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Unabhängige Wählergemeinschaft Salzland bemängelt Verhalten eines Kandidaten Staßfurter Wahlausschuss lässt trotz Beanstandungen alle Kandidaten zu

Von Daniel Wrüske 23.04.2009, 07:06

Staßfurt. Der Wahlausschuss hat alle Kandidaten für die Kommunalwahl 2009 in Staßfurt und seinen Ortsteilen zugelassen. Bei ihrer Sitzung prüften die berufenen Ausschussmitglieder um Wahlleiter Johannes Gbur die eingereichten Kandidatenvorschläge für die Wahl zum zukünftigen Stadtrat und den Ortschaftsräten endgültig unter Aufsicht der von den Parteien und Einzelbewerbern benannten Vertrauenspersonen und stimmten im Einzelnen über die Vorschläge ab.

Keine Zustimmung fand eine Beanstandung der Unabhängigen Wählergemeinschaft ( UWG ) Salzland. Sie stellte in Frage, dass ein Kandidat aus Neundorf der UWG eine Unterstützungsunterschrift gegeben hatte, gleichzeitig aber auf der Liste einer Partei erschien und dafür ebenfalls seine Zustimmung mit der eigenen Unterschrift bestätigte. " Das ist nicht logisch ", sagte UWG-Vorsitzender Hartmut Wiest vor dem Ausschuss.

Wahlleiter Johannes Gbur erklärte, dass es im Vorfeld zur Ausschusssitzung bereits Prüfungen nach den schriftlich eingereichten Beanstandungen gegeben habe. Er sieht keine Fehler. " Die Unterstützungsunterschrift und gleichzeitige Zustimmungsunterschrift müssen unabhängig voneinander betrachtet werden ", so Gbur.

Der Wahlleiter beruft sich bei seiner Argumentation auf den Paragrafen 21 des Kommunalwahlrechtes im Land Sachsen-Anhalt. Im Absatz 9 heißt es : " Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. "

Unterstützung nicht gleich Zustimmung

Dass, so Gbur, sei im von der UWG Salzland beanstandeten Vorgang nicht der Fall. Der Kandidat habe seine Unterstützungsunterschrift für den Wahlvorschlag der UWG gegeben, auf der Parteienliste aber nur seine Zustimmung für eine Kandidatur unterschrieben. Den Wahlvorschlag für die Partei insgesamt wurde von einer anderen Person unterschrieben. Das entspreche der Gesetzgebung : " Bei ( ... ) Parteien und Wählergruppen tritt an die Stelle der Unterschriften ( ... ) die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder des Vertretungsberechtigten der Wählergruppe ", zitiert der Wahlleiter den Absatz 10 des Paragrafen 21. Dem folgte der Ausschuss.

Beanstandungen gab es von der UWG auch über das Nominierungsverfahren innerhalb der CDU, so Wiest gegenüber der Volksstimme. Dagegen sagt der Wahlleiter, dass alle Parteien und Gruppen eidesstattlich die Rechtmäßigkeit ihrer Kandidatenkür bestätigt hätten.

Nummerierung der Stimmzettel

Hinweise gab es während der Sitzung auch zu den Stimmzetteln. Die Aufistung der Parteien und Namen orientiert sich an den Ergebnissen der Kommunalwahl 2004. Treten Parteien, Gruppen oder Einzelbewerber nicht mehr an, so bleiben diese Plätze auf den Stimmzetteln leer. Neue Bewerber erhalten einen neuen Platz. So kann es zu einer unregelmäßigen Nummerierung auf dem Stimmzettel kommen, die aber den gesetzlichen Vorgaben entspreche.