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Verbandsgemeinderat der Egelner Mulde beschließt erneut neue Hauptsatzung Gibt es mehrere Kommunalaufsichten?

Von Thomas Höfs 03.02.2015, 02:27

Die Hauptsatzung begleitet den Verbandsgemeinderat seit der Kommunalwahl im vergangenen Jahr. Nun kam das Werk erneut zur Sprache. Wieder hatte die Kommunalaufsicht etwas zu mäkeln.

Egelner Mulde l Nichts falsch wollte Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr mit der neuen Hauptsatzung für die Verbandsgemeinde nach der Kommunalwahl im vergangenen Jahr machen. Also nahm er die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes als Vorlage. Dass sich die wichtigste Satzung der Verbandsgemeinde allerdings als Dauerbrenner erweisen würde, ahnte selbst er nicht. Erst stritten die Fraktionen im Verbandsgemeinderat über wichtige Details wie Ausschüsse des Verbandsgemeinderates sowie deren Besetzung und Befugnisse. Als dies endlich geklärt war, konnten die Verbandsgemeinderäte die Angelegenheit per Beschluss abschließen. Dachten sie.

Denn aus unbekannte Größe in der Gleichung entwickelte sich ausgerechnet die Kommunalaufsicht. Die Behörde des Landkreises hatte die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Hauptsatzung sogar schon genehmigt, als sich ein weiterer Mitarbeiter ohne ersichtlichen Anlass mit der Satzung befasste. Die rechtliche Beurteilung der Paragrafen wich von der der Kollegen ab, wunderte sich Michael Stöhr. Die ständigen Hinweise und Schreiben der Aufsichtsbehörde zu der Hauptsatzung habe ihn zu der Frage an den Landrat verleitet, ob es mehrere Kommunalaufsichten im Kreis gebe, bekannte er. Selbst als der Verbandsgemeinderat in der vergangenen Woche tagte, gab es wenige Stunden zuvor nochmals einen Hinweis der Aufsichtsbehörde zu dem Satzungswerk. Um es endlich vom Tisch zu bekommen, änderte der Verbandsgemeinderat die von der Kommunalaufsicht kritisierten Passagen ab. Darunter auch eine Regelung, in der es um die tarifliche Eingruppierung von Verwaltungsmitarbeitern ging. Die sei unnötig, weil im Tarifvertrag alles dazu geregelt sei, heißt es. Nicht ganz zufrieden mit einer kompletten Streichung zeigte sich Peter Fries (CDU). Er beantragte eine neue Regelung, in der es um Höhergruppierungen gehen sollte. Das sollte der Verbandsgemeinderat entscheiden, verlangte er. Wenig später zog er seinen Antrag wieder zurück. Michael Stöhr hatte ihm erklärt, dass er keinen Mitarbeiter höher bezahlen könne, ohne im Stellenplan des öffentlichen Haushaltes dafür Vorsorge getroffen zu haben. Den Stellenplan beschließt der Verbandsgemeinderat aber mit dem Haushaltsplan. Damit gebe es bereits einen Beschluss des Verbandsgemeinderates darüber. Unverständnis über den Inhalt des Änderungsantrages äußerten außerdem die Verbandsgemeinderäte Dietmar Guschl (CDU) und Manfred Püchel (SPD) zuvor.