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Staßfurt Verhaltene Rufe nach altem SFT-Kennzeichen

Von Falk Rockmann 11.05.2011, 12:04

Es gab in diesen Tagen einige Versuche, auch in Staßfurt das alte Kfz-Kennzeichen wieder zum Thema zu machen. Bislang recht verhalten. Und ein Leser aus Atzendorf warf die Frage nach den so genannten Wechselkennzeichen auf.

Staßfurt. Zuletzt hatte die Staßfurter Stadträtin Sabine Kost (CDU-Fraktion) die Verwaltung um ihren Standpunkt gefragt und sich auf das Bemühen der Stadt Aschersleben gestützt, die sich jetzt um die Wiedereinführung des ASL-Kenn- zeichens kümmert. Die Frage blieb unbeantwortet. Gestern reagierte als einziger Bürger Rudolf Schünemann auf die Frage, was die Staßfurter dazu meinen, so: "Ich bin für die Wiedereinführung des SFT-Kennzeichens."

Wenig Resonanz fand zuvor auch Corinthus Schobes (UBvS) im Stadtrat, der gefragt hatte, ob die Stadt Staßfurt das alte SFT-Kennzeichen beantragt habe wie eben Aschersleben. Er bekam vom stellvertretenden Bürgermeister Hans-Georg Köpper lediglich zur Antwort, dass er seine Zweifel habe, dass die Initiative der Nachbarstadt Erfolg hat. Ob der Gesetzgeber dem Ansinnen stattgebe, sei reine Spekulation. Schobes meinte darauf: "Wenn alle nur warten und nicht nachfragen, dann kommt nichts. Sowas muss ich anmelden."

Ingrid Schildhauer, Pressesprecherin des Salzlandkreises, erinnerte daran, dass das Land Sachsen-Anhalt, nachdem die Verkehrsministerkonferenz hierzu ein positives Signal gab, eine solche Regelung nun auch unterstütze. "Erst in der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 85 vom 14. März.2011 (VKBl. 7/2011 vom 15. März 2011 S. 265) sind alle in Sachsen-Anhalt in Folge der Gebietsreform 2007 zu Auslaufkennzeichen gewordene Kennzeichen in die Anlage 1 Abschnitt 2 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung aufgenommen worden. Für uns sind das bekanntlich ASL, BBG und SBK. Staßfurt war in Folge der Gebietsreform 1994 schon aufgenommen."

Das bedeute, auch wenn die Verkehrsministerkonferenz dem positiv gegenübersteht, müssten hierzu erst noch rechtliche Regelungen erfolgen.

Schildhauer gehe davon aus, dass der Bund das den Ländern auf Grund ihrer bereits bestehenden Ausnahmebefugnis überlasse.

Der Landkreis als Zulassungsbehörde werde letztendlich nur ausführende Behörde sein.

Frage nach dem Wechselkennzeichen

Unterdessen fragte unser Leser Dieter Melzer aus Atzendorf nach dem so genannten Wechselkennzeichen, das für bis zu drei Fahrzeuge gelten könnte. Dazu der Salzlandkreis: "Mit der Einführung des Wechselkennzeichens ist zu rechnen. Über die Einführung steht nach unserer Erkenntnis noch kein Termin fest." Der Petitionsausschuss des Bundestages habe sich erst im März 2011 mehrheitlich hinter die Forderungen nach einem Wechselkennzeichen gestellt. Es scheine festzustehen, dass das Wechselkennzeichen für maximal drei Pkw verwendet werden kann und dass die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kfz-Steuer vom jeweils größten (teuersten) Pkw berechnet werde.