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Denkmalschützer erklären öffentlicher Sicherheit in Schneidlingen Vorrang Wasserburg: Verfügung zum Abbruch ist "Ultima Ratio"

Von Nora Stuhr 11.04.2015, 03:28

Mitglieder des früheren Fördervereins der Schneidlinger Wasserburg hatten sich beim Landesamt für Denkmalpflege empört, dass der vom Kreis gegenüber dem Eigentümer verfügte Teilabriss eines einsturzgefährdeten Anbaus nicht verhindert werden konnte. Doch der Behörde sind die Hände gebunden. Denn die öffentliche Sicherheit steht vor dem Denkmalschutz.

Schneidlingen l "Die Behauptungen, dass das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, dem Teilabriss der Schneidlinger Wasserburg zugestimmt habe und eine dem Denkmalschutz zuwiederlaufende Entscheidung getroffen wurde, weise ich zurück", erklärt Landeskonservatorin Ulrike Wendland in einem der Redaktion vorliegenden Schreiben.

"Abbruchverfügungen ... werden nicht leichtfertig eingesetzt; dann ist jeder Einspruch vergeblich, weil die öffentliche Sicherheit überwiegt."

Ihre Antwort bezieht sich auf eine E-Mail. Diese hatte sie von Bernd Klaus und Falk Kahmann erhalten. Die früheren Mitglieder des Fördervereins hatten darin ihre Empörung spontan zum Ausdruck gebracht, nachdem sie aus der Zeitung erfahren mussten, dass ein Anbau der Schneidlinger Wasserburg zum Spielplatz hin wahrscheinlich nicht mehr zu retten ist.

Zum Hintergrund: Mitte März hatte der Landkreis auf Nachfrage der Volksstimme mitgeteilt, dass der gegenüber dem Spielplatz befindliche Anbau der Wasserburg Schneidlingen stark einsturzgefährdet ist. "Teile der Dachkonstruktion und die gesamten Deckenbereiche sind bereits eingestürzt. Aufgrund des schlechten Zustandes ist eine Sicherung nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde hat der Landkreis .... gegenüber dem Eigentümer den Abriss dieses Anbaus verfügt." Das kann das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) bestätigen. Ulrike Wendland erklärte im Volksstimme-Gespräch, dass die bauaufsichtliche Abbruchverfügung, die zur Wegnahme von Bauteilen führt, seitens der Landkreisverwaltung ihren Recherchen zufolge zwar nicht mit dem LDA abgestimmt wurde. Das sei ihrer Aussage nach im vorliegenden Fall aber auch nicht nötig.

"Abbruchverfügungen der Bauaufsicht sind die Ultima Ratio; sie werden - das zeigen vergleichbare Fälle in Sachsen-Anhalt - nicht leichtfertig eingesetzt; wenn es geschieht, ist jeder Einspruch aufgrund anderer fachlicher Aspekte vergeblich, weil die öffentliche Sicherheit andere gesellschaftliche Schutzziele überwiegt."

Ein ähnlicher Fall sei 2010 das barocke Haus Schulstraße 11 in Halle gewesen; kein Remonstrieren des Fachamtes habe die Bauaufsicht bewegen können, die Abbruchverfügung zurückzunehmen, auch konnte eine barocke Stuckdecke nicht geborgen werden. Seit 2012 habe es in Schneidlingen eine Vielzahl von Terminen zwischen Unterer Denkmalschutzbehörde, Bauaufsicht und LDA sowie anderen Parteien gegeben. Und dabei seien vom LDA alle Versuche unternommen worden, einen größtmöglichen Teil konstituierender Denkmalsubstanz zu sichern.

"Diese Verfügung ist notwendig, weil trotz intensiver Bemühungen des Bauordnungsamtes und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises und auch des LDA vom Eigentümer keinerlei Baumaßnahmen in Gang gesetzt wurden."

Ulrike Wendland bestätigt, dass der Eigentümer der Burg (die Glaser GmbH mit Sitz in München) im Dezember 2014 "durch den Fachdienst Bauordnung des Salzlandkreises aufgefordert wurde, mehrere Bauteile, von denen eine akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, abzutragen. Andere Bauteile sollen umgehend gesichert werden." Diese Verfügung sei notwenig geworden, weil "trotz intensiver Bemühungen des Bauordnungsamtes und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises und auch des LDA vom Eigentümer keinerlei Baumaßnahmen in Gang gesetzt wurden. Wenn der Eigentümer nicht reagiert, wird es zu der Ersatzvornahme durch das Bauordnungsamt des Salzlandkreises kommen."

Pressesprecherin Alexandra Koch sagte der Volksstimme jetzt, dass es im Fall der Wasserburg derzeit keine neuen Erkenntnisse gibt. Der Kreis lasse sich noch alle Optionen offen. Gespräche seien noch nicht abgeschlossen. Man suche nach einer Lösung. Die Ersatzvornahme sei der letzte Schritt der Möglichkeiten. Zu Details könnten im Moment keine Auskünfte gegeben werden, "Wir befinden uns in einem Prozess, den letzten Schritt zu vermeiden."

Die Antwort einer Presseanfrage der Volksstimme zum Sachverhalt beim Anwalt des Eigentümers Matthias Kuplich steht nach wie vor aus.