwig bestätigte das schließlich als Rechtsexpertin der Stadt, dass nicht nur Vertreter von Vereinsvorständen vom Mitwirkungsverbot betroffen wären, sondern auch Stadträte, deren Frauen in Vereinsvorständen mitarbeiten würden.

Daraufhin verließ etwa ein Drittel der 32 anwesenden Stadträte den Sitzungssaal.

Letztendlich stimmten 17 Abgeordnete für und drei gegen die Zurückstellung der Bezuschussungsanträge von Vereinen, um die es eigentlich ging. Wie bereits berichtet, war eine nicht mehr aktuelle Bezuschussungs-Richtlinie der Stadt ausschlaggebend dafür, was auch schon der Kulturausschuss bemängelt hatte. In dessen vergangener Sitzung wurde dergleichen auch ein damit zusammenhängendes Sportstättenentwicklungskonzept der Stadt vermisst. Johann Hauser drängte auf die Fortschreibung dieses Konzepts, auch im Sinne einer Gleichbehandlung der Vereine. Zur Erklärung: Die ZLG hatte einen einmaligen Betriebskostenzuschuss beantragt, was die Stadt ablehnt, weil sie eben keine vertraglichen Verpflichtungen sieht. Derweil sprach sich Hartmut Wiest (UWG Salzland/AfD) in dem konkreten Fall, einen einmaligen Zuschuss zu gewähren. Bedingung: Ein Nachweis, dass der Zuschuss erforderlich ist.

Klaus Stops (CDU) habe grundsätzlich mit den Anträgen der Vereine ein Problem, da diese Mittel "alle nicht im Haushaltsplan enthalten sind". Es sollte aber seiner Meinung nach möglich sein, sie durch Umschichtung durch die Budget-Verantwortlichen freizumachen. Bis März 2015 müssten sie dazu was sagen können.

"Dann hängen die Anträge bis März in der Luft - da gehe ich nicht mit", wetterte Johann Hauser. Die Drei-Felder-Sporthalle sei "auch ohne Finanzkonzept in die Welt gesetzt" worden. Dazu entgegnete Fachbereichsleiter Hans-Georg Köpper: "Einerseits reklamieren Sie ein fehlendes Konzept, andererseits wollen Sie Zuschüsse zahlen. Wobei aber das Finanzkonzept für die Sporthalle steht - unter Vorbehalt, dass die Fördermittel kommen." Zudem könne man bis Mitte 2015 über die Anträge entscheiden, auch vor dem Hintergrund, zu wissen, wie sich die Gewerbesteuer-Einnahmen entwickeln würden.

Auf die Bezuschussungsrichtlinien drängte im Ausschuss auch Sven Wagner (SPD/Grüne). Die Notwendigkeit sei offensichtlich vorhanden. "Wir sollten den Vereinen ein Signal geben, was machbar ist."