1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Personennahverkehr auf der Straße in der Diskussion

Gibt es bald eine vereinigte Verkehrsgesellschaft im Salzlandkreis ? / Vier Varianten werden von einem Gutachter geprüft Personennahverkehr auf der Straße in der Diskussion

16.03.2010, 04:52

Bernburg ( MZ / fm ). Wie soll es mit dem Busverkehr im Salzlandkreis weitergehen ? Sollen die Fahrgäste wie bisher in Bernburg und Schönebeck von der Kreisverkehrsverkehrsgesellschaft Bernburg befördert werden ? Die Bürger im Staßfurter Raum von dem Personennahverkehr Staßfurt und die in Aschersleben und in der Region Falkenstein / Harz von der Verkehrsgesellschaft Südharz ? Oder soll es künftig für den Landkreis eine Verkehrsgesellschaft geben, die alle Fahrgäste befördert ?

Diese Fragen soll jetzt ein externer und neutraler Gutachter klären, der – wie der Kreistag am 10. März in einer Mitteilungsvorlage informiert wurde – " den Jahresabschluss keines der drei im Landkreis tätigen kommunalen Verkehrsunternehmen prüft ". Damit, so heißt es weiter, " soll die Neutralität des Gutachters gesichert werden ".

Hintergrund dieses Auftrages an einen Gutachter ist die Kreistagssitzung vom 9. Dezember des vergangenen Jahres. Da war ohne Ankündigung beschlossen worden, dass der Salzlandkreis als Gesellschafter aus der Verkehrsgesellschaft Südharz ( VGS ) austritt. Ob das Zustandekommen des Kreistagsbeschlusses rechtens war oder nicht, will Ascherslebens Oberbürgermeister und Kreistagsmitglied Andreas Michelmann ( Widab ) vom Verwaltungsgericht klären lassen. Er hatte die Klage eingereicht, nachdem eine schriftliche Intervention bei Landrat Ulrich Gerstner ( SPD ) ohne Erfolg geblieben war. Darin hatte Michelmann den Landrat aufgefordert, gegen den seiner Meinung nach unrechtmäßig zustande gekommenen Beschluss Widerspruch einzulegen.

Denn am 9. Dezember hatte lediglich eine Änderung des Gesellschaftervertrags der Verkehrsgesellschaft Südharz auf der Tagesordnung gestanden. Damit sollte unter anderem der Weg zum Beitritt des Harzkreises in die VGS freigemacht werden. Auf Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Gerald Bieling wurde der Beschluss dann aber um den Austritt des Salzlandkreises, der frühestens in drei Jahren wirksam wird, ergänzt und mehrheitlich beschlossen.

Daraus resultiert, wie es in der Vorlage heißt, die Aufgabe, im Landkreis eine " effiziente, zukunftssichere und unternehmerisch-strategisch sinnvolle Struktur " des Busverkehrs einführen zu können. Unter dieser Prämisse hat der Gutachter vier Varianten zu untersuchen.

Die erste Variante geht davon aus, dass die Kreisverkehrsgesellschaft Bernburg auch das Verkehrsgebiet der VGS Südharz bedient und die Kündigung des Salzlandkreises bestehen bleibt. Dazu soll er Lösungsvorschläge für eine wirtschaftliche, personal-, steuer-, kartell- und gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung darlegen.

Die zweite Variante beinhaltet die Zusammenführung der Kreisverkehrsgesellschaft und der Verkehrsgesellschaft Südharz. Die dritte Variante ist die Zusammenführung der Kreisverkehrsgesellschaft mit dem Personennahverkehr Staßfurt, der den Busverkehr im Raum Aschersleben weiterführt. Auch in dieser Variante bliebe die Kündigungserklärung gegenüber der Verkehrsgesellschaft erhalten.

Am weitesten geht die vierte Variante : Untersucht werden soll hier die Zusammenführung aller drei Unternehmen zu einem überregionalen Verkehrsunternehmen und eines sich bildenden Verkehrsverbundes. Dieser Verkehrsverbund mit den Namen " Marego " ( steht für Magdeburg und umliegende Region ) ist quasi schon in trockenen Tüchern. Ziel ist die Etablierung eines Verkehrsverbundes in Magdeburg und dem Salzlandlandkreis, Jerichower Land sowie Bördekreis. Fahrgäste sollen dann etwa mit einer einheitlichen Fahrkarte die angebotenen Verbindungen nutzen können. " Das muss natürlich Berücksichtigung finden bei der Begutachtung ", sagte Landrat Ulrich Gerstner gestern gegenüber der Volksstimme.

Die genannten Varianten sollen so geprüft werden, dass der Salzlandkreis im Jahr 2012 die Linienverkehrsverbindungen direkt vergeben kann. Ergeben die Untersuchungen des Gutachters, dass die Kündigung gegenüber der VGS beibehalten bleiben soll, soll er auch die Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und der VGS erarbeiten. Außerdem soll er in jedem Fall den Landkreis begleiten, wenn sich der Kreistag für eine Variante entschieden hat. Zum Beispiel soll er zeitliche Ablaufpläne erarbeiten und den Landkreis rechtlich beraten.