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Fachdienst-Leiterin Susanne Henschke appelliert an die Vernunft der Bürger Osterfeuerplätze keine Müllablage

Von René Kiel 14.03.2015, 02:21

Die Leiterin des Fachdienstes Ordnung und Sicherheit der Stadt Staßfurt, Susanne Henschke, appelliert an die Bürger die Osterfeuerplätze nicht zu vermüllen. In jedem Jahr müssen Feuerwehr-Kameraden bergeweise Abfälle entfernen.

Staßfurt l Auch in diesem Jahr finden in den Ortsteilen Atzendorf, Brumby, Förderstedt und Üllnitz wieder die traditionellen Osterfeuer statt, welche durch die jeweiligen Ortsfeuerwehren abgesichert werden.

Dabei handelt es sich um sogenannte Brauchtumsfeuer, mit denen der Winter symbolisch verabschiedet werden soll, sagte Henschke. Dabei trinken die Besucher je nach Witterungslage ein Bierchen oder einen Glühwein.

"Die Kameraden der Wehren geben sich jedes Jahr in ihrer Freizeit sehr viel Mühe und bereiten diese Veranstaltungen eigenverantwortlich vor", lobte die Ressortchefin. In diesem Zusammenhang verwies sie darauf, dass die Kreisverwaltung großen Wert darauf lege, dass das Ganze nicht ausufere.

Den Bürgern der Förderstedter Ortsteile ist es gestattet, an den Osterfeuerplätzen Grüngut abzugeben. Die Annahmeplätze befinden sich in Atzendorf im Glöther Weg im verlängerten Ginsterweg, auf dem Festplatz in Förderstedt, auf der Festwiese in Üllnitz und auf dem ehemaligen Sportplatz in Brumby. Bei letzterem handelt es sich um einen neuen Standort, der mit einer Schranke versehen ist.

"Wir sind nicht zur Annahme des Grüngutes verpflichtet."

Grüngut kann dort seit dem 6. März zu bestimmten Öffnungszeiten abgeliefert werden. Das ist noch am Sonnabend, 14. März, und am Sonnabend, 21. März, jeweils von 9 bis 16 Uhr, und am Freitag, 20. März, von 9 bis 18 Uhr, möglich, teilte die Verwaltung der Volksstimme mit.

"Wir sind nicht zur Annahme des Grüngutes verpflichtet", stellte Henschke klar. Sie appellierte an die Vernunft der Bürger, die Osterfeuerplätze nicht wie in den Vorjahren immer wieder zu beobachten gewesen ist in Müllabladeflächen zu verwandeln.

Die Beseitigung der Abfälle aus den zum Verbrennen aufgerichteten Haufen sei sehr aufwändig und koste die Allgemeinheit viel Geld, weil das als Sondermüll entsorgt werden muss. "Je mehr dort liegt, umso mehr müssen wir beseitigen", so Henschke.

"Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ausschließlich pflanzliche Stoffe, wie zum Beispiel Äste, Reisig und Sträucher ohne Wurzelballen abgegeben werden dürfen", sagte sie. Das Abkippen anderer Abfälle, wie Papier, Hausmüll, Autoreifen, Möbelteile, Gummi, Teerpappe, Plaste, Farben und anderer Dinge, ist verboten. "Die Kameraden werden vor Ort das angelieferte Material prüfen", kündigte Henschke an.

Wenn sich die Bürger nicht an diese Vorschriften halten, müsse man sich überlegen, ob man solche Traditions-Veranstaltungen auch in Zukunft noch durchführen könne oder ob man sie verbieten müsse, gab die Ressortchefin zu bedenken. Sie bittet die Bürger, die mitbekommen, wenn jemand außerhalb der vorgegebenen Zeiten Müll auf den Osterfeuerplätzen abkippen wollen oder abgekippt haben, sich mit Angabe des Lkw- oder Autokennzeichens unter der Telefonnummer (03925) 981 420 im Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung zu melden.

"Helfen Sie mit, dass diese Feuer nicht kaputt gemacht werden."

"Helfen Sie mit, dass diese Feuer nicht kaputt gemacht werden", so Henschke.

In den Ortsteilen Löderburg, Rathmannsdorf, Hohenerxleben und Neundorf sollten die Bürger die Aushänge der Ortsfeuerwehren beachten.

Genehmigt werden diese Osterfeuer durch die Ordnungsämter auf der Grundlage der Gefahrenabwehrverordnung. Deshalb appellierte die Leiterin des Fachdienstes Natur und Umwelt der Landkreisverwaltung, Christiane von Wagner, auch an Staßfurts Oberbürgermeister René Zok (parteilos), bei der Genehmigung und Überprüfung verstärkt auf die möglichen Konsequenzen zu achten, die durch den unsachgemäßen Umgang bei der Errichtung von Brauchtums- oder Traditionsfeuern entstehen können.

Zum Verbrennen sei insbesondere zum Schutz vor Immissionen nur naturbelassenes, trockenes Holz zulässig. Die Umweltschützer des Landkreises stellen immer wieder fest, dass die Vorbereitungen für die Osterfeuer schon kurze Zeit nach Ostern beginnen. Vielerorts würden schon zum Jahrsanfang große Mengen an Grüngut wie Blumen, Laub, Rasen- und Strauchschnitt sowie Ast- oder Baumschnitt angehäuft. Der hohe Anteil an verrottenden Materialien verhindere das Austrocknen des Brennmaterials. Somit könne das Verbrennen von trockenem Gut schon nicht mehr gewährleistet werden.

Wenn bereits im Herbst mit dem Ende der Gartensaison das anfallende Grüngut zu den Feuerplätzen gebracht werde, könne der schlichte Entledigungswille angenommen werden. "Dann unterliegen die Gartenabfälle dem Abfallrecht und es ist von einer illegalen Abfallentsorgung auszugehen, was einen Verstoß gegen Paragraf 28 ,Ordnung der Abfallbeseitigung` des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ... darstellt", teilte Christiane von Wagner dem Oberbürgermeister mit.