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Gefahrenabwehrverordnung nach zehn Jahren überarbeitet Ausschuss berät über Änderungen

Von Anke Hoffmeister 07.01.2014, 02:10

Während der morgigen Hauptausschusssitzung und Ende Januar im Stadtrat wird über die neue Gefahrtenabwehrverordnung der Stadt und Ortsteile beraten und abgestimmt.

Tangermünde l Ende Januar tritt die Gefahrenabwehrordnung außer Kraft. Nach zehn Jahren ist es deshalb Sache der Verwaltung, eine neue, in diesem Fall überarbeitete Verordnung auf den Weg zu bringen.

Bereits während der Beratungen im Dezember hatten sich die Ausschüsse mit dem Papier beschäftigt. Allerdings herrschte Uneinigkeit darüber, ob während der Nachmittagsstunden eine Ruhezeit festgelegt werden sollte oder nicht. Zum Entwurf der Verwaltung gibt es deshalb jetzt noch eine geänderte Fassung, eingebracht vom Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr.

Allgemein regelt die neue Verordnung die Abwehr von Gefahren bei Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen, bei ruhestörendem Lärm, öffentlichen Veranstaltungen, Tierhaltung, Betreten und Befahren von Eisflächen sowie das Anbringen von Hausnummer und die Möglichkeit von offenen Feuern im Freien in der Einheitsgemeinde Stadt Tangermünde.

Leinenzwang auch an der Elbe und auf dem Alten Friedhof

Der Verwaltungsentwurf sieht vor, an Sonn- und Feiertagen ganztags ruhestörenden Lärm zu verbieten, zu allen anderen Zeiten von 13 bis 15 Uhr und 20 bis 7 Uhr Störungen der Ruhe zu ahnden. Auf Antrag des Bauausschusses sollte die Ruhezeit am Nachmittag gestrichen werden.

Neu aufgenommen in die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt wurde die Anzeigepflicht für Veranstaltung. Mit Inkrafttreten dieses Papiers müssen alle öffentlichen Veranstaltungen im Geltungsbereich mindestens vier Wochen vorher im Ordnungsamt angezeigt werden. Ort, Zeit und Zahl der Gäste sind dabei zu nennen.

Im Bezug auf die Tierhaltung regelt die Verordnung unter anderem das Führen und Halten von Hunden. Danach müssen Hunde auf der Straße und in "bebauten Bereichen zum Schutz von Mensch und Tier stets an der Leine" geführt werden. Zudem gilt der Leinenzwang für Hunde auch auf dem Alten Friedhof, dem Friedhof an der Stendaler Straße, dem Parkplatz am Tanger, auf dem Wohnmobilstellplatz, der Flaniermeile am Hafen und auf der Elbpromenade. "Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Bereiche gelten die Bestimmungen des Feld- und Forstordnungsgesetzes", heißt es in der Satzung. Das besagt, dass Hunde von Mai bis Juli an der Leine zu führen sind.

Geregelt ist in der Satzung außerdem die Säuberungspflicht von Hundehaltern, wenn deren Tiere Straßen oder Anlagen verunreinigen sowie das Verbot, Hunde auf Schulhöfe, Sportanlagen, Spielplätze und in Kindereinrichtungen mitzunehmen.

Hausnummern müssen jederzeit sicht- und auch lesbar sein

Zum Anbringen von Hausnummern schreibt die Verordnung vor, dass arabische Ziffern und bei zusätzlichen Buchstaben kleine Buchstaben verwendet werden müssen. Jede Hausnummer muss so angebracht sein, "dass sie von der Fahrbahnmitte der Straße aus, der das Grundstück zugeordnet ist, jederzeit sicht- und lesbar ist". Werden neue Hausnummern festgelegt, dürfe die alte für eine Übergangszeit von einem Jahr neben der neuen Hausnummer stehen bleiben. An Privatwegen müsse ein Hinweisschild am Beginn des Weges auf die betreffenden Hausnummern angebracht werden.

Nach der Verordnung sind Lager- und Osterfeuer sowie andere offene Feuer verboten.