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Giersleber Rat befasst sich mit abgelehnter Gefahrenabwehrverordnung Verwaltung soll Freilaufflächen für Hunde finden

22.02.2011, 10:23

Giersleben/Güsten (mz/tk/fro). Die Gierslebener Gemeinderäte haben in ihrer jüngsten Sitzung die Gefahrenabwehrordnung der Verbandsgemeinde Saale-Wipper zurück in ihren Bau- und Ordnungsausschuss verwiesen. Die alte Satzung war 2010 abgelaufen und damit außer Kraft. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde hatte danach eine neue ausgearbeitet, die aber vom Landkreis abgelehnt wurde, weil keine Freilaufflächen für Hunde - die Vierbeiner können sich dort ohne Leine frei bewegen - ausgewiesen waren. Da diese nur auf Flächen, die der jeweiligen Kommune gehören, angelegt werden können, mussten die Gierslebener Gemeinderäte nun darüber entscheiden.

Peter Rietsch (Freie Bürger Giersleben - FBG) erklärte, dass ohnehin jeder Hundehalter verantwortlich sei und nannte Bernburg als Beispiel, wo es keinen Leinenzwang gäbe. Axel Hiegemann (FBG) meinte, dass es in der Nähe von Schulen und Kindereinrichtungen einen Leinenzwang geben müsse. Bürgermeister Benno Rietsch (SPD) sprach sich dafür aus, an "Konfliktplätzen" einen Leinenzwang zu verhängen.

Letztendlich konnten sich die Gemeinderäte nicht einigen, ob und welche Flächen als Freilaufflächen vorgehalten werden sollen. Sie beauftragten die Verwaltung, zweckmäßige Flächen oder Straßen zu benennen. Verbandsgemeinde-Bürgermeister Steffen Globig steht allerdings auf dem Standpunkt, dass das Sache der Gemeinden sei, da die Verbandsgemeinde keine eigenen Flächen besitze.