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Verbandsgemeinderat stimmt dem Satzungsentwurf zu Kostensatzung für die Feuerwehren beschlossen

Von Thomas Höfs 14.04.2015, 03:32

Egelner Mulde l Der Verbandsgemeinderat der Egelner Mulde hat sich auf seiner jüngsten Sitzung erneut mit der Kostensatzung für die freiwilligen Feuerwehren beschäftigt. Bereits im vergangenen Jahr war das Papier, welches die Kostenerstattung von Feuerwehreinsätzen regeln soll, durch den zuständigen Fachausschuss gegangen. Aufwändig hatte die Verwaltung die Kosten für die einzelnen Fahrzeuge in den acht Feuerwehren ermittelt.

Dazu hatte ein Verwaltungsmitarbeiter alle Kosten der zurückliegenden Jahre pro Fahrzeug im Archiv zusammengetragen. Die Unterhaltungskosten sowie die Anschaffungskosten, geteilt durch die Abschreibung der zu erwartenden Nutzungsdauer führte zu einem jährlichen Kostenbetrag. Den wiederum verteilte der Sachbearbeiter auf die durchschnittlichen Einsatzstunden der Fahrzeuge in den zurückliegenden Jahren. Heraus kam anschließend ein Kostensatz, der nun pro Viertelstunde gilt. Besonders teuer schnitten in den freiwilligen Feuerwehren vor allem die Fahrzeuge ab, die selten an Einsätzen teilnehmen. Deswegen gab es innerhalb der Feuerwehren hierbei den größten Diskussionsbedarf. Einige Feuerwehrleute hielten es für kaum vertretbar, dass die Sonderfahrzeuge besonders teuer sein sollten. Allerdings machte die Verwaltung hier glaubhaft, dass die Einsatzzeiten der betreffenden Fahrzeuge aus den Fahrtenbüchern entnommen seien. Irrtümer seien damit so gut wie ausgeschlossen hieß es.

Um das Problem mit den beiden Sonderfahrzeugen zu lösen, entschloss sich der Fachausschuss dazu, die beiden Fahrzeuge aus der Kostensatzung zu streichen. Das entbehre auch nicht einer gewissen Logik, hieß es zur Begründung. Sollten die Sonderfahrzeuge bei einem Feuerwehreinsatz genutzt werden, könnte die Verbandsgemeinde die Autos kaum in Rechnung stellen, weil sie nicht in die geltenden Normen passten. Als Hauptargument führte das Ordnungsamt an, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müsse. Darunter ist zu verstehen, dass die Kommune beispielsweise bei der Beseitigung eines Ölflecks auf einer Straße nicht mehrere Einsatzfahrzeuge in Rechnung stellen kann, wenn ein Fahrzeug ausgereicht hätte.

Da sich das Bild für die Feuerwehr erst am Einsatzort erschließt, sollen die Wehren aber trotzdem weiter in der festgelegten Reihenfolge zum Einsatzort fahren, auch wenn nicht alle benötigt werden, hieß es. Im Fachamt werde dann abgewogen, was in Rechnung zu stellen ist. Kostenlos bleiben aber Brandeinsätze sowie Einsätze zur Menschen- und Tierrettung. Ebenso kostenlos sollen Einsätze der Feuerwehren bleiben, wenn sie im Rahmen von örtlichen Veranstaltungen Vereinen helfen oder Feste mit absichern. Einstimmig hat der Verbandsgemeinderat die Kostensatzung beschlossen. Nach der Veröffentlichung dürfte sie demnächst in Kraft treten und Gültigkeit erlangen.