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Rat muss Gefahrenabwehrverordnung noch einmal beschließen Auslaufflächen für Hunde in der Stadt Staßfurt noch nicht amtlich

Von René Kiel 23.02.2011, 05:35

Der Staßfurter Stadtrat hat die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt geändert und erstmals Auslaufflächen für jeden Ortsteil festgelegt, auf denen sich die Hunde ungestört und ohne Leine austoben können.

Staßfurt. Die Verordnung wurde zwar bereits Ende November von den Stadträten beschlossen. Sie ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Wie Ordnungsamtsleiterin Susanne Henschke gestern mitteilte, fehlten der Kommunalaufsicht des Landkreises, die dem Dokument noch ihren Segen geben muss, die entsprechenden Flurkarten. Aus diesem Grund wird die Beschlussvorlage wahrscheinlich in der nächsten Stadtratssitzung noch einmal auf der Tagesordnung stehen. Am Inhalt dürfte sich dann aber wenig ändern.

Festgelegt sind in der Verordnung auch die Ruhezeiten. Dabei handelt es sich um die Sonn- und Feiertage, an denen die Sonntagsruhe eingehalten werden muss. An Werktagen herrscht in der Stadt Staßfurt von 22 bis 7 Uhr Nachtruhe. Rundfunk-, Fernseh- und Wiedergabegeräte sowie Musikinstrumente aller Art dürfen nur in einer solchen Lautstärke benutzt werden, dass sie außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb des eigenen Grundstückes nicht stören.

Während der Ruhezeiten sind Tätigkeiten, außer gewerblicher Art, für die eine Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften vorliegt, verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb von motorbetriebenen Handwerks- und Gartengeräten oder -maschinen.

Verboten ist in der Stadt Staßfurt auch das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- und anderen offenen Feuern. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Gemein- de. Jedes zugelassene Feuer im Freien muss dauernd durch eine erwachsene Person beaufsichtigt werden. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, muss sie abgelöscht werden.

Nicht erlaubt ist ebenfalls das Betreten von Eisflächen öffentlicher Gewässer im Gebiet der Stadt.

Die Verordnung definiert auch genau, was als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Dazu gehören unter anderem auch das Gießen von Blumen auf dem Balkon, so dass das Wasser auf die Straße herunterläuft oder tropft, das Füttern oder Auslegen von Lebensmitteln für herrenlose Katzen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, das Füttern von wildlebenden Tauben, das Fehlen von Hausnummern und das Führen von Hunden im Stadtgebiet ohne Leine.

Für die Vierbeiner hat der Stadtrat in jedem Ortsteil entsprechende Auslaufflächen ausgewiesen (siehe Karte). "Dort dürfen die Hunde ohne Leine laufen", sagte die Ordnungsamtsleiterin. Das habe man mit den Ortschaftsräten und den Stadträten abgestimmt. Damit werde in der Stadt Staßfurt eine Forderung des Landes umgesetzt. Man habe aber noch keine Erfahrungen gesammelt, ob sich diese Lösung bewährt habe.

Auf die Probleme mit dem Hundekot angesprochen, sagte Henschke: "Wir sind immer daran, das zu kontrollieren." Ein Punkt, an dem es extrem sei, sei der Königsplatz in Staßfurt. Ohne Zeugen sei es aber schwierig, den entsprechenden Hundehaltern solche Versäumnisse nachzuweisen. Deshalb appellierte die Amtsleiterin an die Bürger, sich mit Hinweisen vertrauensvoll an das Ordnungsamt zu wenden.

Positiv habe sich der auf vier Mitarbeiter aufgestockte Außendienst ausgewirkt. "Sie haben bereits einige schwarze Schafe erwischt, die keine Steuern für ihren Hund bezahlt haben", sagte Henschke. Wer das ebenfalls bisher noch nicht getan habe, sollte das im Steueramt der Stadtverwaltung schnellstmöglich nachholen.