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Beweisaufnahme im Prozess um Hundebisse in Insel am Landgericht abgeschlossen "Sie hat getreten, aus Wut oder aus Hass"

Von Thomas Pusch 08.01.2014, 02:03

Knapp eineinhalb Jahre, nachdem sich in Insel zwei Hunde ineinander verbissen hatten und ein Mann gebissen wurde, der daraufhin den einen Hund erstach, wird das Landgericht am 4. Februar ein Urteil fällen.

Stendal l Mit einer letzten Zeugenaussage wurde die Beweisaufnahme im Zivilprozess von Jürgen L. gegen Waltraud K. aus Insel gestern vor dem Landgericht abgeschlossen. Am 23. August 2012 hatten sich die beiden Hunde der Nachbarn ineinander verbissen. Auch L. wurde gebissen, erstach schließlich den Hund von K., einen Husky-Schäferhund-Mischling, mit einem Jagdmesser. Besondere Aufmerksamkeit bekam das Geschehen, weil die beiden Familien unterschiedliche Positionen zu den beiden Ex-Sicherungsverwahrten einnehmen, die seit Sommer 2011 in Insel wohnen. So nahmen auch zahlreiche Interessierte gestern im Zuschauerraum Platz.

Blutlache und Menschentraube

K.s Enkelsohn Christian W. schilderte seine Beobachtungen von jenem Augusttag. Augenzeuge des Beginns der Attacke war der 33-Jährige nicht. So konnte er nicht sagen, welcher Hund zuerst gebissen hatte und wie der Kampf verlief. Als er auf das Grundstück kam, habe der Hund seiner Großmutter bereits einen bis eineinhalb Meter vom Tor entfernt auf der Einfahrt gelegen, L. habe auf ihm gekniet. "Ich sah eine große Blutlache und eine Menschentraube", schilderte er. Und die Ehefrau des Klägers habe in die Hinterläufe des am Boden im Sterben liegenden Hundes getreten. "Aus Wut oder Hass", vermutete er. K. habe dazwischen gehen wollen, sei von der Frau dann zu Boden geschubst worden.

Nach dieser Aussage gab es protestierendes Gemurmel im Zuschauerraum, das Richterin Elisabeth Nortmann mit einem "Ruhe bitte" beendete. W. berichtete, dass die Hunde schon im Vorjahr aneinandergeraten waren. Damals sei er eingeschritten und von L.s Hund ins Knie gebissen worden.

Unterschiedliche Schilderungen

Am 4. Februar wird das Landgericht nun eine Entscheidung bekanntgeben. L. hat K. auf Schmerzensgeld verklagt, im Juristendeutsch auf "ein im Ermessen des Gerichtes liegendes Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro", außerdem soll sie die Arztkosten tragen. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird am 4. Februar benannt.

Schon bei der Aufnahme durch die Polizei hatten K. und L. völlig unterschiedliche Beschreibungen des Geschehens abgegeben. Der Dackel-Besitzer L. erstattete gegen die Besitzerin des toten Mischlingshundes Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil sie die Aufsichtspflicht für ihr Tier vernachlässigt habe. Die Hundebesitzerin K. wiederum erstattete Anzeige gegen L. wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, denn ihrer Meinung nach hätte der Mischling nicht getötet werden müssen. Außerdem zeigte sie ihn wegen Körperverletzung an. Er habe sie zu Boden geschubst. Der Enkel behauptete nun, es sei L.s Ehefrau gewesen.