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Verbandsgemeinde sucht nach neuen Möglichkeiten, die Freizeiteinrichtungen in den Gemeinden abzusichern Mindestlohn greift auch in den Kommunen

Von Thomas Höfs 15.01.2015, 02:10

Seit Januar gilt der Mindestlohn. Nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Kommunen. Das führt zu Einschränkungen.

Egelner Mulde l Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland der Mindestlohn. In vielen Branchen gibt es deshalb Bewegung wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Minimalvergütung. Betroffen vom Mindestlohn sind ebenso die Kommunen, bestätigt Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr.

Jugendeinrichtungen und Treffpunkte in den Gemeinden, in denen geringfügig Beschäftigte den Dienst bislang absicherten, müssen nun nach dem Mindestlohn bezahlt werden, schildert er. Da die Kommunen nicht mehr Geld aufbringen können, reduzieren die Gemeinden die Öffnungszeiten, erläutert er. Intern suche die Verwaltung nach Lücken, um die Einrichtungen abzusichern. Denn die Besetzung der sogenannten freiwilligen Aufgaben gestalte sich zunehmend schwieriger, erklärt der Verbandsgemeindebürgermeister. Immer weniger Personal bekommen die Gemeinden ebenso von der Arbeitsagentur für diesen Bereich.

Wegen der angespannten Haushaltslage können und dürfen die Kommunen aber nur sehr geringe Beträge einsetzen. Rund ein Prozent des Haushaltsvolumens hatte die Kommunalaufsicht den klammen Gemeinden bislang zugestanden. Dagegen hatte sich zuletzt in Egeln Widerstand geregt. Denn jährlich unterliegt der Haushalt der Stadt beispielsweise durch sich ändernde Steuereinnahmen Schwankungen. Beharre die Kommunalaufsicht auf der starren Prozentregelung könne die Kommune beispielsweise nur noch nach Kassenlage Einrichtungen öffnen, hatte sich zuletzt Egelns Bürgermeister Reinhard Luckner im Stadtrat gewundert und seinen Widerstand geäußert. So wolle er nicht Kommunalpolitik betreiben, hatte er im vergangenen Dezember gesagt und Schließungen kommunaler Einrichtungen abgelehnt.