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Ortschaftsrat Athensleben lehnt geplante Neufassung der Satzung ab Stadt will Straßenreinigung ändern

Von René Kiel 25.03.2015, 02:17

Die Stadtverwaltung will die Straßenreinigungssatzung der Stadt Staßfurt überarbeiten. Im Ortschaftsrat Athensleben fiel die geplante Neuregelung am Montagabend jedoch durch.

Athensleben l "Das Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage besteht in der Beseitigung von Missverständnissen bei der Anwendung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Staßfurt hinsichtlich der Durchführung des Winterdienstes durch die Grundstückseigentümer", sagte Fachbereichsleiter Wolfgang Kaufmann am Montagabend im Dorfgemeinschaftshaus in Athensleben.

Bisher sei im Paragrafen 10 Absatz 1 geregelt, dass in Straßen, wo ein durch einen Bord von der Fahrbahn abgegrenzter Gehweg oder ein Gehweg nicht vorhanden ist, im Winter ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen seitlich der Fahrbahn oder am äußersten Rand von Schnee und Eis zu räumen sei.

Im zweiten Absatz sei festgelegt, dass bei Straßen, die nur auf einer Seite einen Gehweg besitzen sowohl die Grundstückseigentümer, auf deren Seite sich der Gehweg befindet, als auch die gegenüberliegenden Grundstückseigentümer jährlich abwechselnd zum Winterdienst verpflichtet seien.

Kaufmann: "Mit dieser Regelung sollte ein hohes Maß an Gerechtigkeit erzeugt werden." Es sollte verhindert werden, dass diejenigen, auf deren Seite sich ein Gehweg befindet, den Winterdienst immer allein durchführen müssen, während diejenigen, die auf einer Seite ohne Gehweg wohnen, nie der Räumpflicht nachkommen müssen. "Wir mussten aber feststellen, dass diese Satzung von vielen Grundstücksbesitzern nicht verstanden wurde", räumte der Ressortchef ein. Diese Regelungen hätten bei den Betroffenen oft zu Fehlinterpretationen geführt, die häufig in Beschwerden mündeten. Es sei vermutet worden, dass die Grundstückseigentümer, auf deren Seite sich kein Gehweg befindet, in jedem ungeraden Jahr den Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite und zusätzlich jedes Jahr auch noch ein 1,50 Meter breiter Streifen auf ihrer Seite beräumen müssen.

"Obwohl dies ausdrücklich so nicht gemeint war, sollen mit der vorliegenden Änderung des Paragraphen 10 der Straßenreinigungssatzung derartige Missverständnisse ausgeräumt werden", sagte Kaufmann. Nunmehr soll jeder Grundstückseigentümer in jedem Jahr auf seiner Seite einen mindestens 1,50 Meter breiten Streifen vom Schnee beräumen, ob dort ein Gehweg vorhanden sei oder nicht. Der bisherige Absatz 2 soll damit gestrichen werden.

Athenslebens Ortsbürgermeister Jürgen Kinzel ist mit der geplanten Neufassung nicht glücklich. Als Athensleben damals noch zu Löderburg gehört habe, habe man diese Satzung mit ins Leben gerufen.

Für Durchgangsverkehr sperren

In diesem Zusammenhang teilte der Ortsbürgermeister mit, dass der Ortschaftsrat beantragen werde, zwei weitere Straßen des Dorfes in die Liste der mit der Kehrmaschine zu reinigenden Straßen aufzunehmen. Dabei handele es sich um die Straße am Wasserturm in Athensleben sowie um die Straße von der Lust in Richtung Rothenförde, sagte Kinzel.

Die Fraktion Bürgervertretung des Ortschaftsrates hat sich auf Initiative von Thorald Windt dafür ausgesprochen, die Verbindungsstraße zwischen der Kreisstraße 1302 in Richtung Athensleben/Atzendorf und der Landesstraße 71 in Richtung Unseburg/Staßfurt ab dem Ortseingangsschild und der Einmündung der Landesstraße 71 für den Durchgangsverkehr zu sperren und ab dem Ortsausgangsschild zu entwidmen. Die Sperrung soll mit baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Graben oder Polder, durchgesetzt werden.

Eric Maindok (UBvS) bat darum, Landwirtschaftsfahrzeugen weiterhin die Nutzung zu ermöglichen, um Umwege zu vermeiden oder die Tonnagezahl zu begrenzen.

Windt begründete seinen Vorstoß damit, dass diese aus Kopfsteinpflaster bestehende schmale Straße von Schwerlasttransportern stark belastet werde. Der Randstreifen sei nicht durchgängig befestigt, so dass der Weg zerfahren werde. Bei Regen entstünden Pfützen, durch die die Fußgänger und Häuser beschmutzt würden.