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Satzungen müssen für aktuelle Wahlperiode neu beschlossen werden Rat entscheidet über finanzielle Entschädigung seiner Mitglieder

07.08.2009, 05:02

Staßfurt ( dw ). Der Staßfurter Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 27. August über die f nanzielle Entschädigung, die die Mitglieder für ihre ehrenamtliche politische Arbeit erhalten. Die Entschädigungssatzung steht zum Beschluss. Sie war bereits Thema im Redaktionsausschuss, der den Beschluss für den Rat vordiskutierte. Mit der Aufwandsentschädigung wird den Gewählten aller f nanzieller Aufwand, der im Zusammenhang mit seiner Arbeit im Rat und in den Ausschüssen steht, vergütet – vom Druckpapier für Anträge bis zu Postkosten.

Nicht durchsetzen konnte sich dabei die Unabhängige Bürgervertretung von Staßfurt, deren Vorsitzender Corinthus Schobes forderte, nicht mehr pauschal die monatliche Aufwandsentschädigung und zusätzlich das Sitzungsgeld zu zahlen, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung bis zu 160 Euro. Das lasse der Gesetzgeber zu. Auch die Fraktion der Wählergemeinschaften scheiterte mit ihren Antrag, vorgetragen vom Fraktionsvorsitzenden Hartmut Wiest, die Aufwandsentschädigung anhand der Einwohnerzahlen der Orte, aus denen die Ratsmitglieder kommen, zu staffeln und den Fraktionsvorsitzenden einen Pauschalbetrag von 30 Euro zusätzlich zu zahlen.

Der Entwurf der Verwaltung, der Ende August in den Rat kommt, sieht vor, dass jeder Stadtrat einen monatlichen Pauschalbetrag von 116 Euro als Entschädigung erhält, dazu Sitzungsgeld von 13 Euro. Die Ortschaftsräte in Athensleben erhalten 7 Euro Aufwandsentschädigung. In Förderstedt 49 Euro, in Hohenerxleben 13 Euro, in Löderburg und Neundorf 31 Euro und in Rathmannsdorf 13 Euro. Dazu das Sitzungsgeld.

Zusätzlich bekommt der Stadtratsvorsitzende monatlich pauschal 100 Euro, die Vorsitzenden der Ausschüsse 30 Euro die Fraktionsvorsitzenden 10 Euro pro Fraktionsmitglied im Stadtrat und 5 Euro in den Ortschaftsräten.