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Staßfurter Oberbürgermeister wird aufgefordert, Betroffene besser zu informieren Ausschüsse für transparentes Antragsverfahren zu Freitischen

Von René Kiel 03.12.2009, 05:52

Mit der Bereitstellung eines kostenlosen Mittagessens für Kinder aus sozialschwachen Haushalten, die eine Schule in Trägerschaft der Stadt Staßfurt besuchen, beschäftigten sich Montagabend die Stadtratsausschüsse für Jugend und Soziales sowie für Kultur, Bildung und Sport in einer gemeinsamen Sitzung im Frauentreff " Laura " des Jugend- und Bürgerhauses in Staßfurt-Nord.

Staßfurt. Die Mitglieder beider Ausschüsse beauftragten Staßfurts Oberbürgermeister René Zok ( parteilos ) bei der Umsetzung des entsprechenden Paragrafen 72 a im Schulgesetz bestimmte Prämissen und Forderungen zu berücksichtigen.

So soll die Stadt sicherstellen, dass alle Grundschüler eine im Preis sozial angemessene und in kindgerechtem Umfeld einnehmbare warme Vollwertmahlzeit bekommen können. Die Bestellung des Essens soll elternfreundlich erfolgen.

Weiterhin wurde das Stadtoberhaupt dazu verpflichtet, die Schüler, Eltern und Schulelterngremien mindestens einmal im Schulhalbjahr über die Möglichkeit der Nutzung von sogenannten Freitischen zu informieren. Zudem sollen auch die Schulleitungen und die Lehrer über den Inhalt des Paragrafen 72 a des Schulgesetzes aufgeklärt werden. Letzterer verpflichtet die Schulträger schultäglich eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schüler vorzusehen. " Dabei soll ein sozial angemessener Preis gewährleistet werden. In besonderen Fällen sind Freitische zur Verfügung zu stellen sind. "

Sorge tragen soll die Stadtverwaltung auch für ein transparentes und bürgerfreundliches Antrags- und Bewilligungsverfahren einschließlich einer Widerspruchsmöglichkeit für die Betroffenen, welches die aktuelle Rechtssprechung berücksichtigt.

" Unser ursprüngliches Ziel war es, dafür zu sorgen, dass jedes Schulkind aus einem Hartz-IV-Haushalt eine kostenlose Mittagsmahlzeit bekommt ", sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend und Soziales, Ralf-Peter Schmidt ( Die Linke ), der sich schon lange auch auf Kreisebene für dieses wichtige Problem stark macht. Das sei aber nicht möglich, habe der Landkreis nach einigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg klargestellt. Vielmehr müssten die Sozialschwachen neben einer allgemeinen Notlage wie dem Bezug von Arbeitslosengeld II noch eine besondere soziale Notlage vorweisen, ehe die Schulträger eine kostenlose Mittagsmahlzeit bewilligen.

" Wir geben viel Geld für allerlei Dinge aus und sparen meistens bei den Kindern und Jugendlichen. "

Eine Berücksichtigung aller Kinder aus Haushalten mit Hartz-IV- beziehungsweise Sozialhilfebezug lasse auch der Haushalt der Stadt Staßfurt nicht zu, sagte Schmidt. Und selbst wenn der Stadtrat sich zu einer Zahlung durchringen würde, würde die Kommunalaufsicht diese zusätzlichen Leistungen beanstanden.

Die von ihm vorgelegte Beschlussvorlage soll dazu beitragen, dass die Stadt nicht die gleichen Fehler wie der Landkreis macht, in dessen Trägerschaft sich neben den Förder-, Sekundar- und Berufsschulen auch die Gymnasien befinden. Eine bessere Information der Schulleiter und der Lehrer sei notwendig, weil sich herausgestellt habe, dass viele nicht umfangreich darüber aufgeklärt waren, wie sie mit den Anträgen der Eltern umgehen sollen, sagte Schmidt.

" Wir geben viel Geld für allerlei Dinge aus und sparen meistens bei den Kindern und Jugendlichen ", sagte der Vorsitzende der Fraktion Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt ( UBvS ), Corinthus Schobes. Er sprach sich dafür aus, das Schulessen für alle Kinder kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Da das allerdings nicht durchsetzbar sei, werde seine Fraktion die Beschlussvorlage der Linken unterstützen, sagte Schobes.