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40-Jähriger muss für sieben Monate Einsitzen Richter schnürt für Staßfurter Dieb ein Strafpaket

04.03.2011, 12:36

Staßfurt/Dessau (mz). Der Staßfurter stand kurz vorm Antritt einer längeren Haftstrafe. Ihm war das egal. Er hatte sich damit abgefunden. Aber einen kleinen Genuss wollte er sich zuvor doch noch gönnen. Also ging er an einem frühen Nachmittag im Juni 2009 in das Köthener E-Center, um sich eine Dose Tabak zu besorgen. Allerdings hatte er nie vor, die Ware im Wert von 17 Euro zu bezahlen. Den Tabak in der Jacke verbergend, kam er durch die Kasse, wurde dann jedoch vom Ladendetektiv gestellt.

Für diesen Diebstahl geringwertiger Sachen erhielt der 40 Jahre alte Angeklagte jetzt eine Gesamtstrafe von sechs Monaten. In dem vom Staßfurter angestrengten Berufungsprozess vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau billigte ihm die Vorsitzende Richterin Annette Barth zu, dass sich sein Geständnis aus dem Gerichtssaal positiv auswirken musste. Außerdem war die lange Dauer des Verfahrens zu seinen Gunsten zu berücksichtigen. Schon Mitte September 2009 hatte das Amtsgericht in Köthen in der Sache verhandelt. Dann war das Landgericht im ersten Berufungsdurchgang Mitte Februar 2010 der Meinung, die erste Instanz müsste sich abermals der Angelegenheit annehmen.

Dies freilich verneinte das Naumburger Oberlandesgericht (OLG) und trug einer anderen Kammer des Landgerichts auf, ein Urteil zu fällen. Da jedoch zwischenzeitlich – Ende März 2010 – das Amtsgericht in Schönebeck für den Diebstahl von zwei Dosen Tabak vier Monate Gefängnis für gerechtfertigt hielt, ging es nunmehr darum, ein angemessenes Gesamtpaket zu schnüren. Und in der Frage, wie lange der Mann in einer Zelle bleiben sollte, stimmte die Kammer am Ende Verteidiger Jan-Robert Funck zu, der darüber hinaus mit Erfolg darauf drängte, zumindest die Kosten der Revision beim OLG komplett der Landeskasse aufzuerlegen.

Ansonsten hatten sich der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten und Anklagevertreter Frank Fresow bereits vor der Entscheidung darauf verständigt, dass für die letztlich drei gestohlenen Tabakdosen höchstens sieben Monate Gefängnis in Frage kommen sollten. Dem ausgebildeten Dachdecker und Schlosser war mithin nach dem Verlust des Arbeitsplatzes offenbar jeglicher Halt entzogen worden. Ab 1994 wurde er in der Hauptsache für Diebstähle zur Verantwortung gezogen. Das Register seiner Vorstrafen kündete aber auch von der Beihilfe zu einer räuberischen Erpressung und der Verbreitung pornografischer Schriften.

Mit Blick auf die aktuelle Entscheidung ließen sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft durchblicken, dass auf weitere Rechtsmittel verzichtet werden soll. Wegen der zuvor protokollierten Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten hielt sich indes die eine wie die andere Seite mit einer offiziellen Erklärung zurück.