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Mehr Wettbewerb Stadtrat passt Friedhofssatzungen an EU-Dienstleistungsrichtlinie an

Von René Kiel 02.10.2009, 06:58

Der Stadtrat musste in seiner jüngsten Sitzung auch einige örtliche Friedhofssatzungen an die EU-Dienstleistungsrichtlinie anpassen und die Spielplatzsatzung überarbeiten.

Staßfurt. " Die Prüfung des Ortsrechtes der Stadt Staßfurt hat ergeben, dass die Friedhofssatzungen von Neundorf, Löderburg, Rathmannsdorf und Staßfurt zu ändern sind, weil sie in ihrem Paragrafen 6, Absatz 2, Regelungen enthalten, die der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006 / 123 / EG widersprechen ", so Oberbürgermeister René Zok ( parteilos ).

So untergrabe beispielsweise die Festlegung der gewerblichen Betätigung auf den Friedhöfen die Vorschriften aus Brüssel, wenn dort festgehalten sei, dass Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und Bestatter zur Durchführung von Arbeiten eine fachliche Zulassung des Gebäudeaufsichtsamtes oder der Handwerkskammer vorzulegen haben.

" Weil diese Forderung von ausländischen Dienstleistern nicht erfüllt werden könnte, benachteiligt sie diesen Personenkreis und ist deshalb zu streichen ", heißt es dazu in der Beschlussvorlage. Eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises sei erfolgt und dabei der Anpassungsbedarf der Friedhofssatzungen festgestellt worden.

Die EU-Dienstleistungsverordnung schafft einen Rechtsrahmen, durch den das Einbringen von Dienstleistungen über die Landesgrenzen hinweg vereinfacht und die betriebliche Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erleichtert wird, teilte die Stadtverwaltung mit.

In diesem Zusammenhang machte der Vorsitzende der Fraktion Unabhängige Bürgervertretung ( UBvS ), Corinthus Schobes, darauf aufmerksam, dass auch noch einige andere Änderungen an diesen Satzungen notwendig sind. " Auf die Tagesordnung gehört auch die Friedhofsgebührensatzung ", sagte der Kommunalpolitiker. Das habe schon der alte Stadtrat vorgehabt.

Wie der zuständige Fachbereichsleiter für Ordnung, Sicherheit und Bauen, Wolfgang Kaufmann, dazu mitteilte, sei man in der Stadtverwaltung gegenwärtig dabei, die Kalkulation zu erstellen. Wenn die Zahlen vorlägen, müsse die Gebührensatzung geändert werden.

Stadt kalkuliert Friedhofsgebühren neu

Zudem hat der Stadtrat auch einer Änderungssatzung für die Nutzung der städtischen Spielplätze zugestimmt. Das wurde notwendig, weil die Kommunalaufsicht Änderungen an der am 13. Mai des vergangenen Jahres beschlossenen Fassung gefordert hatte. Es war festgestellt worden, dass in der Satzung bei Zuwiderhandlungen ein Hinweis auf die Bußgeldvorschrift in der Gemeindeordnung gefehlt habe. Des Weiteren mache es sich erforderlich, dass ein bestimmter Tatbestand in der Satzung als Ordnungswidrigkeit bezeichnet werden müsse.

Demzufolge legten die Abgeordneten jetzt unter anderem fest, dass zum Beispiel ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich einen Spielplatz mit einem Auto befährt oder ein Kraftfahrzeug auf einem solchen Gelände parkt, wer einen Hund auf einen Spielplatz führt oder mitbringt, wer Bänke, Papierkörbe oder andere Ausstattungsgegenstände beschädigt, verunreinigt oder diese von den jeweiligen Aufstellplätzen entfernt und wer sich im be- oder angetrunkenem Zustand auf den Plätzen aufhält und dort seine Notdurft verrichtet.

Ordnungswidrigkeiten können nunmehr mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro geahndet werden.

Die Rechtswidrigkeit des Paragrafen 6, Absatz 1 bis 3, habe aber nicht zur Rechtswidrigkeit der gesamten Satzung geführt, stellte die Stadtverwaltung klar.

Auf die Frage von Wolfgang Günther ( Unabhängigen Wählergemeinschaften ), welche Maßnahmen ergriffen werden, um die notwendigen Kontrollen durchzuführen, damit die Satzung kein Stück Papier bleibt, sagte Zok : " Die notwendigen Maßnahmen werden selbstverständlich ergriffen. "

Fachbereichsleiter Kaufmann verwies auf das Spielplatzkonzept der Stadt. Es lege fest, wie man weiter mit den Standorten umgehen wolle. Man werde auch bestimmte Kennzeichnungen vornehmen.