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Entschädigungssatzung des AZV "Bodeniederung" rechtens - Vertreter bekommen Nachzahlung Verband gewinnt gegen die Aufsicht

Von René Kiel 31.12.2014, 02:13

Der Abwassserzweckverband "Bodeniederung" (AZV) in Abwicklung hat einen Rechtsstreit gegen die Kommunalaufsicht gewonnen. Dabei ging es um die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Vertreter der Mitgliedsgemeinden.

Staßfurt l Die vier Kommunalpolitiker der Städte Hecklingen, Staßfurt und Aschersleben sowie der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, die die Geschicke des Verbandes bestimmen sollen, haben seit 2011 keine Aufwandsentschädigung mehr bekommen.

Laut einem Runderlass des Innenministeriums stehen ihnen monatlich 64 Euro und dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Michael Stöhr, 128 Euro zu. Schuld daran ist das Landesverwaltungsamt. Es hatte sich, was die Genehmigung der 2011 neugefassten Aufwandsentschädigungssatzung des Verbandes anbelangt, quer gelegt und den Beschluss 2012 nach mehr als einjähriger Prüfung beanstandet und zurückgewiesen. Die Beamten begründeten ihre Entscheidung damit, dass sich der Verband in Abwicklung befindet und dessen Vertreter demzufolge nicht die gleichen Sätze zum Ausgleich ihrer Auslagen fordern könnten wie in einem normalen Verband.

"Es gibt in unserem Verband noch einiges zu erledigen."

Die Hallenser Behörde billigte den AZV-Vertretern lediglich ein Sitzungsgeld zu. Dieses kann laut Runderlass zwischen 13 und 25 Euro je Beratung betragen.

Stöhr hielt dagegen: "Es gibt in unserem Verband noch einiges zu erledigen, so dass die Aufwandsentschädigung gerechtfertigt ist." Als Beispiel nannte er die von der Kommunalaufsicht angeordnete Nacherhebung von Hausanschlussbeiträgen von 4000 bis 5000 Grundstücksbesitzern, auf das inzwischen abgeschlossene Schiedsverfahren mit dem privaten Betreiber der Abwasseranlagen, der WTE Betriebsgesellschaft mbH Gaensefurth, sowie auf die von der Verbandsversammlung beschlossene Rückzahlung der zu viel eingenommenen Niederschlagswassergebühren an die Kunden in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro. Darüber hinaus müssten pro Jahr vier bis sechs Sitzungen vorbereitet und durchgeführt werden.

Die Verbandsversammlung folgte der Position der Kommunalaufsichtsbehörden des Landes und des Salzlandkreises nicht, sondern entschloss sich 2012 dazu gegen deren Beanstandungsverfügung gerichtlich vorzugehen. Und das auch deshalb, weil die Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg für den Zweckverband und seine Kunden nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden war. Diese übernimmt die Rechtschutzversicherung, so Stöhr.

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts gab der Verbandsversammlung Recht. "Trotz dessen sich der Kläger in Abwicklung befindet und nicht mehr die Aufgaben eines aktiven werbenden Abwasserzweckverbandes hinsichtlich des Kerngeschäftes der Daseinsvorsorge zu erfüllen braucht, durfte er sich bei der Beschlussfassung der Entschädigungssatzung an den in dem Runderlass des Ministeriums des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Dezember 2008 pauschaliert genannten Sätzen orientieren. Zudem besteht das Organ, in dem die ehrenamtliche Tätigkeit wahrgenommen wird, nämlich die Verbandsversammlung, auch nach der Auflösung des Zweckverbandes fort", heißt es in dem Urteil. Stöhr freut sich über den positiven Ausgang des Rechtsstreites mit der Kommunalaufsicht. "Es hat sich aus unserer Sicht gelohnt, vor Gericht zu ziehen", sagte der Kommunalpolitiker und fügte hinzu: "Ich würde meine ehrenamtliche Arbeit als Vorsitzender der Verbandsversammlung auch völlig ohne Aufwandsentschädigung machen, wenn wir im Verband keine Probleme hätten."

Wie Stöhr informierte, steht der Nachzahlung der "eingefrorenen" Aufwandsentschädigungen an Gregor Butscher (Hecklingen), Wolfgang Kaufmann (Staßfurt), Enrico Jorde (Aschersleben) und an ihn nichts mehr im Wege, denn das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden. "Der Salzlandkreis hat keine Rechtsmittel eingelegt", sagte Stöhr.

Der AZV soll laut Plan bis zum Jahresende 2015 abgewickelt werden. Dessen Aufgaben hatte 2011 der Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode-Wipper" Staßfurt übernommen.