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Anteil der Löderburger an Sanierung Erhebt die Stadt 125 000 oder 763 000 Euro?

Von René Kiel 23.12.2014, 02:13

Vor dem Abschluss der Sanierungsarbeiten in Löderburg will die Stadt von den Grundstücksbesitzern als Gegenleistung sogenannte Ausgleichsbeiträge erheben. Doch über die Höhe gibt es Streit.

Staßfurt/Löderburg l Die Gemeinde Löderburg wurde 2001 in das Förderprogramm des Landes für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich aufgenommen. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 30. Mai 2002 über die Sanierungssatzung wurde die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften entsprechend dem Baugesetzbuch festgelegt.

Dieses Gesetz sieht vor, dass in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet von den Grundstückseigentümern keine Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge für die Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Erschließungsanlagen durch die Gemeinde erhoben werden. Die Kommune ist verpflichtet, stattdessen Ausgleichsbeiträge für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen von den Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet zu verlangen.

"Sie besteht aus dem Unterschied zwischen dem sanierungsunbeeinflussten Anfangsbodenwert, der sich ergibt, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre, und dem Endwert. Die Höhe des Ausgleichsbetrages hängt somit nicht vom Umfang der eingesetzten Städtebauförderungsmittel im Sanierungsgebiet ab, sondern allein von den durch die Sanierung bewirkten Bodenwertsteigerungen der Grundstücke", teilte die Stadtverwaltung mit.

Die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen für das Sanierungsgebiet "Löderburg - Ortskern" wurden im Auftrag der Stadt Staßfurt durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Regionalbereich Harz-Börde beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation im Juli 2013 mit jeweils einem Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.

Seit 2001 sind dort insgesamt 3,64 Millionen Euro in Form von Fördermitteln von der EU und vom Land, der Arbeitsförderung und kommunaler Mittel eingesetzt worden, sagte Manfred Große von der Stadtverwaltung in einer Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses des Stadtrates. Davon seien 2,54 Millionen Euro für die Erneuerung und Verbesserung der Wege und Plätze in Löderburg und 821 000 Euro für die Umfeldgestaltung der Schule eingesetzt worden. Neben der Grundschule und der evangelischen Kirche hätten auch 26 private Grundstücksbesitzer für ihre Investitionen Fördermittel bekommen, so Große.

Die Kommune will alle Grundstücksbesitzer im Sanierungsgebiet anschreiben und ihnen eine vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages anbieten. Das erfolgt durch freiwillige Vereinbarungen zwischen den Eigentümern und der Gemeinde. Zeit- und kostenaufwändige Bescheidverfahren sind dadurch überflüssig. Das Rechtsmittelrisiko wird minimiert. Dennoch können Ratenzahlungsvereinbarungen zur Vermeidung von Härtefällen individuell abgestimmt und vereinbart werden.

Dieses Verfahren ist laut Verwaltung auch deshalb vorteilhaft für die Gemeinde, weil die eingenommenen Beiträge dem Sanierungsvermögen zufließen und unmittelbar zur Finanzierung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet eingesetzt werden können. Die in den Verträgen getroffenen Regelungen über den Ausgleichsbetrag sind endgültig und abschließend.

Wenn sich die Grundstücksbesitzer weigern, eine vorzeitige Ablösung vorzunehmen, müsse man den Betrag mit einem Bescheid anfordern. Dann seien die erzielten Einnahmen allerdings in Abhängigkeit vom Ergebnis der Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme gegebenenfalls anteilig an das Land zu erstatten, führte Große aus.

Dem Vorschlag der Verwaltung stimmten die Mitglieder des Bau- und Wirtschaftsausschusses und des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses zu.

"Beide Fachausschüsse sind von der Verwaltung nur unzureichend informiert worden, was die Varianten anbelangt."

"Beide Fachausschüsse sind von der Verwaltung nur unzureichend informiert worden, was die beiden Varianten anbelangt", monierte der Vorsitzende der Fraktion UWG Salzland/AfD, Hartmut Wiest, in der Stadtratssitzung. Es komme aufgrund der demografischen Entwicklung nicht in jedem Sanierungsgebiet mehr zu einer Wertsteigerung.

Wiest: "Die Stadt Staßfurt kann seit der Novellierung des Baugesetzbuches vom 24. Juni 2006 nunmehr durch Satzung bestimmen, dass der Ausgleichsbetrag ausgehend von dem Aufwand für die Erweiterung oder Verbesserung von Verkehrsanlagen in dem Sanierungsgebiet zu berechnen ist." Ein nützlicher Effekt dieser neuen gesetzlichen Regelung sei die mögliche Einnahmeverbesserung zugunsten des Stadthaushalts um wenigstens das Dreifache des bisherigen Ansatzes.

"Bei einer Umlagefläche von 12,5 Hektar (125 000 Quadratmeter) kann man bei einer Werterhöhung von einem Euro je Quadratmeter Einnahmen in Höhe von maximal 125 000 Euro erzielen. Mit einer Satzung und einem Umlagesatz von zum Beispiel 30 Prozent wären es sogar 763 000 Euro", so Wiest. Der Besitzer eines 400 Quadratmeter großen Grundstückes müsste so statt 400 Euro 2440 Euro hinblättern. Das wäre aber immer noch geringer als bei einer Straßenausbaubeitragssatzung, wo zirka 5000 Euro fällig würden, gab der Fraktionschef zu bedenken.

Angesichts eines solch möglichen Einnahmepostens blieb Zok nichts anderes übrig, als die Vorlage zurückzuziehen und von der Verwaltung überprüfen zu lassen.