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Im Rathaus sind bisher elf Anträge genehmigt Einzelfallentscheidung bei Freitischen

Von Daniel Wrüske 29.04.2010, 06:49

Die Stadt verfährt bei der Gewährung von kostenlosen Mittagessen für Grundschüler weiter nach einer eigenen Richtlinie. Eine Vereinheitlichung mit den Regelungen des Landkreises zu den Freitischen kam nicht zustande, weil in Bernburg eine Richtlinie zurückgezogen wurde.

Staßfurt. " In der Stadt Staßfurt liegen zurzeit 18 Anträge auf Freitische vor. " Das erklärte Marianne Nebel, Leiterin für den Fachbereich Schule, Jugend und Kultur im Staßfurter Rathaus. Elf Anträge seien genehmigt worden, einer befinde sich noch in der Bearbeitungsund Prüfungsphase. Auch gebe es Anträge aus Schulen, denen " von Amts wegen " stattgegeben werde. Sechs Anträge von Eltern, die für ihre Kinder ein kostenloses Essen in der Schule fordern, wurden abgelehnt. Dafür, so Nebel, gebe es allerdings keine inhaltlichen Gründe, sondern vielmehr liege der negative Bescheid in der fehlenden Mitwirkung der Erziehungsberechtigten begründet. " Wenn wir einen Antrag erhalten, bitten wir die Antragsteller, so zu erklären ",

sagt die Fachbereichsleiterin. Ob das in einer schriftlichen oder mündlichen Anhörung geschehe, bleibe den Antragstellern überlassen. Bei den Ablehnungen hätten sich die Eltern nach ihrem ersten Antrag nicht mehr geäußert.

Schulgesetz des Landes nicht eindeutig

Eine Stellungnahme der Betroffenen sei aber unbedingt wichtig, wenn die Stadt prüfe. Das entsprechende Gesetz, der Paragraf 72 im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt überlässt die Regelung der Freitische den Schulträgern. Aber es gibt keine eindeutige Auskunft über die Berechtigung. Lediglich von " besonderen Fällen " ist dort die Rede, geht es um das kostenlose Schulessen. Ansonsten heißt es : " Die Schulträger sollen im Benehmen mit dem Schülerrat und dem Schulelternrat schultäglich eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler vorsehen. Dabei soll ein sozial angemessener Preis gewährleistet werden. "

In der Stadt Staßfurt war ein Streit darüber entbrannt, welcher Personenkreis unter " besondere Fälle " zu fassen ist. Vor allem die Stadtratsfraktion Die Linke / offene Liste vertrat die Ansicht, dass auch Hartz-IV-Empfänger gemeint sind. Man orientierte sich am Landkreis, der Kindern aus SLG-II-Bedarfsgemeinschaften vorübergehend Freiessen gewährte ( Volksstimme berichtete ).

Auch der zuständige Sozialbereich im Rathaus richtete in diesem Zusammenhang den Blick nach Bernburg und wartete zunächst eine Entscheidung der Kreisverwaltung, die eine Richtlinie erarbeiten wollte, ab.

Das ist jetzt Geschichte. " Der Landkreis hat seine bisher geltende Verwaltungsrichtlinie mit sofortiger Wirkung aufgehoben ", erklärt Marianne Nebel. Grund dafür ist eine Klagewelle gegen Entscheidungen, die immer einzelfallspezifisch ausgewertet worden sind. " Eine einheitliche Richtlinie, die inhaltlich regelt, wer zum Betroffenenkreis gehört, ist so nicht möglich. "

Ständige Prüfung zum Schuljahresende

In Staßfurt hält man sich deshalb an eine Verfügung des Oberbürgermeisters aus dem Jahr 2009. Hier werde der Einzelfallentscheidung inhaltlich nicht vorgegriffen, sondern vielmehr werde versucht, das Verfahren zu regeln. Der Tenor : " Bei der Entscheidung handelt es sich in jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung. " Wird ein freies Essen gewährt, dann unter Wahrung der Persönlichkeit und unbedingt anonym, um die Kinder in der Schule zu schützen.

Sicherlich der Gesetzesvorlage geschuldet, bleibt aber auch die OB-Verfügung bei der Beschreibung des betroffenen Personenkreises schwammig. In ihr steht : " Von besonderen Fällen ist immer dann auszugehen, wenn eine Verknüpfung von besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten entstanden ist. Das heißt : wenn eine Notlage eingetreten ist, die deutlich über den sozialen Schwierigkeiten liegt, welche allgemein im Leben eines Menschen auftreten können. " Klar dagegen ist, dass Personen, die Leistungen über Hartz IV oder über das Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, nicht " automatisch " betroffen sind.

Sozialausschusschef Ralf-Peter Schmidt ( Die Linke ) findet diese Regelung " moderat ", bedauert aber, dass man nicht weiterkommt. " Das Gesetz bleibt schlecht. " Schmidt schlug vor, dass man immer nach Schuljahresende mit den Schulleitern der Grundschulen, für die die Stadt als Träger verantwortlich zeichnet, spricht und die Sozialstatistiken neu betrachtet.