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Versammlung beschließt neue Satzung und senkt den Beitragssatz für das Gebiet 2 Verband fordert nach Ostern Beiträge

Von René Kiel 26.03.2015, 02:23

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Bode-Wipper Staßfurt verfügt nun wieder über eine Beitragssatzung für das Abrechnungsgebiet 2 ("Bodeniederung"). Die vorhergehenden waren von den Gerichten als rechtsunwirksam gekippt worden.

Staßfurt l Die neue Satzung, die am 28. März, einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Verbandes in Kraft treten soll, wurde von den Mitgliedern der Verbandsversammlung, in der Vertreter der Mitgliedsgemeinden mitarbeiten, Dienstagnachmittag einstimmig beschlossen. Das gleiche gilt für den neukalkulierten Beitragssatz, der nunmehr bei 2,64 Euro je Quadratmeter liegt. Bisher waren es 3,74 Euro inklusive Hausanschluss.

Für die Besitzer der letzten rund 330 Grundstücke, für die aus welchen Gründen auch immer noch nie ein Anschlussbeitrag erhoben wurde, wird es damit etwas preiswerter. Die entsprechenden Bescheide will Verbands-Geschäftsführer Andreas Beyer in der Woche nach Ostern verschicken. Er rechnet mit Einnahmen für den Verband in Höhe von rund drei Millionen Euro.

Darüber hinaus sollen auch die Grundstücksbesitzer herangezogen werden, deren Bescheide der Verband im vergangenen Jahr wieder aufheben musste, nachdem das Oberverwaltungsgericht Magdeburg im Oktober 2014 die bis dahin gültige Beitragssatzung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Bode- niederung als rechtsunwirksam bezeichnet hatte.

Die Hinweise der Richter habe man bei der Neufassung berücksichtigt, sagte Beyer. So wurden zum Beispiel zur Ermittlung der Beitragsfläche 461 Grundstücke aus 37 repräsentativen Straßen in 15 Orten ausgewählt. "Das war ein sehr ausgewogenes Verhältnis", sagte der Geschäftsführer. Da 54 Prozent über eine bauakzessorische Nutzung verfügen, also neben dem Wohnhaus Terrassen und eingefriedete Gartenbereiche sowie bauliche Nebenanlagen besitzen, wurde auch das berücksichtigt. Dabei wurde eine örtliche Tiefenbegrenzung von 35 Meter ermittelt und in die Satzung mit aufgenommen.

Zur Ermittlung der umlagefähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Entsorgungsanlagen der "Bodeniederung" wurden insgesamt fünf Abschnitte gebildet. Danach wurden vom Verband beziehungsweise vom privaten Betreiber in der Zeit von 1991 bis Ende 2003 insgesamt 95,658 Millionen Euro investiert. Davon entfielen 50,203 Millionen Euro auf das Schmutzwasser. Von 2004 bis 2010 wurden noch einmal 3,35 Millionen Euro für den Schmutzwasserbereich aufgewandt, zum Beispiel 1,916 Millionen Euro in die Schmutzwasserkanäle und 1,05 Millionen Euro in die Kläranlage. "Diese Summe fand aber keine Berücksichtigung in der Kalkulation, da die AZV-Gemeinden das kostenlos mit dem Vertrag zur Aufgaben- und Vermögensübernahme vom 25. März 2010 übertragen hatten. Damit sind das keine Anschaffungs- und Herstellungskosten für den WAZV gewesen", erläuterte Beyer.

Die Höhe der Investitionen für den Zeitraum von 2011 bis 2014 und die tatsächlichen Kosten für den WAZV gab er mit 4,268 Millionen Euro an. Bis zum Jahr 2023, so kündigte der Geschäftsführer an, sollen weitere 3,303 Millionen Euro aufgewandt werden. Davon entfallen allein auf die Schmutzwasserkanäle 2,868 Millionen Euro und 434 923 Euro auf die Hausanschlüsse. Vom Gesamtinvestitionsaufwand seit 1991 mussten 23,445 Millionen Euro abgezogen werden. Das sind neben der kostenlosen Übertragung an den WAZV, Fördermittel und Zuschüsse, die verrechnete Abwasserabgabe an das Land sowie die Kosten für eine Fäkalannahmestation. Somit konnten am Ende insgesamt 37,684 Millionen Euro als umlagefähige Investitionsaufwendungen anerkannt werden. Geteilt durch die Fläche von 14,063 Millionen Quadratmeter ergibt sich ein Hausanschlussbeitrag von 2,68 Euro. Auf Empfehlung von Beyer setzte die Verbandsversammlung 2,64 Euro fest.

Als Gründe für die Senkung nannte er unter anderem die mit 60 Prozent weit höher ausgefallene Förderquote des Landes als bisher angenommen. Damals hatte man mit 28 bis 29 Prozent kalkuliert. Zudem habe man den zukünftigen Investaufwand an die jetzigen Gegebenheiten angepasst und erheblich gesenkt, sagte Beyer. Ein weiterer Punkt sei die Abwasserabgabe. Diese habe der AZV nur partiell verrechnet. Erst nach Übertragung der Aufgaben auf den WAZV sei diese noch teilweise nachverrechnet worden. Die Verringerung der Tiefenbegrenzung habe nur geringe Auswirkungen auf die beitragsfähige Fläche.

Beyer hat den Anspruch, die Verfahren innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Er will eingehende Widersprüche gegen die Beitragsbescheide kurzfristig zurückweisen und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung ablehnen, um dann ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg zu ermöglichen. "Dass Verfahren monate- oder sogar jahrelang liegen bleiben, wird es mit mir nicht geben", sagte der Geschäftsführer.

Er will auch möglichst schnell klären, ob der Verband auch noch eine Nachveranlagung für die 6200 Grundstücke vornehmen muss, die größer sind als die damalige Kappungsgrenze von 723 Quadratmeter. Die Teilentschuldungsverträge des AZV mit dem Land schreiben das vor.