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Neue Staßfurter Straßenreinigungssatzung in Ortschaftsräten auf dem Prüfstand / Athensleben will Schneeräumpflicht nicht ändern : Ortsteile überwiegend für einheitliche Regelungen

11.09.2009, 05:01

Staßfurt ( dw / fr ). Die Räte in den Staßfurter Ortsteilen diskutieren in diesen Tagen über die Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt. Die ist nach der Eingemeindung von Förderstedt und Neundorf nötig, heißt es in einer Begründung aus dem Rathaus. " Während die Stadt Staßfurt und die ehemalige Gemeinde Neundorf neben der Straßenreinigungspflicht für die Grundstückseigentümer auch eine Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung betreibt, gibt es das in den Ortsteilen Förderstedt, Atzendorf, Löbnitz, Üllnitz, Glöthe und Brumby nicht ", erklärt der zuständige Fachbereichsleiter Wolfgang Kaufmann. Das stehe in grundsätzlichem Widerspruch zu den Vorschriften des Straßengesetzes in Sachsen-Anhalt. " Eine einheitliche Fassung der Straßenreinigungssatzung für das gesamte Gebiet der Stadt einschließlich aller Ortsteile trägt zudem zu einer gerechteren und besseren Handhabungsweise bei ", so der Fachbereichsleiter.

Athenslebener sehen Ungleichbehandlung

Der aktuelle Satzungsentwurf hat eine um die Ortsteile ergänzte Liste der Straßen, die gereinigt werden. Eine gravierende Änderung betrifft die Schneeberäumung auf Straßen mit einseitigem Gehweg. Bisher galt hier das Prinzip, dass alle Anlieger – sowohl auf der Gehwegseite, als auch gegenüber – im jährlichen Wechsel den Schnee auf dem Gehwieg schieben mussten. Dieser Passus entfällt nun, verantwortlich sind nach der jetzt zur Debatte stehenden Neufassung lediglich die Bewohner, die den Fußweg direkt vor der Tür haben. Die Stadt begründet, dass eine genaue Abgrenzung nur schwerlich vorzunehmen gewesen sei und Grundstücksgrenzen auf gegenüberliegenden Straßenseiten selten übereinstimmten. " Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es hier nur Probleme gibt ", sagt Fred Kalcher vom Staßfurter Ordnungsamt.

Das sieht die Mehrheit der Ortschaftsräte in Athensleben anders. " Diejenigen, die einen Weg vor der Tür haben, den alle auch nutzen, haben das Nachsehen ", sagt Ortsbürgermeister Jürgen Kinzel. Sie allein seien für die Schneeberäumung zuständig und im Versicherungsfall haftbar. " Das ist nicht gerecht ", so Kinzel, auch mit dem Hinweis, dass die Straßenreinigung bei Grundstücken mit Hinterliegern auch im wechselnden Rhythmus in der neuen Satzung festgeschrieben sei. Fred Kalcher machte klar, dass hier auch Grundstücksgrenzen eindeutig zuzuweisen seien. Das aber war für die Räte nicht Begründung genug. Mehrheitlich stimmten sie einem Änderungsantrag Jürgen Kinzels zu, den Paragrafen zu belassen wie er ist – also am Prinzip der jährlich wechselnden Schneereinigungspflicht aller Anlieger festzuhalten. Mit dieser Änderung leiteten die Athenslebener Ortschaftsvertreter den Satzungsentwurf an den Stadtrat weiter.

Gebühren bleiben wie bisher

Leichter hatte es der Verwaltungsvorschlag da in den politischen Vertretungen von Löderburg und Förderstedt. Hier fand er mehrheitlich die Zustimmung der Räte. In Förderstedt machte die Verwaltung klar, dass sich an den Kosten nichts ändern werde. Die betragen bisher 1, 44 Euro jährlich pro zu reinigenden laufenden Kehrmeter.

Die stark befahrene Magdeburg-Leipziger Straße in Förderstedt müssen die Anlieger künftig aber nicht mehr bis zur Fahrbahnmitte kehren.

Einstimmig beschlossen wurde die Satzung im diesmal vollzählig erschienenen Ortschaftsrat Hohenerxleben. Allerdings bat Ortsbürgermeister Sven Wagner die Verwaltung darum, die gewünschte Änderung der Hohenerxlebener einzubauen, wonach die Kreisstraße zwischen Friedhof bis Ausfahrt zur Ortsumgehung künftig maschinell gekehrt werden soll, der Abschnitt zwischen Rathmannsdorfer Straße und Gärten dagegen nicht mehr. Der Abgeordnete Helmut Müller wollte unterdessen mehr Straßen in die Kehrliste aufgenommen wissen, wie etwa in Rathmannsdorf. Wolfgang Kaufmann meinte, dass man über jede Straße diskutieren könne, dann aber auch ein entsprechender Antrag vorliegen müsse. Sven Wagner gab zu bedenken, dass dazu vorher mit den Anliegern gesprochen werden müsste, da für sie ja auch Kosten entstünden.