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Nach Schließung der Eingangszone in Staßfurt Arbeitslosmeldung in Aschersleben nicht nötig

03.02.2011, 04:29

Staßfurt (rki). Die Beschäftigten aus dem Altkreis Staßfurt, die sich arbeitslos melden müssen, können zur Agentur-Geschäftsstelle Aschersleben fahren, müssen das aber nicht unbedingt. Das stellte die Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Sangerhausen, Nora George, in einem Pressegespräch klar. Damit modifizierte sie die Angaben ihres Hauses vom Jahresende, wo mitgeteilt wurde, dass eine Erstmeldung nach der zum Jahresende erfolgten Schließung der Eingangszone in Staßfurt in Aschersleben erfolgen müsse.

"Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will und der Kündigungstermin feststeht, muss sich der Arbeitnehmer arbeitssuchend melden. Das kann er telefonisch unter der Service-Nummer (01801) 555 111 (Festpreis 3,9 Cent pro Minute/Mobilfunkpreise höchstens 42 Cent je Minute) erledigen. Er bekommt alle notwendigen Unterlagen zugesandt", sagte Geschäftsstellenleiter Andre Zeidler.

Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müsse sich der Arbeitnehmer mit einem gültigen Personalausweis arbeitslos melden. Dies könne auch während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich in der Eingangszone der Arbeitsagentur in Aschersleben erfolgen. Die persönliche Meldung sei auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten aber innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten sei.

Zeidler: "Bei Realisierung eines terminierten Erstgespräches vor oder am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei einem Arbeitsvermittler in Staßfurt kann die persönliche Arbeitslosmeldung ebenfalls vorgenommen werden. Hier prüft der Vermittler die Identität und vermerkt die Vorsprache auf den Antragsunterlagen. Voraussetzung für ein solches Verfahren ist, dass eine vorherige Meldung über das Servicecenter erfolgte. Für die Vergabe eines Termins sollte ein angemessener zeitlicher Vorlauf, im Regelfall zehn Tage, bedacht werden."