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Abstimmung zur Eingemeindung nach Aschersleben für unzulässig erklärt Gierslebener Gemeinderat lehnt Antrag für Bürgerbegehren einstimmig ab

Von René Kiel 02.02.2011, 05:35

Giersleben. Der Gierslebener Gemeinderat hat den Antrag der Bürgerinitiative "Wir sind Giersleben" für ein Bürgerbegehren zur Eingemeindung des Dorfes in die Stadt Aschersleben in seiner Sitzung am Montagabend im Kommunikationszentrum einstimmig abgelehnt. Bürgermeister Benno Rietsch (SPD) begründete diese Entscheidung damit, dass die Bürgerinitiative keinen Vorschlag zur Deckung der Kosten und Folgekosten vorgelegt habe, die der Kommune und ihren Bürgern beim Verlassen der Verbandsgemeinde Saale-Wipper entstehen würden. Kostenneutral, wie die Antragsteller das meinen, werde das auf keinem Fall, so Rietsch.

Zudem richte sich der Vorstoß der Initiative gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 2. Juni 2009, mit dem die Gemeinde ihren Beitritt zur damals neu zu gründenden Verbandsgemeinde Saale-Wipper erklärt hatte. Laut Gesetz müsse ein Bürgerbegehren innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung angestrengt werden. "Daher ist der Antrag auf ein Bürgerbegehren nicht fristgerecht eingereicht worden und ist damit unzulässig", fasste der Bürgermeister das zusammen, was neben der Verwaltung in Güsten auch zwei Anwaltskanzleien geprüft hatten.

Der Gemeinderat hätte bei seiner Entscheidung keinen Ermessensspielraum, sondern habe sich nur den gesetzlichen Bestimmungen und den geforderten Kriterien zu unterwerfen, fügte er hinzu. Die Unterzeichner hätten nun die Möglichkeit, gegen diesen Ratsbeschluss Widerspruch einzulegen.

Der Fraktionschef der Freien Bürger Giersleben, Peter Rietsch, verwies in erster Linie auf die höheren Kosten, die die Gierslebener bezahlen müssten, wenn die Gemeinde Teil der Stadt Aschersleben werden würde. So müssten zum Beispiel die Hundehalter dann 100 Euro für den ersten Hund und 200 für den zweiten hinblättern. In Giersleben seien es 25 beziehungsweise 50 Euro. In der Gierslebener Kita koste eine fünfstündige Betreuung der Kinder 75 Euro in Aschersleben 110.

"Wir sind ein Ort, der fast 1075 Jahre alt ist. Wir haben die Pest, den 30-jährigen Krieg, Napoleon, die Braunen und die Roten überlebt", so Peter Rietsch. "Unser Ort ist leistungsfähig und stark und hat eine Zukunft." Das sollte man nicht so leichtfertig aufgeben. Auch beim Straßenausbau würden die Bürger einen Wechsel des Dorfes deutlich in ihrer Brieftasche zu spüren bekommen.

"Wir haben uns das wirklich nicht leicht gemacht. Unsere Gemeinde war immer bemüht, eigenständig zu bleiben", sagte Annemarie Reinhardt und fragte die Gäste: "Haben Sie vergessen was hier in den letzten Jahren geschaffen wurde?" Eine Eingliederung in die Stadt Aschersleben würde das Aus für die Gierslebener Grundschule bedeuten. "Ich weiß nicht, ob es gut ist, wenn unsere Kleinen noch nach Aschersleben müssen", sagte die Seniorin.

Kurt Hoffmann monierte, dass die Bürger, die sich an der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren beteiligt hatten, nicht aufgeklärt gewesen seien.

Einige hätten ihre Unterschrift deshalb wieder zurückgezogen, sagte der Bürgermeister.

Auch der stellvertretende Fraktionschef der Freien Bürger, Axel Hiegemann, sprach sich für die Beibehaltung der Eigenständigkeit des Dorfes aus. "Das geht nur in dieser Form als Mitglieds-ort der Verbandsgemeinde. Weiter für die Bürger kämpfen können wir nicht mehr, wenn wir nur noch ein kleiner Ortsteil sind", sagte der Abgeordnete.

Die Diskussion erfolgte teilweise in einer aufgeladenen Atmosphäre. Der Bürgermeister hatte Mühe, die erhitzten Gemüter zur Ruhe zu bringen, denn die Gäste konnten nicht verstehen, dass sie sich nicht zu diesem für sie wichtigen Tagesordnungspunkt öffentlich äußern durften. Das verbietet die Gierslebener Hauptsatzung. "Das ist Gesetz. Daran müssen wir uns halten", so das Ortsoberhaupt.

"Wir werden sehen, wie die Begründung aussieht, wenn uns der Bescheid zugestellt wird", sagte Stephan Richter, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens im Anschluss der Volksstimme. Für ihn sei interessant, dass die Gemeinde die Ablehnung durch die Verbandsgemeinde noch einmal von Anwälten prüfen lassen hat.