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Bürger in der Egelner Mulde bekommen Bescheide für die Unterhaltung der Gräben Umlage gibt die Gemeinde weiter

Von Thomas Höfs 20.12.2014, 02:03

Die Grundstücksbesitzer in der Egelner Mulde müssen rückwirkend für 2014 die Kosten für die Unterhaltungsverbände übernehmen. Die Beträge hat der Verbandsgemeinderat beschlossen.

Egelner Mulde l Noch im Dezember hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Umlagen für die Unterhaltungsverbände zur Pflege der Gewässer zweiter Ordnung an die Grundstücksbesitzer weiter zu geben. Aus finanziellen Gründen, so hatte Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr angegeben, könne sich die Verbandsgemeinde die Kosten für die Grabenpflege nicht mehr aus dem eigenen Haushalt leisten. Künftig sollten die Grundstücksbesitzer selbst die Kosten schultern.

Vor allem die Landwirtschaft profitiert von dem System der Unterhaltungsverbände, die mit ihrem Bauhof dafür sorgen, dass sich das Wasser in den Gräben nicht staut. Bezahlen müssen für die Gewässerunterhaltung aber nicht nur die Landwirte, sondern auch die Grundstücksbesitzer in den Orten. Dabei verlange der Unterhaltungsverband Untere Bode 10,11 Euro pro Hektar Fläche. Für Wohngrundstücke dürfte dieser Betrag kaum eine Rolle spielen. Selbst bei großen Grundstücken bleibt der Betrag überschaubar. Teurer wird es dagegen für die Hausbesitzer, wenn viele Personen auf der Adresse gemeldet sind. Denn die Kommune erhebt einen Erschwernisbeitragssatz von 1,76 Euro pro Einwohner. Dabei bleibt in der Satzung unklar, welcher Zusammenhang zwischen einem personenbezogenen Beitragssatz und der Pflege der Gräben besteht. Der Erschwernisbeitragssatz pro Person dürfte auch dafür sorgen, dass die meisten Hausbesitzer demnächst eine Zahlungsaufforderung von der Verbandsgemeinde erhalten.

Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, hatte sich der Verbandsgemeinderat auf einer früheren Sitzung darauf verständigt, die Kappungsgrenze bei den Bescheiden bei zwei Euro festzusetzen. Damit sollte die Verwaltung bei einem Bescheid unterhalb dieser Größe auf einen Bescheid aus Kostengründen verzichten. Mehr als 1800 Quadratmeter müsse eine Grundstück größer sein, um überhaupt einen Bescheid zu erhalten, hieß es anschließend.

Außerdem, so wurde während der jüngsten Verbandsgemeinderatssitzung klar, dürfe auch niemand auf dem Grundstück wohnen. Denn der Erschwernisbeitragssatz pro Einwohner hebt schnell den Beitragsbescheid über die Kappungsgrenze von zwei Euro. Mit mehreren Tausend Bescheiden rechnet der Verbandsgemeindebürgermeister. Die müssen die Verwaltungsmitarbeiter nun in den kommenden Wochen erstellen.