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Nach Gerichtsurteilen Verbände prüfen Rückzahlung von Steuern oder Gebühren

Von René Kiel 03.04.2009, 07:06

Mit Rückzahlungsforderungen ihrer Kunden sind derzeit der Wasser- und Abwasserzweckverband " Bode-Wipper " Staßfurt und der Abwasserzweckverband ( AZV ) " Bodeniederung " in Groß Börnecke konfrontiert.

Staßfurt / Hecklingen. Der WAZV muss sich mit dem Urteil des Bundesf nanzhofes in München ( VR 61 / 03 ) auseinander setzen, wonach die am 11. August 2000 vom Bundesf nanzministerium festgesetzte Mehrwertsteuer von 16 beziehungsweise 19 Prozent für Trinkwasseranschlussleitungen ungültig ist.

Stattdessen hätte man von den Kunden für derartige Leistungen nur den reduzierten Satz für Lebensmittel in Höhe von sieben Prozent verlangen und an das Finanzamt abführen dürfen, so die Richter.

" Dieser Steuersatz gilt für Neubauten und auch für Reparaturen und Veränderungen der Trinkwasseranschlüsse ", sagte der Verbandsgeschäftsführer Dr. Joachim Rosenthal. Zur Rückforderung der zu viel gezahlten Steuern berechtigt seien all die Kunden, die nicht umsatzsteuerabzugspf ichtig seien.

In wie vielen Fällen eine Rückerstattung erfolgen muss und um welches f nanzielles Volumen es sich dabei handelt, konnte Dr. Rosenthals Stellvertreterin Silke Kater gestern aber noch nicht sagen. Das habe man noch nicht berechnet. " In den vergangenen neun Jahren ist viel gebaut worden ", so Kater.

Noch hat das Bundesf - nanzministerium keine Verordnung erlassen, die das Verfahren der Rückzahlung vom Finanzamt zum Verband und zum Kunden regelt.

Dr. Rosenthal : " Der Wasserund Abwasserzweckverband, Bode-Wipper ‘ nimmt aber bereits Anträge auf Rückerstattung zu viel gezahlter Umsatzersteuern entgegen und hat dazu ein Antragsformular vorbereitet, das im Internet unter www. bode-wipper. de oder beim Verband unter der Telefonnummer ( 03925 ) 925 714 abgerufen werden kann. " Es sei aber auch möglich, einen formlosen Antrag einzureichen, wenn möglich mit einer Kopie des damaligen Bescheides, sagte Kater.

Betroffen sind nur

Trinkwasserleitungen

Der Verbandsgeschäftsführer bittet die betroffenen Hausbesitzer um Verständnis dafür, dass die Auszahlungen erst vorgenommen werden können, wenn auch für den WAZV Klarheit über den Verfahrensweg herrscht.

Ausdrücklich wies Dr. Rosenthal darauf hin, dass von der Regelung nur Bescheide beziehungsweise Rechnungen für Trinkwaseranschlussleitungen, nicht jedoch solche für Abwasserleitungen betroffen sind.

Auch der Abwasserzweckverband " Bodeniederung " muss einen Richterspruch umsetzen. Hier geht es um die Gebührenkalkulation für die Jahre von 2007 bis 2009, die vom Verwaltungsgericht Magdeburg gekippt wurde.

" Die neue Gebührensatzung soll in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung beschlossen werden ", sagte der stellvertretende AZV-Geschäftsführer Uwe Baier gestern der Volksstimme. Er geht davon aus, dass das voraussichtlich in sechs Wochen passieren wird.

Eine Nachkalkulation hat die Verbandsverwaltung bereits beim Ingenieurbüro Pro 2000 in Magdeburg in Auftrag gegeben. Mit der Fertigstellung sei in den nächsten Tagen zu rechnen.

Es deutet vieles darauf hin, dass die Schmutzwassergebühren sinken, im Gegenzug aber der Preis für die Niederschlagsentwässerung steigen wird.

" Wenn die Nachkalkulation den jetzigen Gebührensatz bestätigt, müssen wir darüber nachdenken, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts einzulegen, wenn nicht, muss eine neue Satzung mit neuen Gebührensätzen beschlossen werden ", so Baier.

Das hänge vom Wortlaut und von der Begründung des von der Bürgerinitiative " Bezahlbares Abwasser " erstrittenen Urteils ab, das in der AZV-Geschäftsstelle noch nicht vorliege.

Mit einer Rückzahlung von zu viel gezahlten Gebühren könne aber nur derjenige rechnen, der sich mit einem Widerspruch gegen die Bescheide des Verbandes zur Wehr gesetzt habe, sagte Baier. " In allen anderen Fällen sind die Bescheide bestandskräftig geworden und werden von uns nicht mehr überprüft. Das ist generell so im Verwaltungsverfahren. "

Flut von Widersprüchen eingegangen

Die gleiche Praxis hatte der Verband damals auch bei den Niederschlagswassergebühren angewandt. Obwohl die Mitgliedsgemeinden für die Rückzahlung zu viel erhobener Gebühren insgesamt 900 000 Euro aufgebracht hatten, erhielten am Ende nur diejenigen Geld, die Rechtsmittel gegen den Gebührenbescheid eingelegt hatten.

Diese leidvolle Erfahrung haben wohl sicherlich noch viele Kunden des Verbandes im Hinterkopf, denn nach dem Bekanntwerden des Gerichtsurteils im vergangenen Monat ging in der Verbandsgeschäftsstelle in Groß Börnecke eine wahre Flut von Widersprüchen zu den Jahresabrechnungen von 2008 ein.

Das ist nun allerdings nicht mehr möglich, sagte Baier. Denn die vierwöchige Frist dazu ist jetzt abgelaufen.