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Niko Zenker zur Einführung der Ortschaftsverfassung in der ehemaligen Gemeinde Förderstedt "Wir sind bereit, notfalls bis zum Landesverfassungsgericht zu gehen"

Von René Kiel 30.09.2009, 06:58

Staßfurt. Die Fraktionen von SPD / Grüne, Linke und FDP des Stadtrates halten trotz des Widerspruches, den Oberbürgermeister René Zok ( parteilos ) gegen ihren Ende August beschlossenen Antrag eingelegt hatte, an der Einführung der Ortschaftsverfassung in allen Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Förderstedt fest.

In der jüngsten Stadtratssitzung bekräftigten sie ihren Vorstoß zur Änderung der Hauptsatzung und wiesen damit zugleich Zoks Einspruch zurück.

Der Oberbürgermeister hatte seine Entscheidung damit begründet, dass er den Beschluss der drei Fraktionen für gesetzeswidrig hält. Die derzeitige Ortschaftsverfassung in der ehemaligen Gemeinde Förderstedt, für die es einen Ortschaftsrat für alle Ortsteile gibt, könne durch Änderung der Hauptsatzung der Stadt mit Zustimmung des Ortschaftsrates Förderstedt frühestens zur übernächsten regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte nach Einführung der Ortschaftsverfassung aufgehoben werden, so Zok unter Hinweis auf den Paragrafen 89 der Gemeindeordnung.

" Ich wundere mich, dass der politische Wille der Mehrheit des Stadtrates vom Oberbürgermeister als nicht umsetzbar erklärt wird ", sagte der stellvertretende

SPD / Grüne-Fraktionschef,

Niko Zenker. Er und seine Fraktionskollegen hätten es für besser gefunden, wenn die Verwaltung den Ortschaftsrat Förderstedt über die geplante Einführung von Ortschaftsräten und Ortsbürgermeistern in allen Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Förderstedt informiert hätte.

Dem Widerspruch könne seine Fraktion auch deshalb nicht zustimmen, weil er von der Stadtverwaltung mit einem Verstoß gegen den Paragrafen 89 der Gemeindeordnung begründet wurde, sagte Zenker. Dieser befasse sich aber nicht mit der Einführung der Ortschaftsverfassung, sondern mit deren Auflösung.

Zenker bat auch die anderen Fraktionen darum, dem Widerspruch nicht zuzustimmen. " Dann bekommen wir in dieser Angelegenheit Klarheit. Wir sind bereit, notfalls bis zum Landesverfassungsgericht zu gehen ", sagte der Sozialdemokrat. Ziel seiner Fraktion sowie der der Linken und der FDP sei es, mehr Demokratie in die neuen Ortsteile zu bringen.

Der stellvertretende Fraktionschef der Linken, Ralf-Peter Schmidt, stimmte Zenker zu. Zugleich kritisierte er, dass den Abgeordneten zu diesem Thema noch keine Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises vorliege, wie sie die Angelegenheit bewerte. " Dann hätten wir anders vorgehen können. "

" Nun muss der Oberbürgermeister noch einmal Widerspruch

einlegen. "

" Wir denken, dass eine Gleichbehandlung der Ortsteile ein wichtiger Punkt in der Demokratisierung der Stadt Staßfurt ist ", sagte der Fraktionschef der Unabhängigen Wählergemeinschaften, Hartmut Wiest. Aus seiner Sicht sollte man darüber sehr sorgfältig in den Ausschüssen vorberaten. Er empfahl, die Hauptsatzung zunächst erst einmal in der vom Redaktionsausschuss überarbeiteten Fassung zu beschließen und über die beiden Änderungsanträge von SPD / Grüne, Linke und FDP und seiner Fraktion in den Ausschüssen zu beraten.

Zuvor hatte auch schon CDUFraktionschef Marco Kunze beantragt, das Ganze zur Beratung in den Finanzausschuss und in den Ortschaftsrat Förderstedt zu verweisen. Das fand jedoch keine Mehrheit. Dafür stimmten zehn Abgeordnete, neunzehn waren dagegen und fünf enthielten sich.

Damit blieb Wiests Mahnung ungehört, dass mit diesem Schritt die Genehmigung der neuen Hauptsatzung der Stadt und der damit verbundene Neuzuschnitt der Ausschüsse und mehr Bürgerrechte blockiert werden.

In dieser Frage, so der stellvertretende CDU-Fraktionschef Heinz Czerwienski, müsse er Hartmut Wiest ausnahmensweise einmal Recht geben.

Am Ende setzten sich SPD / Grüne, Linke und FDP mit nur einer Stimme Mehrheit durch. Sie beschlossen die geänderte Hauptsatzung mit dem Zusatz, die Ortschaftsverfassung auch in Atzendorf, Brumby, Glöthe, Löbnitz und Üllnitz einzuführen. Dafür votierten 18 Abgeordnete, dagegen 17, drei enthielten sich.

" Nun muss der Oberbürgermeister noch einmal Widerspruch einlegen und diesen dann der Kommunalaufsicht des Landkreises zur Entscheidung vorlegen ", sagte die für das Recht zuständige Sachbearbeiterin der Stadtverwaltung Antje Herwig gestern der Volksstimme.