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Brumbyer wollen gleiche Elternsätze wie in Staßfurt Erst ab 2014 einheitliche Kinderbetreuungs-Beiträge

Von René Kiel 12.02.2010, 05:52

Die unterschiedliche Höhe der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in den Ortsteilen der Stadt Staßfurt stößt beim Brumbyer Stadtrat Wolfgang Günther ( Fraktion Unabhängige Wählergemeinschaften Staßfurt ) auf Kritik.

Staßfurt. In der Stadt Staßfurt und in den Ortsteilen befinden sich derzeit neun Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft. Wenn man die Einrichtung in Glöthe, eine Außenstelle der Kita in Förderstedt mitzählt, sind es nach Mitteilung der Stadtverwaltung sogar insgesamt zehn. Weitere neun Tagesstätten werden von freien beziehungsweise privaten Trägern betrieben.

Doch in den Kinderkrippen und -gärten der Stadt gehen die Beiträge, die die Eltern bezahlen müssen, weit auseinander. In der ehemaligen Gemeinde Förderstedt zum Beispiel müssen laut der akturellen Gebührensatzung von 2006 für eine Betreuungszeit von fünf Stunden in Krippe oder Kindergarten 85 Euro pro Monat dazu bezahlt werden. Für acht Stunden sind es sogar 170 Euro und für zehn Stunden 220 Euro.

In der alten Stadt Staßfurt kostet ein Halbtagsplatz in der staatlichen Kinderkrippe 83 Euro und im Kindergarten 69 Euro. Für einen Ganztagsplatz müssen die Eltern in der Kinderkrippe 143 Euro und im Kindergarten 118 Euro hinlegen.

Diese zum Teil erheblichen finanziellen Unterschiede empfindet Wolfgang Günther und nicht nur er als ungerecht. " Die Eltern aus Brumby baten mich, das im Rat zur Sprache zu bringen ", sagte er in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates Förderstedt in Glöthe und fügte hinzu, er gehe davon aus, dass die Kosten überall ordnungsgemäß kalkuliert wurden.

Eine Angleichung auf das Staßfurter Niveau ist so schnell nicht möglich, machte der stellvertretende Oberbürgermeister der Stadt, Hans-Georg Köpper, unter Hinweis auf den Eingemeindungsvertrag deutlich, den die Gemeinde Förderstedt und die Stadt Staßfurt 2008 abgeschlossen hatten. " Danach gilt das Ortsrecht der ehemaligen Gemeinde Förderstedt bis zum 31. Dezember

2013 weiter. " Erst danach könne der Stadtrat die Kinderbetreuungssatzung für diese Ortsteile ändern.

In diesem Zusammenhang erinnerte Köpper aber auch daran, dass die Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B, die Gewerbesteuern und die Hundesteuer in der ehemaligen Gemeinde Förderstedt wesentlich niedriger als in der Kernstadt Staßfurt sind. Diesen Vorteil haben sich die Atzendorfer, Brumbyer, Förderstedter, Glöther, Löbnitzer und Üllnitzer für zehn Jahre gesichert.

Köpper verwies darauf, dass sich die Stadt im Fusionsvertrag verpflichtet habe, die Kindertagesstätten in Förderstedt mit der Außenstelle Glöthe, in Atzendorf und in Brumby unter Zugrundelegung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zu sichern.

" Die Trägerschaft der Kindertagesstätten verbleibt bei der Stadt Staßfurt ", heißt es in diesem Dokument.

Für die Gemeinde Neundorf, die ebenfalls am 1. Januar 2009 nach Staßfurt eingemeindet wurde, hat sich damit, was die Kinderbetreuung anbelangt, nichts geändert, denn die Kommune hatte die Höhe der Elternbeiträge bereits an das Niveau der Stadt Staßfurt angeglichen.

Wie Köpper weiter mitteilte, fordert das Kommunal-Abgaben-Gesetz ( KAG ) des Landes Sachsen-Anhalt, dass die Elternbeiträge im Rhythmus von drei Jahren neu kalkuliert werden. Die tatsächlichen Betriebskosten beziehungsweise Defizite könnte man aber dennoch nicht auf die Eltern umlegen, denn diese seien so hoch, dass sie sie nicht bezahlen könnten. Deshalb handele es sich bei den Beiträgen eher um einen politischen Preis.

Das nutzt die Kommunalaufsicht zum Beispiel bei Kommunen mit enormen Haushaltsproblemen. Diese werden angewiesen, die Eltern stärker an den Betreuungskosten zu beteiligen, um somit den kommunalen Zuschuss reduzieren zu können.