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  7. Straßenreinigung soll teurer werden

Gebühren sollen ab dem 1. Januar rückwirkend von 1,44 auf 1,75 Euro steigen Straßenreinigung soll teurer werden

Von René Kiel 16.01.2015, 02:04

Die Stadt Staßfurt will die Straßenreinigungsgebührensatzung ändern. Damit wird sich diese städtische Dienstleistung voraussichtlich verteuern.

Staßfurt l Zu dem Vorlagenpaket, dass die Ortschaftsräte in der kommenden Woche und danach die zuständigen Fachausschüsse des Stadtrates beraten und beschließen sollen, gehört auch der Entwurf zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung.

"Auf Grund der Nachkalkulation der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2012 bis 2014 entstand eine Kostenunterdeckung in Höhe von 41919 Euro", teilte die Stadtverwaltung Staßfurt mit. Fachbereichsleiter Hans-Georg Köpper begründete das damit, dass bei der Straßenreinigung durch den Stadtpflegebetrieb mit Hilfe einer Kehrmaschine in den vergangenen drei Jahren höhere Kosten aufgelaufen seien als man sie damals bei der Kalkulation erwartet habe. Oberbürgermeister René Zok (parteilos) schlage dem Stadtrat nun vor, diese Unterdeckung bei der Neukalkulation der Gebühren zu berücksichtigen und innerhalb der nächsten drei Jahre in Höhe von jeweils 13 973 Euro auszugleichen, informierte Köpper.

Alternative nicht umsetzbar

Daraus ergebe sich ab dem 1. Januar 2015 eine neue Straßenreinigungsgebühr von jährlich 1,75 Euro je Meter Straßenfrontlänge. Bislang waren es 1,44 Euro je Meter Straßenfrontlänge. Diese Summe müssen die Grundsstücksbesitzer aufbringen, in deren Straßen die Kehrmaschine zum Einsatz kommt. Das betrifft die Anwohner von Landes- und Kreisstraßen sowie von ausgewählten Gemeindestraßen, sagte der Fachbereichsleiter. Dort kann man den Hausbesitzern sowie den Mietern aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben nicht zumuten, selbst zum Besen zu greifen.

Gesäubert werden die Gossen und die Fahrbahn einmal pro Woche. Früher kam der städtische Staubsauger sogar noch öfter zum Einsatz.

Alternativ wäre es laut Kommunalabgabengesetz (KAG) auch möglich, eine Änderungssatzung zu erlassen, in der die Unterdeckung unberücksichtigt bleibt, sagte Köpper. Die Straßenreinigungsgebühr würde dann ab dem 1. Januar jährlich 1,62 Euro betragen. Dann müsste der Fehlbetrag aber von der Kommune aus dem allgemeinen Haushalt ausgeglichen werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage hatte der Oberbürgermeister die andere Variante angeregt.