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Linke fordern Freitische / Sozialausschuss berät / Verwaltung sieht keine Handlungsgrundlage Land muss Fälle definieren und Geld zur Verfügung stellen

Von Daniel Wrüske 28.05.2009, 07:02

Welche Kinder haben einen Anspruch auf kostenloses Mittagessen in den städtischen Grundschulen und wer bezahlt das ? Diese Aspekte bestimmen die Diskussion um das Thema Freitische in Staßfurt. Die Verwaltung weist auf die nicht eindeutige Gesetzeslage des Landes hin. Die Linken, deren Fraktion einen Antrag zur Umsetzung von Freitischen in den Rat eingebracht hat, würden Staßfurt gern in einer Vorreiterrolle sehen.

Staßfurt. " Unser Ziel ist, Kindern, deren Familien nicht mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet sind, eine warme Mahlzeit in der Schule zu gewähren ", erklärt Klaus Magenheimer, Fraktionsvorsitzender der Linken im Staßfurter Stadtrat den Hintergrund des Antrags seiner Fraktion, den Paragrafen des Landesschulgesetzes über die Einrichtung von Freitischen in Staßfurt umzusetzen. Staßfurt könnte eine " Vorreiterrolle " einnehmen, geht es darum, sozial gerecht zu wirken und um die Teilhabe aller an der Gesellschaft, im besonderen aber um die Schüler aus sozial schwachen Familien, die in den Grundschulen versorgt werden.

Vorreiterrolle kostet viel Geld

Die Verwaltung ist von dieser Vorreiterrolle aufgrund der nicht eindeutigen Landesgesetzgebung wenig begeistert. " Ich sehe keine Grundlage, eine solche Richtlinie zu erlassen ", sagt Oberbürgermeister René Zok. Der Paragraf 72 a des Landesschulgesetzes definiert nicht die " besonderen Fälle ", die zum Freitisch berechtigen. Die Zulassung für Freitische obliegt der Stadt als Grundschulträger. Sie prüft – wie es bisher passiert – den Bedarf, also die Notlage, gewährt oder lehnt den Antrag ab. Im Rathaus bietet aber der Bezug von Hartz IV oder anderen Sozialleistungen keinen Anlass, automatisch ein freies Essen zu bekommen.

Eine Frage " unterschiedlicher Betrachtungsweisen ", wie es Klaus Magenheimer formuliert. Die Verwaltung sieht vor allem die zusätzlichen Kosten, will man über die bisherige Verfahrensweise und mit dem Landesgesetz als Grundlage hinaus Freitische gewähren. Erste Planungen gehen mit Blick auf die derzeitigen Grundschülerzahlen in der Stadt von rund 60 000 bis 96 000 Euro im Jahr aus, die im Haushalt eingestellt werden müssen. Und dieses Geld, so Zok, sei nicht da. " Die Landesregierung muss auch über Geld reden, wenn sie den Kommunen ein solches Gesetz auferlegt ", so der Staßfurter Stadtchef. Das Thema sei auf der Tagesordnung und das sei auch gut. Aber ohne eindeutige Aussagen vom Land könne die Stadt nicht Geld ausgeben, was sie momentan nicht habe. Erst dann könnten weitere Punkte für die Umsetzung in Staßfurt geklärt werden, wie der Zeitraum für die Freiessengewährung.

UBvS setzt Antrag nicht durch

Auf Antrag von Karin Gründer ( SPD / offene Liste ) wird der Beschluss zu den Freitischen ergänzt. Die Verwaltung soll beim Land eine genaue Definition zu den " besonderen Fällen " des Gesetzestextes und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln erfragen.

Nicht im Sozialausschuss durchsetzen konnte sich die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt ( UBvS ). Sie wollte die Freitische allen Grundschülern per Antrag gewähren. Dabei hatte die UBvS besonders Geringverdiener-Familien im Blick, die nicht in die Arbeitslosengeldregelung fallen.